Beiträge von LaraBerlin

    Hallo Hoppel,

    lieben Dank für die Antwort! :)
    Das ist schon einmal schade zu hören. Ich hatte gehofft, weil das Elterngeld ja eine Lohnersatzleistung für die Selbstständigkeit ist, dass ich auf dieses meine Ausgaben geltend machen kann. Dann muss ich das also von meinem Regelsatz bezahlen.

    Nachfragen muss ich leider nochmal wegen der Krankenkasse, da hatte ich mich etwas misslich ausgedrückt: Ich muss an die Kk etwas nachzahlen für die Zeit, in der ich selbstständig gewesen bin. Muss ich jetzt die Nachzahlung (knapp 300,-) also auch von meinem Regelbedarf stemmen? 8|

    Hallo alle Miteinander,
    ich war bereits wegen nachfolgender Fragestellung bei einer Beratung, doch die wussten dazu leider nichts.

    Ich bin in Elternzeit, daher ruht meine Selbstständigkeit derzeit, erhalte Elterngeld und musste dazu ergänzendes ALG2 beantragen, was mir auch genehmigt wurde.

    Mein Elterngeld beträgt rund 700,- €, wovon mir 300,- als Freibetrag zustehen (ich war bis zur Geburt erwerbstätig) und die restlichen 400,- auf das ALG2 angerechnet werden.

    Obwohl meine Selbstständigkeit derzeit ruht, bis zur Wiederaufnahme nach meinem Elternzeit-Jahr, habe ich laufende bzw einmalige (betriebs-) notwendige Kosten:
    - Steuerberater für die Einkommensteuererklärung des letzten Jahres,
    - Nachzahlung freiwillige gesetzliche Krankenversicherung des letzten Jahres,
    - Webseitenkosten (Server-, Domain-, Wartungskosten).

    Kann ich diese Kosten auf mein Einkommen (diese 400,-) anrechnen lassen ODER sind diese rechtlich von meinen Freibetrag zu leisten? Falls letzteres: Und was ist, wenn diese Ausgaben in einem Monat die 300,- Freibetrag übersteigen?

    Ich hoffe, mir kann von Euch jemand dazu einen Rat geben - vorab 1000 Dank :thumbup:

    PS: Ich habe übrigens nur einen vorläufigen Bescheid für 6 Monate bekommen und muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (der endet übrigens vor Ende meiner Elternzeit) eine abschließende EKS abgeben - falls das von Belangen sein sollte.