Beiträge von tender11

    Hallo zusammen,

    bezüglich meiner neuen Wohnung gibt es ein riesiges Durcheinander.
    Erst sollte ich am 01.03 einziehen, wie es im Mietvertrag steht, dann erfuhr ich dass mein Vormieter erst am 15.03. aus der Wohnung kann, dann sollte ich doch erst am 01.04. einziehen können.
    Die Wohnung wurde vor Vertragsabschluss natürlich abgesegnet.
    Da ich noch einen neuen Mietvertrag bekommen sollte (mit dem 01.04. als Einzugsdatum) habe ich den "falschen" gar nicht erst im Jobcenter abgegeben, wäre ja auch sinnlos, da ich das Geld eh hätte zurückzahlen müssen wenn ich erst zum 01.04. einziehe.
    Heute bekam ich dann erst den Anruf meines Vermieters, dass ich doch schon am 05.03 einziehen kann. Dann kam mit der Post ein Schreiben des Jobcenters, dass die Kosten jetzt doch nicht übernommen werden, weil ich den Mietvertrag nicht rechtzeitig abgegeben hätte. Das hätte ich aber selbst bei einem pünktlichen Einzug zum 01.03. noch nicht machen können, da noch diverse Ergänzungen vorgenommen werden müssen (z.B. Übergabe/Empfang der Kaution etc.) und ich die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erst bei der Schlüsselübergabe erhalte.

    Was ist davon zu halten? Ich werde morgen als erstes eine Kopie des "alten" Mietvertrages, der ja letztendlich doch fast korrekt ist, abgeben und den ergänzten Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung nachreichen sobald ich sie erhalten habe.

    Hallo zusammen,

    ich habe vor einigen Tagen eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung bekommen, in der es um Weiterbildungen und Umschulungen geht.
    Die ist für mich nicht wirklich interessant, da ich im schlimmsten Fall nur noch wenige Monate auf Hartz IV angewiesen bin und danach ein Studium beginnen werde.
    Außerdem habe ich seit gestern die Grippe und der Ort der Veranstaltung ist 30km entfernt.
    Meine Frage ist jetzt ob ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauche oder ob der Termin ohnehin "freiwillig" ist und ohnehin keine Sanktionen drohen, da ich keinerlei Hinweise auf Anwesenheitspflicht finden konnte. Da der Arzt auch nicht gerade vor der Tür ist würde ich mir den Weg dahin gerne sparen.

    Ich habe eine großzügig zernsierte Version des Schreibens mal angehängt.
    Danke schonmal für Eure Antworten!

    buergergeld.org/community/attachment/343/

    Hallo zusammen,

    ich habe bis Ende 2017 studiert, bin seitdem wieder bei meinen Eltern und bekomme ALG II.
    Zum 01.03. ziehe ich in eine eigene Wohnung die auch vom Jobcenter genehmigt wurde.
    Momentan bin ich noch bei meinen Eltern gemeldet und war es auch als ich studiert habe (meine Sudentenwohnung war als Zweitwohnsitz angemeldet).
    Meine Frage ist jetzt ob ich meine neue Wohnung auch als Zweitwohnsitz anmelden kann oder als Hauptwohnsitz anmelden muss um die Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter erstattet zu bekommen (in meinem Fall 270€).
    In der Praxis wird es natürlich mein Hauptwohnsitz sein, allerdings muss ich mich dann bei diversen Ämtern ummelden, einen neuen Personalausweis beantragen etc., was inklusive Fahrtkosten nochmal mit knapp 70€ zu Buche schlagen wird.
    Die Wohnung ist nur ca. 10km vom Wohnsitz meiner Eltern entfernt.

    Kann mir jemand sagen ob das möglich ist oder evtl. sogar aus eigener Erfahrung berichten?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    tender