Beiträge von aufeigenebeinekommen

    Hinweis:

    Die Leistungen, die du noch für den Monat August vom JC erhalten hast, will das JC dann ab 1. Arbeitstag zurückerstattet haben.

    Dazu kommt später ein Erstattungs-und Rückforderungsbescheid.

    Für den Monat September wirst du voraussichtlich gar nichts vom JC erhalten.

    Ist das nicht davon abhängig, wann der Lohn zugeflossen ist?

    Wenn also die Überweisung erst Anfang September käme, würde dann trotzdem gelten was du sagst?

    Danke Ameise, für deine ausführliche Antwort.

    Zitat

    Mit dieser Summe, die sicher in deinem Arbeitsvertrag steht, ebenso wie die Dauer der Beschäftigung--- wirst du nicht mehr leistungsberechtigt mit Alg2 sein.

    Wie groß ist deine BG?

    Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, es ist Lohnarbeit und ich kenne Leute die dort schon länger arbeiten. Somit ist auch das Einkommen nicht festgelegt, sondern richtet sich nach den gearbeiteten Stunden. Ein Arbeitsvertrag besteht rechtlich natürlich trotzdem und bei der KV angemeldet etc. ist es auch von Beginn an.

    Bin allein, also keine BG.

    Zitat

    Natürlich kannst du deinen Lohn komplett behalten. Das ist IMMMER so. Du wirst aber weniger hilfebedürftig mit Alg2-Leistungen.

    Mit 3000,- (brutto?) für 5-6 Wochen wirst du sicher gar keinen Anspruch mehr haben.

    Dein AG hat dich schon pflichtgemäß bei der KV angemeldet und zahlt Beiträge für dich. Du zahlst vom Lohn auch KV-Beiträge.

    Falls es zu Doppeltzahlung für 1-2 Monate kommt, gleichen JC und KV das untereinander aus.

    Alles klar, da hatte ich eine falsche Vorstellung von dieser Verrechnungsregelung – das ist ja schonmal positiv für mich. Brutto ist richtig.

    Zitat

    Zunächst sollst du jetzt mitwirken. Du sollst mindestens deine Verdienstbescheinigungen dem JC vorlegen. Die erste bekommst du sicher Ende August ? Das ist die Lohn-/Gehaltsabrechnung und der Kontoauszug, der den Geld-Zufluss auf dein Konto nachweist.

    Was sollst du im Rahmen der Mitwirkung noch mitteilen oder vorlegen?

    Ende August oder Anfang September bekomme ich die Bescheinigung, sowie auch die Überweisung.

    Der Rest hat sich denke ich schon geklärt.

    Soll laut Schreiben einen Arbeitsvertrag vorlegen, aber da es nur einen mündlichen gibt, werde ich dies entsprechend kommunizieren.

    Zitat

    WAS hast du WANN zur Arbeitsaufnahme dem JC mitgeteilt?

    Am ersten Tag der Arbeitstag habe ich die Arbeitsaufnahme telefonisch mitgeteilt, woraufhin ich das Mitwirkungsschreiben erhielt. Dass ich arbeite, dass es voraussichtlich auf 5-6 Wochen befristet ist und wie viel ich voraussichtlich verdiene, das habe ich mitgeteilt.

    Hallo,

    ich beziehe noch ALG2 und bin jetzt seit 2 Wochen in einem befristeten, sozialversicherungspflichtigen Job.

    Aktuell sieht es aus als wäre der Job nach 5-6 Wochen vorbei, und ob ich dann weiterarbeiten, oder direkt etwas anderes anfangen kann, ist noch offen.

    Dem JC habe ich die Arbeitsaufnahme mitgeteilt und habe aktuell die Aufforderung zur Mitwirkung hier liegen, wodurch ich dann auch den Verdienstnachweis zu erbringen habe.

    Ich verdiene in den 5-6 Wochen ca. 3000 Euro und stelle mir nun ein paar Fragen, die mir meine Arbeitsvermittlerin auch nicht richtig beantworten konnte:

    Wo ich ja aktuell nicht mehr über das JC, sondern über den Arbeitgeber versichert bin, wie läuft das dann mit dem Einkommen? Wird es ganz normal verrechnet, also mit den 100€ Freibetrag und 20% [bis 1.000€]+10% [über 1.000€] zzgl. zum ALG2-Satz, oder kann ich den Lohn komplett behalten?

    Eine Freundin sagte nun, ich sollte mich doch einfach ganz vom JC abmelden und erstmal schauen ob ich es nochmal brauche, und mich ggf. zum nächsten Monat einfach wieder anmelden, sodass ich meinen Lohn ganz behalten könnte, aber ist das so einfach?

    Hallo,
    noch ein kleiner Fall:

    Person, 25 Jahre, selbständig stellt Antrag auf Hartz4 zum 1.5.
    Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung: 1.000 Euro.
    Selbständigkeit mit Aufstockung wird bewilligt zum 1.5.: monatlich 400 Euro ALG2 plus Miete.
    Am 15.5. geht eine eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt ein i.H.v. 1.500 Euro.

