Beiträge von Eurobummler

    Hallo Ricke 45 & Corinna, vielen Dank für Ihre Antworten.
    Also das mit den Schenkungen ist schon so richtig wie es der RA angab.
    Schenkungen der letzten 10 Jahre sind von Amtswegen unter bestimmten Voraussetzungen rückholbar.
    Darum auch NUR die letzten 10 Jahre im Bogen VM
    An wen man was verschenkt hat muss man nach besten wissen und gewissen angeben.
    Helmut Kohl (Altkanzler) lernte uns aber schon das ein Gedächtnis ein flüchtiger Speicher ist.
    Was man nicht mehr weiß, kann man auch nicht angeben- hier bewahrheitet es sich mal wieder:
    "Schweigen ist Gold, Reden ist Silber"
    Auch verschwenderischer Lebensstil, egal in welcher Form, ist vollkommen unerheblich solang es nicht als Voraussetzung diente im Anschluss von der Solidargemeinschaft zu leben.
    (wer macht das aber schon ???)
    Trifft bei mir aber alles nicht zu, da ich mein "Vermögen" und meinem Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hatte und auch zu dem damaligen Zeitpunkt nicht vorhatte die deutsche Solidargemeinschaft irgendwann mal zu nutzen - habe ich auch heute nicht vor, könnte sich aber noch ergeben.
    Auch wer als Bsp. 10.000 Euro hat, in ein Casino geht und die 10.000 Euro versucht zu vermehren, was leider mit 0 Euro endet, hat einen Anspruch auf Hilfe durch die Solidargemeinschaft, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
    Ein Fehlverhalten durch den Casinobesuch wird man mündigen Menschen nicht negativ vorhalten können.
    Das Gilt übrigens genauso für jeden Unternehmer der aus irgendwelchen Gründen in den Konkurs schliddert und mit Null dasteht, auch dieser hat Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
    Paradoxerweise erzählte mir der RA von einem Bauunternehmer der für die Stadt Wuppertal tätig war und von dieser nicht bezahlt wurde.
    Diese Person meldete Insolvenz an und beantragte Hartz IV
    Er musste im Antrag auch angeben wer bei Ihm noch im Saldo steht, was er auch genüsslich tat.
    Ob diese Geschichte war ist, oder ob der RA nur Smalltalk halten wollte ist mir wirklich nicht bekannt, jedoch durchaus denkbar.
    Lg und ein schönes Wochenende an all die netten User hier
    Jörg H.

    Hallo Corinna und die lieben anderen User hier, vielen Dank für Eure Antworten und Teilnahme an diesem Thread.
    Ich möchte hier nur mal kurz klarstellen, dass mein Thread kein verspäteter Aprilscherz ist.
    Ich hatte ja meine Gründe warum ich damals alles "hingeschmissen" habe, es war nach einem Arztbesuch mit einer unerfreulichen Diagnose.
    Und wenn die Zeit davon rinnt, sieht man eben zu das man für sich die Zeit sinnvoll nutzt, jeder so wie er kann und mag.
    Ich habe heute mit einem Rechtsbeistand für Sozialrecht gesprochen und habe durch Ihn folgende Aussage erhalten.
    Karnkenversicherungspflicht für gemeldete Personen in Deutschland die angeben das Ihr Aufenthalt hier unbefristet ist.
    Ausnahmen können durch diese Personen beantragt werden, trifft für mich aber nicht zu.
    In meinem Fall sind die gesetzlichen Krankenkassen erst dann verpflichtet mich aufzunehmen, wenn ich meinen Antrag bei dem zuständigen „Jobcenter“ gestellt habe.
    Ich habe aber auch die Möglichkeit mich Privat, zu einem Basistarif, versichern zu lassen.
    Mietkosten / Wohnraumkosten werden für mindesten 6 Monate komplett übernommen, ggf. auch länger.
    Auch werden meine Hotelkosten übernommen, wenn diese durch eine Dauermietvereinbarung für selbstgenutzten Wohnraum entstehen.
    Vorhandenes Vermögen muss man beim Jobcenter angeben, wie schon geschrieben ist es nur noch mein Schonvermögen.
    Was man mal hatte ist unerheblich, solang man es gesetzlich nicht zurückfordern kann.
    Das ist bei Schenkungen 10 Jahre der Fall.
    Man muss das aber nicht von sich aus beim Jobcenter angeben und man muss auch noch wissen wem man was Geschenkt hat und das weiß ich sicherlich nicht mehr.
    Liebe Corinna, ja Du hast recht in Bezug Auslandaufenthalt meinte ich in erster linie Rentner die eine ergänzende Grundsicherung zu Ihrer Rente erhalten.

