Beiträge von Phoenixschwinge

    Hallo =) Hoffe ich bin im richtigen Bereich gelandet :)

    ich habe eine Frage und zwar habe ich zum 30.06.18 ein Schreiben bekommen, wo mir das JC mitteilt, dass sie meine Leistungen vorläufig einstellen aufgrund von Meldeversäumnissen. Gleichzeitig hatte ich aber auch ein Weiterbewilligungsantrag im Kasten, dass meine Leistungen ja laut Bescheid nur bis zum 30.06.18 laufen würden. Allerdings stand in dem Bescheid, die Leistungen werden bis zum 31.01.19 bewilligt. Hatte die letzten Monate eine sehr schwere Zeit aufgrund zwei Trauerfällen durchgemacht, weshalb ich mich eingebunkert und fast aufgegeben habe. Nun habe ich mich aber wieder aufgerafft und am Montag einen neuen Antrag stellen wollen. Vor Ort habe ich erfahren, dass ein Weiterbewilligungsantrag ausreicht, den ich auch vor Ort direkt abgegeben habe. Heute habe ich mit den Sachbearbeiter telefoniert und er sagte, dass es ja eine vorläufige Einstellung gab und das wir den WBA daher nicht brauchen, da ich ja vorstellig wurde. Allerdings waren die Rechner gestört und ich soll Freitag nochmal anrufen und wir könnten da auf die Schnelle was erreichen.

    Habe aber in verschiedenen Foren nachgelesen und immer wieder stand da dass nachgezahlt wird, da ich meine Verpflichtungen ja nun nachgekommen bin. Meine Frage jetzt ist aber: Wie lange bekomme ich nachgezahlt. Sind es die letzten drei Monate? (Für 07/18, 08/18 und 09/18) oder nur anteilig? Wie ist da die Lage? ich habe da nichts gefunden und würde gerne wissen, was meine Rechte sind.

    Mir muss keiner erzählen, dass ich das umgehen hätte können, wenn ich mich direkt um meine Verpflichtungen gekümmert habe, das weiss ich, kann man auch nicht entschuldigen, war nur in einem sehr tiefen Loch und ich kann nicht mehr als mich aufrappeln und das Beste für die Zukunft machen.


    Vielen lieben Dank im Vorraus =)

    Danke schon einmal für die antwort =)

    zu 1) Nein die Leistung wurde komplett eingestellt, das war das Antwortschreiben auf meine Stellungname. Und zusätzlich kam dann der Brief mit der Sanktionierung.

    Für den Monat Juli habe ich keine Leistung bekommen nein

    Der Brief wurde vom JC verschickt

    Ein Verschwinden von Post oder so ist so gut wie ausgeschlossen. Wohnen tue ich seit dem 1.05. hier

    Hallo :) Ich stehe vor folgendem Problem. Mir wurde zum Februar 2018 bis einschliesslich Januar 2019 ALG II bewilligt. Nun hatte ich die (natürlich ganz normale und von jeden zu tätigende Aufgabe), zu Terminen zu erscheinen. Ich habe insgesamt drei Termine verschwitzt, da ich zu diesem Zeitpunkt noch auf der Strasse gelebt habe und den Kopf voll mit anderen Dingen hatte. Dieses soll nicht als Entschuldigung dienen, denn dafür gibt es keine und soll nun auch nicht der Punkt sein.

    Ich habe einen Brief bekommen, in dem ich mich dazu äussern sollte, was ich auch tat.


    Kurz danach kam ein Brief an, wo mir mitgeteilt wurde, dass meine Leistungen ja angeblich laut Bescheid bis Juni 2018 bewilligt wurden (Trotz des Bescheides wo bis Januar bewilligt wurde) und ich ein Weiterbewilligungsantrag ausfüllen sollte und gebeten wurde dieses zeitnah zu tun, da die Bearbeitung ja 4 Wochen dauern könnte. Dieser Brief wurde am 20.06.2018 abgeschickt.

    Es kam zwei Tage später (am Freitag) ein Brief, wo mir mitgeteilt wurde, dass nun meine Leistungen eingestellt werden , da ich meine Meldenachweise versäumt habe.

    Heute kam ein Brief an, in dem mir mitgeteilt wurde, dass zum 01.07.2018 ich eine Sanktion von 10% meiner Leistung bekomme, da ich die Termine/den Termin versäumt habe.


    Nun kommen meine Fragen:

    1) Können die Herren und Damen mir einfach so die Leistungen einstellen?

    2) Wie geht es weiter? Ich werde zeitnah (morgen) persönlich hingehen, ich will mich nur gerne vorbereiten. Können sie mir die Leistungen komplett einstellen oder werden diese weitergezahlt, wenn ich dann morgen persönlich auftauche? Oder war es das für mich seitens des Jobcenters?

    3) Können sie mir echt die Zahlung einstellen UND sanktionieren?

    4) Zählt es nicht als Formfehler, wenn ich ein Einstellungsbescheid so wenig vor den eigentlichen Zahltag und den Sanktionsbescheid sogar danach bekomme?

    5) Was hat es mit dem Weiterbewilligungsantrag auf sich? Ich habe meinen Bescheid und den Änderungsbescheid nachdem ich meine Wohnung bezogen habe und auf beiden steht Januar 2019, nicht Juni 2018 drauf


    Ich weiss, dass was passieren muss und dass alles ich nun alleine zu verantworten habe. Ich habe die Termine verschwitzt und darüber lässt sich nicht streiten, Sanktionen und andere Konsequenzen müssen folgen. Ich bin demnoch verzweifelt und hoffe auf Hilfe, damit ich weiss, was ich tun kann. :(

    Vielen Dank euch :)

    Ok vielen lieben Dank schon einmal :) Ich Frage mich nur, wie ich absagen nachweisen soll, wenn es in dem Raum in dem ich lebe momentan überhaupt keine angemessene Wohnung in dem Rahmen gibt. Daher bleibt mir nur eine teurere Wohnung aber diese wird laut der Aussage nur genehmigt wenn ich bereits Absagen von angemessenen Wohnungen bekomme

    Hallo =) Ich bin arbeitssuchend beim Jobcenter Steinburg gemeldet und beziehe auch ALG2 daher. Nun bin ich aber seit ca 1 Jahr Obdachlos und möchte verständlicherweise wieder in ein festes Umfeld, das Jobcenter hat mir auch schon genehmigt, eine Wohnung zu suchen. Nun habe ich gehört bzw auf zahlreichen Seiten gelesen, dass mir unter gewissen Umständen, sollte ich keine angemessene Wohnung finde auch eine teurere Wohnung als den maximalen Satz zusteht. Die Miete und auch Kaution wird mir dann für ein halbes Jahr gewährt. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die echt mein Traum wäre. Diese Wohnung hat drei Zimmer und es ist allgemein geplant, dass ich mit meiner Freundin und meiner besten Freundin (beide kenne ich schon mein halbes Leben) in einem halben Jahr eine WG gründen möchte. Meine Frage an euch: Ist es so umsetzbar oder denke ich da irgendwo falsch?