Beiträge von mirror89

    Dann ist es komisch das die modifizierte nicht reicht. Denn die Vordrucke vom JC sind so gewählt das das Jobcenter ALLES erfährt, unter anderem auch vom Amtsarzt ;)
    Ich habe mir die schon durch gelesen ^^

    Aber dafür ist der Arzt doch da um festzustellen ob ich arbeitsfähig bin oder nicht. Und glaub mir . . . 20 Minuten Gespräch reichen das dies JEDER feststellen kann.

    Aber ich habe ja die modifizierte geschickt. Aber 14 Tage reichen ja nicht. Wieso denn nicht? Wozu brauchen sie eine die 6 Monate gültig ist?

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum. Ich bin aufgrund lange anhaltender mittlerer bis schwerer Depressionen krank geschrieben und musste deswegen auch schonmal zum ärztlichen Dienst. Soweit ich mich erinnern kann ging das völlig ohne Entbindung der Schweigepflicht, da ich mich geweigert hatte.

    Jetzt soll ich erneut zum ärztlichen Dienst und sie wollen UNBEDINGT die Schweigepflichtentbindung. Also habe ich die modifizierte hier aus dem Forum geschickt. hier der Verlauf der Schreiben:

    Sehr geehrter Herr *Name gestrichen*,
    nach Rücksprache mit dem Amtsarzt ist eine Amtsarzt ist die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens mit der beigefügten Schweigepflichtsentbindung leider nicht möglich.
    Auf Grund der Bearbeitungszeit ist die Gültigkeit von 14 Tagen zu knapp bemessen. Üblicherweise hat eine Schweigepflichtsentbindung eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
    Ich werde Ihnen daher erneut den offiziellen Vordruck zuschicken und bitte Sie diesen auszufüllen.
    Die Unterlagen können Sie auch direkt beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit xxxxx in der xxxxxx abgeben.
    Mit freundlichen Grüßen


    Eins möchte ich sagen bevor jemand sagen würde das ich nur keine Lust zu arbeiten hätte: Doch, hätte ich wenn ich denn könnte. Aber ich habe dem Arzt auch viele persönliche, private Dinge erzählt die NIEMANDEN etwas angehen. NIEMANDEN!

    Was soll ich tun? Wo ist mein Recht? Was KANN ich tun?
    Hat jemand Rat? Danke!

    Ich habe erstmal geantwortet:


    Sehr geehrte Frau xxxxx,

    das ist alles was ich geben muss und werde. Den Vordruck kann ich nicht
    ausfüllen und bin auch rechtlich nicht dazu verpflichtet. Deswegen
    können mir keine Leistungen gekürzt werden. Sollte dies dennoch
    geschehen muss ich meinen Rechtsbeistand verwenden.


    Das letzte Mal war es auch möglich. Und das wird es auch dieses Mal
    sein. Ich muss mich nicht nötigen lassen zu einem Verhalten das
    keinerlei Rechtsgrundlage hat. Sie können mich mit dem was sie haben zum
    ärztlichen Dienst schicken oder sie lassen es.


    Das ist recht simpel. Das letzte Mal ging es doch auch. Nur dieses Mal zu einem Psychologen der ein bisschen Ahnung hat.


    6 Monate werden wohl kaum benötigt um ein Schreiben an den Arzt zu
    schicken und ihn nach dem Stand zu fragen. Das ist eine Farse, bei der
    versucht wird mich zu etwas zu zwingen was ich laut Gesetz nicht muss.


    Viele Grüße,


    Sehr geehrte Frau *Name gestrichen*,

    hiermit antworte ich auf Ihr Schreiben vom 23.03.2018.
    Zunächst möchte ich klar stellen das keinerlei rechtliche Grundlage besteht, mich zu einer Entbindung der Schweigepflicht unter "Androhung" der Mitwirkungspflicht zu nötigen!

    Daher erhalten Sie eine modifizierte Entbindung der Schweigepflicht. Diese ist für den ärztlichen Dienst, weder für Sie noch für einen Kollegen und schließt deutlich aus, das keinerlei Details zu meinem Gesundheitszustand an Sie weitergegeben werden dürfen.

    Auf diese Möglichkeit, hätten Sie mich auch laut § 76 des SGB X hinweisen MÜSSEN!
    Die Schweigepflicht Entbindung dient ausschließlich dem ärztlichen Dienst, um festzustellen, ob ich laut seiner Einschätzung arbeitsfähig wäre oder nicht.

    Sie dient nicht dazu Ihnen Informationen zu meiner körperlichen Gesundheit oder Krankheit zu geben.

    Ich möchte darauf hinweisen, das ich hiermit meiner "Mitwirkungspflicht" ausnahmslos nachgekommen bin!

    Im übrigen, bin ich momentan auf der Suche nach einen neuen Psychologen, da mein Psychologe nach seinem Urlaub entschieden hat nicht mehr zu praktizieren (laut der Praxis).

    Benötigen Sie das auch noch per Post? Oder reicht der Scan?

    Mit freundlichen Grüßen,


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    Grace