    Lg Jörg, der heute richtig schönes Wetter hatte.

    Sorry ganz vergessen,
    ich habe hier in dem Forum gelesen, dass die bei Antragsstellung tatsächlichen Wohnraumkosten für mind. 6 Monate voll übernommen werden.
    Wenn nun vor Antragsstellung mein Wohnraumkosten deutlich über die Kosten des „Regelsatzes“ liegen, sollten diese dennoch für mindestens 6 Monate übernommenwerden, oder verstehe ich das hier falsch?
    Lg
    Jörg

    Hallo Corinna, Danke für Ihre rasche Antwort.
    Das mit dem gespendet" meinte ich genauso wie geschrieben und es stimmt auch alles.
    Ungefähr 500000 Euro habe ich in diverse soziale Projekte, überwiegend Kinderhilfsprojekte gespendet, bzw. Reparaturen und neu Anschaffungen gestellt.
    Mehrere Kleinsummen habe ich an Bedürftige verteilt, bzw. diese mit Sachleistungen unterstützt.
    Des Weiteren habe ich mein Wohnmobil verkauft und dieses Geld in Paketen zu je 40.000 Euro an die Verwandtschaft verschenkt – Leben aber alle im Ausland.
    Ich habe auch seit 2011 kein Konto mehr in Deutschland, darum sollte es dem Amt auch nicht möglich sein, Kenntnis über meine früheren Vermögensverhältnisse zu erlangen.
    Ich hatte eigentlich nicht vor nach Deutschland zurück zu kehren ich hatte bis 2009 allerdings auch niemals vor meine Existenz, so wie sie war, aufzugeben.
    Aber manchmal kommt es eben anders als man denkt.
    Ich bin jetzt 60 Jahre alt, mach eh nicht mehr lang, (alte Erbkrankheit) und würde gerne nochmal meine Kindheitserinnerungen aufleben lassen.
    Darum versuche ich auch bis zum Sommer eine bleibe in Oldenburg / Bremen zu finden.
    Ich brauch nicht viel, nur eben ein Dach über den Kopf und eine Krankenversorgung.
    In Spanien hörte ich das jeder der in Deutschland lebt, Krankenversicherungspflichtig ist.
    Diejenigen die kein Einkommen haben, haben Anspruch auf eine Grundsicherung die auch eine Krankenversicherung umfasst.
    In Spanien leben übrigens verdammt viele Menschen die Grundsicherung außerhalb des Rentenalters erhalten – Ryanair sei Dank. (70,00 Euro für Hin und Rückflug)
    Also ich möchte hier nichts verschleiern, noch habe ich größere Rücklagen gebildet.
    Ein mir zustehendes Schonvermögen nenn ich mein Eigen, mehr eben nicht.
    Lg
    Jörg (ist auch mein richtiger Name)

    Hallo Corinna, vielen lieben Dank für Deine flotte Antwort.
    Wenn die Miete für das Hotel nicht übernommen wird, muss man dann obdachlos werden?
    Oder stellt ggf. das Amt einen adäquaten Wohnraum zu Verfügung?
    Des Weiteren schrieb ich schon das ich sämtliches Vermögen, "gespendet" habe.
    Nutznießer waren überwiegend Kinderhospize oder Kinderheime in Spanien und vor allem in Portugal.
    Ich hatte seinerzeit keinen Bezug mehr zu dem schnöden Mammon und habe das Geld gespendet und natürlich auch selbst verbraucht.
    Nun habe ich nur noch Vermögen, das dem sogenannten „Schonvermögen“ entspricht, nicht mehr und nicht weniger.
    Mir persönlich liegt vor allem die Krankenversicherung am Herzen (im wahrsten Sinn des Wortes)
    Da lese ich hier schon einiges jedoch habe ich keinen Fall, der Ähnlichkeit mit meinen hat, gefunden.