    Jobcenter rechnet diese unter Berücksichtigung der Einkommens-Freibeträge voll als Einkommen auf das ALG2 an und reduziert für den Bewilligungszeitraum den Satz entsprechend.

    Wäre die Rückzahlung am 30.4. eingegangen, hätte sie als anrechnungsfreies Vermögen gegolten, richtig?

    Frage:
    Kann man hier irgendetwas tun, dass der Betrag noch zum Vermögen gerechnet wird, oder ist es einfach Pech vom Zeitpunkt her gewesen?
    Es ging ja schließlich um zu viel bezahlte Steuern aus dem Vorjahr, aber ich vermute, dass hier einfach das Zuflussprinzip gilt und die Pille einfach zu schlucken ist.

    Merci!

    Das klingt schonmal positiv, danke.

    Was vielleicht noch zu berücksichtigen ist:
    Meine Bearbeiterin aus dem Selbständigen-Team hat mir zwar beim Termin im Januar gesagt, dass ich nun in das andere Team komme und eben in die Vermittlung (bzw., dass das Jobcenter meine Selbständigkeit nicht länger unterstüzen würde), aber ich habe dazu noch keine offiziellen Unterlagen o.ä. (ich glaube, dass die einzige Änderung der bei diesem Termin unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung in der Verpflichtung zu Bewerbungen bestand).

    Gewissermaßen bin ich also, in formeller Hinsicht, noch darauf eingestellt, zum Ende des laufenden BWZ eine abschließende EKS einreichen zu müssen, woraufhin ja das Einkommen aus Selbständigkeit auf den gesamten BWZ angerechnet werden würde.

    Gilt bei einem Einkommen aus Festanstellung trotz dieser Voraussetzungen ganz sicher das Zuflussprinzip, sodass es nur um den Monat des ersten Einkommens ginge? Oder sollte ich zur Sicherheit warten, bis ich vom Jobcenter irgendwie formal bestätigt bekommen habe, dass ich nun nicht mehr als Selbständiger dort laufe?


    OT: Noch ein ganz anderes Thema ist, ob es sinnvoll ist, mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen, dass es für mich einen Unterschied machen würde, wenn er erst Anfang, und nicht Ende des Monats überweisen würde, aber das kommt wohl auf den Arbeitgeber und das persönliche Verhältnis an, denke ich… Für Anregungen hierzu bin ich natürlich offen.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:
    Mein Bewilligungszeitraum (BWZ) läuft von 1.11. bis 30.4.
    Wenn ich nun ab 1.3. eine Vollzeitstelle antrete mit, sagen wir, einem Gehalt von 2.000 Euro Brutto/1.500 Euro netto (der Einfachheit halber grob gerundet), was wird mir dann angerechnet werden?
    Wenn z.B. das erste Gehalt am 30.3. und das zweite am 30.4. auf meinem Konto eingeht, werden mir dann 3.000 Euro auf den gesamten BWZ angerechnet, oder bekomme ich nur ab März kein Geld mehr, brauche aber von November bis Februar nicht (quasi alles) zurückzahlen?

    Zu meinem Hintergrund:
    Ich war bis Januar noch als Selbständiger mit Aufstockung gemeldet, habe aber schon länger keinen Gewinn erzielt und nun hat man mich im Januar aus dem Selbständigen-Team raus und in die Vermittlung reingenommen, womit ich auch einverstanden bin. Mein bewilligter Bedarf ist der Basis-Satz, ich glaube 409 Euro plus 400 Euro Miete, also 809 Euro insgesamt.
    Bei Selbständigen (hatte davor schon zwei BWZ) wird ja das Einkommen rückwirkend auf den ganzen BWZ umgelegt, gilt das bei Angestellten auch?

    Es ist so, dass ich ja wirklich selber wieder in eine Anstellung möchte, aber wenn die Optionen lauten, 1. ab März zu arbeiten und zwei Monate lang nur einen kleinen Teil des Gehalts behalten zu können oder 2. erst zum 1.5. (oder 15.4. oder soetwas) in die Festanstellung zu gehen und dafür nicht mehrere Hundert oder Tausend Euro zurückzahlen zu müssen, dann besteht ein ziemlich großer Anreiz, den Arbeitsbeginn entsprechend nach hinten zu legen.

    Ich bin ja wirklich dankbar dafür, dass mich die Gesellschaft auf diese Weise in einer Zeit getragen hat in der ich selber nicht gut zurecht kam, aber es wäre nun wirklich schwer für den Neustart, gleich einen solchen Berg vor mir zu haben, sodass ich wahrscheinlich versuchen würde, Option 2 zu wählen.

    Wenn aber meine Befürchtung unbegründet ist und ich ggf. nicht bis November zurückzahlen müsste, sondern nur kein weiteres ALG2 bekäme sobald ich ein eigenes Einkommen habe, dann würde mich das sehr viel freier machen und ich würde mich ohne Hintergedanken bei der Terminwahl ziemlich schnell ernsthaft um einen Job bemühen.


    Vielen Dank für eine Klarheit bringende Antwort!