Beiträge von StefanieR

    Hi,

    bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ist man ein Paar. D.h. man hat eine Liebesbeziehung, teilt sich Einkäufe, das Bett usw.. Wie in einer Ehe nur ohne den Trauschein oder Steuervorteile ;)
    Wenn du eine Beziehung hast und über ein Jahr mit deinem Partner zusammen lebst geltet ihr als eheähnliche Gemeinschaft.
    Falls ihr kein Paar seit werdet ihr als Wohngemeinschaft gewertet und jeder bekommt einzeln seine Bezüge. Und ja, einzeln bekommt man mehr, da man davon ausgeht, dass Einkäufe geteilt werden, ihr gemeinsam kocht und dadurch sich die Kosten senken. Wenn ihr euch als WG anmeldet, kann das natürlich vom Jobcenter überprüft werden. D.h. ein Wohnungsbesuch kann anstehen ohne vorherige Ankündigung (hatte ich schon einmal).

    LG

    Hallo,

    ich bin auch Studentin mit Kind. Ich selbst bekomme den gleichen Studienkredit, der nicht als Einkommen gilt. Ich bin damit aber auch komplett ausgeschlossen aus Bezügen. D.h. ich selbst bekomme den Studienkredit und Wohngeld. Abzüglich der Miete (inkl. allem) und der Krankenversicherung (für mich und meine Tochter 177,- Euro) komme ich auf ein MINUS von 86,- Euro. D.h. Kleidung Essen usw. sind schon nicht mehr drin für mich. Bin ja Vollzeitstudentin. Darüber, dass man auch Teilzeit studieren kann und damit in den vollen Bezügen bleibt, wurde ich auch nach mehrmaligen Anfragen, nicht aufgeklärt. Es gäbe keine andere Möglichkeit für mich als den Studienkredit, hieß es. Also Studienkredit abgeschlossen. Ich lebe jetzt also unter der Armutsgrenze und kann mich nur durchs Leben kämpfen, da meine Tochter, abzüglich von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld, allerdings wieder plus Mehrbedarf für Alleinerziehende (ca 150,-) insgesamt 266,- Euro bekommt (Hartz 4). Das sind dann also: 266-86= 180 Euro vom Jobcenter für "uns". Gut das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss noch dazukommen!

    Im Vergleich: Hartz 4 für mich und meine Tochter waren ca. 200 Euro mehr UND ich musste keine Schulden aufnehmen durch den Studienkredit.

    Ich würde ein Teilzeitstudium beantragen, damit bleibt man in den vollen Bezügen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Allerdings kann man glaube ich "nur" 2-3 Seminare in der Woche belegen!

    LG