    Lg Jörg

    Hallo zusammen, ich bin heuer zum erstmalig hier und möchte mich kurz vorstellen.
    Mein Name ist Jörg, ich bin deutscher Staatsbürger der jedoch seit 2011 im Ausland lebt.
    Ich war ein Bummler, d.h. ich lebte in ganz Europa ohne festen Wohnsitz.
    Überwiegend im Sommer in Italien oder Österreich und im Winter in Spanien oder auch schon mal in Portugal.
    Ich war bis dato finanziell unabhängig oder habe mir etwas verdient in Form von Entgeltzahlungen oder geldwerten Vorteil (Wohnung, Essen, Auto, usw.)
    Ich war zuvor Selbstständig in Deutschland, habe gut Verdient und irgendwann einen Rappel bekommen und bin auf reisen gegangen da ich beruflich keinen Bock mehr hatte.
    Also Firma verkauft, Haus verkauft. einen Großteil des Geldes an ein Kinderhospiz und einigen Kinderheimen gespendet, ein paar Kinderheime im Ausland (Portugal) gesponsert und sonst so das Geld unter die Leute gebracht.
    Natürlich habe das Gewerbe abgemeldet und mich in Deutschland auch, man ist dazu auch verpflichtet.
    Jedoch, denke ich, dass mir das liebe Finanzamt noch ein paar Briefe nachreichen wird, da Sie mir ja mangels Anschrift nichts mehr zustellen konnten.
    Mal schauen was da ggf. noch kommen wird, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkehre.
    Da sind wir auch schon beim Thema, ich werde wieder nach Deutschland zurückwandern und mich hier wieder niederlassen.
    Da ich quasi Mittellos bin, überlege ich ob ich zum Arbeitsamt, ARGE oder Sozialamt, oder wie das sonst so heißt, gehe.
    Der einzige Grund wäre nun mal eine Krankenversicherung, ich war bis 2011 noch Privat Krankenversichert, habe diese natürlich gekündigt als ich auf Tour gegangen bin.
    Nun da ich noch ein bisschen „Vermögen“ habe wollte ich mich erstmal in ein Hotel einquartieren, dann mich in Deutschland anmelden und anschließend einen Antrag beim Sozialamt auf Unterstützung stellen.
    Kann ich das überhaupt?
    Mein Vermögen wird die gesetzliche zugelassene Höchstgrenze nicht überschreiten.
    Weiteres Vermögen in Form von Gütern habe ich nicht (mehr)
    Eine Wohnung habe ich nicht, darum das Hotel.
    So nun mal schnell zu den Eckdaten:
    Rückwandern nach ca. 7 Jahren
    Momentan wohnhaft in einem Hotel, wird die „Miete“ von ca. 1500 Euro mtl. übernommen?
    Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstausstattung / Wohnungseinrichtung, wenn man eine adäquate Wohnung bezieht?
    Gesetzliche Krankenkasse, gibt es einen Anspruch auf eine Aufnahme in die Gesetzliche Krankenkasse obwohl ich bis 2011 Privat versichert war und seitdem nicht mehr versichert bin?
    Habe ich Anspruch auf Hartz4 (Taschengeld)
    Was muss ich beachten was muss ich leisten um diese Ansprüche zu erreichen?
    Jaja, viel zu lesen, aber vielleicht interessiert es ja jemanden und evtl. kann mir auch jemand mit Rat beiseite stehen.

    Lg
    Jörg