Beiträge von theengineer

    Okay, danke schon mal für die Antwort!

    Laut § 7 Absatz 6 gibt es einige Ausnahmen wann Auszubildende/Studierende Anspruch auf ALG II haben.

    Hier ist das auch beschrieben: ALG II für Studierende
    Unter dem Punkt "Ausnahmen bei bestehender BAföG-Förderungsfähigkeit der Ausbildung", haben demnach Studierende Anspruch auf ALG II

    • wenn sie bei den Eltern wohnen und die Uni aus der Wohnung in angemessener Zeit zu erreichen ist.
    • wenn sie eine eigene Wohnung haben, die Uni von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit zu erreichen ist, unverheiratet sind und ohne Kind zusammen leben.

    Wenn man also alleine wohnt hat man als Student Anspruch auf ALG II? Oder habe ich das falsch verstanden?

    Guten Abend,

    ich studiere Maschinenbau und bin im 8. Semester. (Regelzeit sind 7 Semester)
    Bisher habe ich BaföG erhalten, aber nach der Regelzeit, also ab dem achten Semester erhalte ich kein BaföG mehr.
    Dass man während der Regelzeit in der man BaföG bekommt keinen Anspruch auf ALG II hat ist verständlich, aber hat man als Student außerhalb der Regelzeit wenn man kein BaföG bekommt, Anspruch auf ALG II?

    Ich habe bereits gegoogelt aber leider ist das nicht so eindeutig wie dieser Zeitraum geregelt ist.
    Hat jemand hier Erfahrung gemacht?

    Danke schon mal im Voraus für eure Zeit!

    Viele Grüße

    theengineer