Beiträge von Katja

    Hallo Casa,
    Also, meine Mutter ist 71 J.alt. Nein sie kann nicht an Krücken gehen. Ihre jetzige Wohnung liegt in der 2. Etage, ohne Lift. Aus diesem Grund befindet sie sich derzeit im Heim. Jetzt kann sie mit Hilfe das Heim verlassen, sie sitzt im Rolli. Sie kann dann mal auf dem Hof verweilen, denn weiter kommt sie alleine nicht. Die Epikrise aus dem Krankenhaus habe ich dem Jobcenter beigefügt. Es reicht nicht, wenn die Wohnung im EG liegen würde. Das Laufen lernen mit Prothese wird lt Ärzten bis zu 1.5 J.dauern. Aus diesem Grund wird sie lange auf den Rolli angewiesen sein und die Wohnung die ich gefunden habe, ist eigentlich unabdingbar. Deshalb finde ich die Entscheidung menschenunwürdig. Von körperlichem Verfall würde ich jetzt nicht sprechen.

    Hallo Gabi, die Dame beim Amt erklärte mir, nur mit dem Zeichen aG würde sie in der Miete höher eingestuft. Das sie als außergewöhnlich Gebehindert eingestuft wird, ist fraglich. Mit einem Bein kann man noch laufen dash und sie wird nur ein G bekommen. Gestern war ich auf dem Rathaus, die Bearbeitung des Antrags dauert 6 Monate. Der MdK kommt erst, wenn sie wieder daheim ist. Im Heim wird sie nicht begutachtet. Habe alles gleich nach der OP (2.2.)beantragt und habe nicht mal eine Antwort auf Eingang bekommen. Außer von der Kasse wg des MdK, die Ablehnung der Reha und Prüfung der Notwendigkeit eines Rollis. jo

    Meine Mutter ist Rentnerin, ihr Ehemann ALG 2 Empfänger. Sie kann durch Oberschenkelamputation nicht in ihre Wohnung zurück und befindet sich im Heim. Nun habe ich eine behindertengerechte Wohnung gefunden. Die Differenz zur derzeitigen Miete berträgt 50 Euro in der Unterstützung. Das Jobcenter hat diese Wohnung wg Unangemessenheit abgelehnt. Diese Wohnung hat knapp 50m2 und kostet 502 Euro warm. Ich weiss mit meiner Mutter nicht wohin. Hat jemand Antworten, was ich der Bearbeiterin noch argumentieren könnte. Danke

    Fragliche Berechnung des ALG 2

    Meine Mutter hat 900 Rente, 404 Euro Miete. Ihr Ehemann, ALG 2 Empfänger, bekommt 275 Euro vom Amt. Davon hat er 202 Miete zu zahlen, hat also 70 Euro im Monat zum Leben. Der ALG2 Rechner sagt mir, ihm stünden um die 700 zu. Oder sind 70 für den Lebensunterhalt korrekt?

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    Grace