Beiträge von Joenson

    Das ist richtig. Wie gesagt, ich habe von der Rentenversicherung Formulare bekommen. Mir geht es jetzt aber darum, ob ich den Teil bei "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag" steht unter Punkt 16 "Angabe der gesetzlichen Krankenkasse"; ,,Sofern die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe über die Krankenkasse erfolgt, benötigen wir das Institutionskennzeichen der Krankenkasse und das Formular G0120 - AUD Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.'' nun zur Krankenkasse schicken muss oder nicht. Denn die Antragsstellung geht ja normalerweise nicht über die Krankenkasse, sondern aus Gründen der Agentur der Arbeit, den ich über die DRV angefragt habe und dementsprechend zugeschickt bekommen habe von der DRV, deshalb bin ich so irritiert.

    Ich weiß nicht, ob ich ein neues Thema eröffnen soll oder es hier fortsetzen soll. Es sind ja nun mittlerweile einige Monate vergangen und es hat sich auch endlich mal was getan.

    Es sieht wie folgt aus. Ich habe Anspruch auf ALG 1, der wird mir aber dann nur weitergezahlt, wenn ich eine Reha mache. Daraufhin habe ich dann auch sofort die DRV verständigt, die haben mir auch jeweilige Formulare zugesandt. Nun verstehe aber eine Sache nicht. Wer ist für die Zahlung meiner Reha zuständig? Die Agentur für Arbeit oder die Krankenkasse? Da blicke ich wieder einmal nicht durch in dieser bürokratischen, verwirrende Landschaft. Ein AUD Beleg wurde mit beigefügt, der soll von der Krankenkasse ausgefüllt werden, gleichzeitig im Formular von "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag" steht unter Punkt 16 "Angabe der gesetzlichen Krankenkasse"; ,,Sofern die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe über die Krankenkasse erfolgt, benötigen wir das Institutionskennzeichen der Krankenkasse und das Formular G0120 - AUD Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.''

    Die Antragsstellung erfolgte ja durch die Bedingung der Agentur für Arbeit, die ich aber selbst natürlich, wie oben schon beschrieben, bei der DRV verständigt habe. Muss es trotzdem von der Krankenkasse ausgefüllt werden? Ich steige da irgendwie nicht so richtig durch.

    Danke für weitere Hilfe.

    Gruß,

    Joenson

    Nabend Allesamt.

    Bei Abschnitt 2e zitiere ich: "Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken (ich habe Ja angekreuzt). Wenn ja: Gesundheitliche Gründe; Bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen." Ich kann Ja oder Nein ankreuzen. Was ist nun, wenn ich Ja ankreuze, was kann ich mir unter "Vermittlung" deren Augen vorstellen?

    Wenn der ÄD Leistungsvermögen bei mir feststellt, bin ich also für jeglichen Job der zumutbar ist zu vermitteln? Das würde ja auch bedeuten, dass ich 1 € Jobs und welch andere xxxxx jobs es noch gibt, mich hinbeugen MUSS? Ist das so richtig? Was ist, wenn ich Nein ankreuze, welche Konsequenzen kann es geben?

    Gruß,

    Jonnsy

    Bescheinigung gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Was genau ist das?

    Nabend. Kurz und bündig: Ich habe genau dieses Formular Bescheinigung hier bekommen. Was ist das jetzt? Eines habe ich für meinen ehemaligen Arbeitgeber, wo ich das hinschicken muss und danach kam diese Bescheinigung, die im Link ist. Ich gehe davon aus, dass es zur Krankenkasse geht, aber sicher bin ich mir absolut nicht.

    Bürokratendeutsch ist echt anstrengend, denn mit "vom Leistungsträger auszufüllen" kann jegliches sein. Kann mir da einer schnell helfen?

    Vielen Danke.

    Gruß

    Titel-Korrektur

    Moin moin Allerseits.

