Beiträge von Hurricane

    Hallo,

    ich schreibe für eine Freundin, sie wurde vor ca. 3 Wochen angerufen und es wurde Ihr mitgeteilt, dass geplant ist, dass sie in eine Maßnahme geplant wird.

    In der EGV steht:

    Integration in den 1. Arbeitsmarkt

    1. Teilnahme an einer Aktivierungsmaßnahme, soll erreicht werden bis 31.05.2021.

    Unterstützung Ihrer Aktivierung

    Das Kommunale Jobcenter Kreis xxx bietet Ihnen die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 SGB III an.

    Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen unterstützen.

    Weitere Angaben über die Maßnahme finden Sie bei der Beschreibung Ihrer Aufgaben und Pflichten.

    Der Grundsicherungsträger verpflichtet sich zu Übernahme der angemessen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

    Sie nehmen an der Maßnahme xxxxxxxxxxxx nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III zur Aktivierung und berufliche Eingliederung teil.

    Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen unterstützen.

    Das Gruppencoaching beginnt am 14.12.2020.

    Jeden Montag, Dienstag, Mittwoch

    Beginn 08:30-11:30


    Würde gerne von euch erfahren, wie das genau so abläuft ob ihr das sinnvoll haltet oder Erfahrung bereits gesammelt hat.

    Beim (Erklärungsbogen zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

    nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. SGB III) kann man unter Punkt sonstige Kosten auch die Stromkosten erwähnen? Da steht, Originalnachweis beifügen.

    Sie hat ein Ipad zugeschickt bekommen und wird vor dem Coaching angerufen damit das Gerät zusammen eingerichtet wird.

    Danke

    Guten Tag,


    ich schreibe für meine Freundin (28 Jahre alt), negative Schufa, Sie ist am 03.03.2017 in eine möblierte Pension
    (1-Zimmer) eingezogen, Warmmiete 450,00€.


    Im Juli 2017 hat Sie vom Vermieter die Auskunft bekommen, dass ein anderes Zimmer im selben Haus ab August 2017 frei wird, Sie ist ohne die Genehmigung (ohne dem Jobcenter vorher Bescheid zu geben) zum 02.08.2017 umgezogen wegen:


    - Ihr altes Zimmer war langfristig unzumutbar da Sie auf ca. 12 qm gewohnt hat.
    - Ihr Zimmer hat kein Tageslicht bekommen
    - Mit dem Handy hat Sie kaum bis gar nicht Empfang.
    - Da Sie eine negative Schufa hat, stehen Ihre Chance auf den Wohnungsmarkt schlecht, Sie hatte angst, dass das Zimmer anderweitig vermietet wird.
    - Sie hatte im alten Zimmer keine Küche, Kochmöglichkeit war nicht vorhanden, im neuen Zimmer ist kochen auch verboten aber es ist etwas Platz für eine Mikrowelle usw.
    - Im alten Zimmer war ein sehr alter Teppich, Sie leidet seit 06.07.2017 an Nierenbeckenentzündung, im neuen Zimmer ist Laminatboden, es ist einfacher mit der Reinigung und somit mit der Genesung.


    Das aktuelle Zimmer kostet 500,00€ und ist ca. 20qm groß, seit dem 02.08.2017 bekommt Sie 50,00€ weniger jeden Monat weil nur die alte Miete von 450,00€ bezahlt wird.

    Die Leistungsangelegenheit wurde diesbezüglich angefragt wie lange dieser Zustand hält und wann man die volle Miete erhält, leider kam keine Antwort auf Ihre E-Mail.


    Habe im Netz 2 Artikel gefunden:

    Jobcenter darf Mietkosten auch nach ungenehmigtem Umzug nicht einfrieren Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R

    Was kann die Freundin jetzt machen um die volle Miete bezahlt zu bekommen, wie lange hält dieser Zustand?

    Wenn Sie zum Beispiel einen Job findet und Vollzeit 2 Monate arbeitet und vom Arbeitgeber innerhalb der Probezeit gekündigt wird und sich wieder Arbeitslos meldet, bekommt Sie dann die volle Miete bezahlt?


    Danke