Beiträge von SoVieleFragen

    Ich habe eine Frage, bei der ich auf Hilfe hoffe:


    Seit März 2020 beziehe ich ALG I. Mein Mann bezieht schon seit längerem ALG II. Wir sind zwar eine Bedarfsgemeinschaft, aber bisher hatte ich keinen Anspruch auf ALG II, da ich Vollzeit studiert habe. Nun ist mein Studium abgeschlossen und ich habe den ALG I Bezug von vor meinem Studium wieder aktivieren können.

    Heute bekommen wir den Bescheid vom Jobcenter: Sie verteilen bei der Leistungsberechnung meinen ALG I Bezug 50%/50% auf meinen Mann und mich und ziehen diesen Betrag dann von dem jeweiligen Gesamtbedarf komplett ab. Das heißt trotz meinem ALG I Bezug, haben wir am Ende genauso viel, als würden wir beide ALG II beziehen. Ist das richtig so? Werden ALG I Bezüge komplett auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt? Und gibt es bei der Berücksichtigung für die Aufstockung keine Freibeträge?

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
    Renate

    ALG II Antrag gestellt obwohl noch Leistungsanspruch aus ALG I - Welches Datum

    zählt für Beginn des Leistungsbezug?

    Da ich Ende des Monats mein 3 1/2 jähriges Zweitstudium beende, haben mein Mann - der bereits im ALG II Bezug ist - und ich am 27.12.2019 eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter geschickt, damit ich in Zukunft bei der Leistungsberechnung mit berücksichtigt werde. Als Studierende hatte ich bisher ja keinen Anspruch auf ALG II, da mein Studiengang dem Grunde nach BaföG förderfähig war, auch wenn ich es ob meines Alters nicht bekommen habe. Im Anschreiben zur Veränderungsmitteilung habe ich darauf hingewiesen, dass meine letzte Klausur am 30.01.2020 stattfindet und ich somit ab dem 31.01.2020 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Offiziell exmatrikulieren kann ich mich allerdings erst nach der Festsetzung der Endnote am 28.02.2020.

    Nun habe ich durch einen Anruf bei der Agentur für Arbeit überraschenderweise erfahren, dass ich noch Anspruch auf Leistungen habe, da ich zum 01.03.2016 für einen Monat ALG I bezogen habe. Das ist eine tolle Neuigkeit für mich...allerdings bekomme ich das ALG I erst ab dem Tag der Antragsstellung, also ab heute (19.02.2020). Theoretisch hätte ich mich direkt nach der letzten Prüfungsleistung zum 31.01.2020 arbeitssuchend melden können. Da ich das nicht getan habe, "verliere" ich nun 19 Tage, was finanziell für mich leider extrem, extrem, extrem ärgerlich ist.

    Meine Frage: Ich hatte dem Jobcenter am 27.12.2019 ja gemeldet, dass ich ab dem 31.01.2020 dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehe. Gibt es irgendwie eine Chance, dass die Agentur für Arbeit das berücksichtigen kann/muss/soll und ich dann doch rückwirkend schon ab dem 31.01.2020 und nicht erst ab dem 19.02.2020 ALG I erhalte? Ich weiß, dass einige Behörden solche Daten untereinander austauschen müssen, wenn ein Antrag an einer falschen Stelle gestellt wird, aber ob das für die Kombi Jobcenter/Agentur für Arbeit gilt, weiß ich nicht, da dass eine ja eine Sozialleistung und das andere eine Versicherungsleistung ist.

    Ich würde mich sehr freuen, falls mir jemand helfen könnte, auch wenn es nicht 100% um eine ALG II Frage geht.

    Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe
    Renate

    Titel Korrektur, da zu lang und nicht optimal für die Suche

    Hallo,

    wir haben als BG das gleiche Problem. Unser Gehalt wurde, obwohl es ein Festgehalt war, zu hoch angesetzt im Bescheid und für ein paar Monate bekamen wir jedes Mal die Differenz direkt überwiesen, nachdem wir den aktuellen Gehaltsnachweis eingereicht haben. Plötzlich hörte das auf. Ohne Info, ohne Ankündigung, ohne Erklärung. Unsere Nachfragen wurden einfach ignoriert.

    Für den Bewilligungszeitraum 06/17-12/17 haben wir einen bunten Blumenstrauss an Sachen gesammelt, die eigentlich zu einer Korrektur hätten führen müssen (die erwähnten niedrigeren monatlichen Gehälter, zu lange und somit teilweise ungenehmigte Ortsanwesenheit, Weihnachtsgeld und Geldgeschenk von Verwandten). Wir haben diese ALLE dem Jobcenter gemeldet, aber keinerlei Reaktion mehr erhalten.

    Daher meine Frage, die an diese Diskussion anschließt: Wie lange kann das Jobcenter denn für den Bewilligungszeitraum 06/17-12/17 abrechnen? Schließlich ist der ja schon 2 Monate rum. Wir trauen uns gar nicht, das Weihnachtsgeld auszugeben, weil wir Angst haben, dass da noch was kommt...

    Vielen Dank und viele Grüße :)