    Ich habe da ein großes Problem. Wie im Titel schon steht, hatte ich ALG 2 beantragt, da mein Krankengeld schon seitdem 15.07.2020 abgelaufen ist. Nun meldete sich das Jobcenter und will mir " Beantragung vorrangiger Leistungen" anbieten bzw. steht im Schreiben drinne, dass ich darauf Anspruch nehmen kann, was gar nicht möglich ist/sein kann. Die Frage ist, wie kommen die darauf? Vor meiner Erkrankung war ich nur 6 Monate im Arbeitsverhältnis und hätte damit also auch keinen Anspruch auf ALG1, also was soll das Ganze denn nun? Bald ist der nächste Monate und ich weiß gar nicht, wie ich Miete und meine anderen Kosten zum kommenden Monat zahlen soll.

    Haben die beim Jobcenter irgendwas verlesen, sich verguckt oder solches? Das kann doch jetzt alles nicht wahr sein. Was soll ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Danke sehr. Ja, natürlich doch. :thumbup:

    Das wird genau so berechnet, wie wenn du alleine wohnst, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

    Die bildet ihr aber nur, wenn ihr Partner seid. Davon gehe ich aber im Moment nicht aus.

    Ah, dann hat sich das ja alles fix geklärt. Nein, eine Bedarfsgemeinschaft ist natürlich nicht geplant. Danke dir für die simple schnelle Antwort. Ich war mir da eben nur nicht sicher, bevor ich mich mit dem Amt da rumschlage. Dann kann das Thema hier ja geschlossen werden oder ich schließe es selbst, wenn es die Möglichkeit dazu gibt. 8o8o

    Gruß

    Hallo Zusammen!

    Ich habe da eigentlich eine sehr simple Frage an Euch Experten. Aber erst mal zu meiner Situation. Ich wohne noch bei meiner Mutter mit meinen 25 Jahren. Ich war schon länger auf Suche nach einer Solobude für mich. Ich muss aber sagen, dass es recht schwierig ist, was vernünftiges zu finden. Ich finde es einfach nur dreist, dass sich Vermieter überhaupt wagen Wohnungen abzubieten, die total verschimmelt sind, Türrahmen kaputt sind, Löcher in den Wänden haben etc. pp. In einem Zeitraum von 2 Monaten hatte ich 8 Wohnungen besichtigt, davon waren unglaubliche sieben Wohnungen so, wie ich es über mir schon beschrieben habe. Mal mehr, mal weniger dieser Ursachen. Und die andere Wohnung? Nun ja, die ist leider über den Satz und das war eine Knaller Wohnung, da wäre ich sofort eingezogen. Schade!

    Nun habe ich einen Kollegen der mich fragte, ob ich eventuell Lust auf eine WG hätte. Erst wollte ich das gar nicht, aber im nachhinein finde ich es dann doch gar nicht so verkehrt. Denn zum einen wird es kosten günstiger für uns beide und zum Anderen, wieso denn eigentlich nicht? Ich bin Solo, er hat 'ne Freundin, die Freundin kommt nur am Wochenende mal her, weil sie nicht in unserer Stadt wohnt. Außerdem wird er sowieso bald auf Tour sein (Berufskraftfahrer). Passt schon!

    Okay, denn mal zur Frage: Sicherlich wisst ihr, worauf ich hinaus möchte. Es geht um die WG. Wie hoch dürfen die Kosten der Miete inkl. Nebenkosten betragen? Wird die genauso berechnet, so, als wäre ich in einer Singlebude? Der Satz wäre dann bei 324 € NK inbegriffen bei einer Person. Mir geht's einfach um folgendes Beispiel: Er und Ich haben eine Wohnung gefunden, die würde mit Nebenkosten bei 600 € liegen, so dann teilen wir uns das natürlich auf, er 300 € und ich 300 €. Ich bin theoretisch im Satz und es sollte mir dann doch genehmigt werden oder nicht? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob eine WG genauso berechnet wird, wie eine Singlebude. Wenn man logisch denkt, dann sollte ich im Recht sein.

    Ich habe viel recherchiert, aber genaues über die Kosten habe ich nicht gefunden. Es wurde nur davor "gewarnt", dass ich es beweisen muss, dass die Wohnung nur als WG und nicht als Bedarfsgemeinschaft genutzt wird. Also trennen der Lebensmittel, jeder hat ein eigenes Zimmer, also jeder kommt auf eigenen Kosten auf sich auf, was natürlich auch klar ist.

    Ich danke Euch für zahlreiche Antworten.

    Gruß