Beiträge von Silent-bob

    Was zu einer Trennung gehört und was nicht ist ja mal Sache des betroffenen Paares. Ebenso welche Gründe bei uns dafür sprechen, die GEMEINSAME Erziehungsverantwortung so wie wir es tun aufrecht zu erhalten und eben nicht in getrennte Wohnungen zu ziehen.


    Meine letzte Frage war lediglich, ob es irgendwelche Pflichten beim Jobcenter gibt sollte ein Antrag gestellt werden, es jedoch zu keiner Zahlung kommt, sprich ob es Sinn macht es in jedem Fall zu versuchen, oder es lieber gleich zu lassen. Es mögen im Vergleich zu Anderen hier Luxusprobleme sein aber dennoch wäre es nett wenn ich meinen bisherigen Lebensstil weitestgehend beibehalten könnte, (Wohnung in guter Lage, noch nicht abbezahltes Auto) denn so egoistisch das auch klingen mag, ich kann nichts für ihre Arbeitslosigkeit und wir sind eben kein Paar mehr und das seit über einem Jahr.

    Nichts desto trotz verfüge ich im Fall der Fälle über ausreichendes Einkommen um Alle versorgen zu können, daher kommen getrennte Wohnungen vorerst nicht in Frage. Das dies kein Dauerzustand ist, und sobald unser Kleiner aus dem gröbsten raus ist, (hier gibt es aktuell leider größere gesundheitliche Probleme) wird es auch für jeden von uns wieder ein Leben und wahrscheinlich auch neue Partner auf beiden Seiten geben. Dann hat sich das mit der gemeinsamen Wohnung sowieso erledigt. Dennoch leben wir eben wegen unserem Sohn in der gleichen Wohnung, aber jeder wirtschaftlich trotzdem unabhängig (bisher). Einem daraus einen Strick zu drehen lässt mich dann doch am Begriff Sozialstaat zweifeln, aber das ist fruchtloses Aufregen und führt zu nichts. Daher werde ich was das betrifft zunächst meinen Anwalt aufsuchen.

    ABER: Vorher würde ich mir trotzdem eine Antwort auf meine Frage bezüglich Verpflichtungen beim Jobcenter trotz keiner Leistung wünschen.

    Dann aber nochmal die Frage, sollte meine Ex-partnerin Alg 2 beantragen, aber aufgrund der BG keines erhalten bestehen dann irgendwelche Pflichten gegenüber dem Jobcenter, sprich ist man da trotzdem irgendwie registriert oder komplett aus der Nummer raus?

    Der Naturalienunterhalt bezieht sich auf unser Kind, dem gegenüber bin ich selbstverständlich unterhaltspflichtig. Meine ex-partnerin finanziert sich selbst.

    Wir wohnen lediglich zusammen, wie tausende WGs auch, allerdings eben nicht in einer Partnerschaft.

    Das klingt doch jetzt wieder viel besser, also getrennte Konten haben wir, auch keine Vollmachten. Bei den Anschaffungen ist es ziemlich genauso wie du beschrieben hast. Jeder weitestgehend für sich, abgesehen von solchen grundverbrauchsdingen. Elternbesuche ebenso wie Urlaube finden auch nicht gemeinsam statt.

    Also kann man es versuchen und dann eben den Hausbesuch abwarten.

    Jedoch stellt sich mir noch die Frage bezüglich Kindesunterhalt, den zahle ich ja aktuell nicht, zumindest nicht finanziell sondern eben als naturalienunterhalt, da wir ja gemeinsam leben. Kann da dann noch was vom Jobcenter kommen? Die versuchen ja natürlich so wenig wie möglich zu zahlen und der barunterhalt würde den alg 2 Bedarf des Kindes übersteigen. Ist auch kein Problem das zu übernehmen, ich komme ja ohnehin und gerne für den kleinen auf. Nur weiß ich nicht ob wir bei naturalienunterhalt wieder den Ärger mit BG bekommen oder nur eben einfach kein Geld für unseren Sohn.

    Sowas habe ich schon befürchtet, nun das steht eigentlich nicht so wirklich zur Debatte, da wir weiterhin gemeinsam den kleinen erziehen wollen und es unter eine Dach eben einfacher ist für alle.

    Wenn wir nun als BG erfasst werden, hab ich da irgendwas mit dem Jobcenter zu tun, außer meine Auskünfte zu erteilen und dann zu erfahren es gibt nix. Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Gibt es da dann wenigstens irgendwas vom Amt?

    Hallo liebes Forum,

    Zuerst schildere ich mal den Sachverhalt. Aktuell wohne ich mit meiner Ex-Freundin zusammen, da wir uns einvernehmlich im Guten getrennt haben und ein gemeinsames Kind auch gemeinsam groß ziehen. Nun zum eigentlichen Thema, noch bezieht meine Ex-Freundin ALG 1, rutscht aber im Juni voraussichtlich in den ALG 2 Bezug. Wenn wir jetzt als BG angesehen werden bekommt sie voraussichtlich keinen Cent da ich ja erstmal für sie aufkommen muss und voll berufstätig bin. Nun, bei aller mal dagewesenen liebe und so hart das jetzt klingt, durchfüttern möchte ich sie nun dann doch nicht, schließlich haben wir keine beziehung mehr. Liebend gern versorge ihr vom materiellen her allein unseren Sohn, aber das wäre dann doch etwas zu viel in meinen Augen. Wir haben getrennte Zimmer jedoch nicht wirklich getrennte Haushaltsführung aber welche wg hat das schon auf den Cent genau. Also lange Rede kurzer Sinn, was kann man tun um die Einstufung als BG zu vermeiden?