Hallo Grace,
zunächst vielen Dank dafür, dass du dich mit meinem Anliegen beschäftigst.
Gerne lade ich auch die komplette EGV hoch. Was gefällt dir daran nicht besonders?
EGV Entwurf vollständig als PDF (März 2020).pdf
In der alten EGV waren es 10 Bewerbungen, jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten (s.o.).
Heruntergerechnet waren es also auch nur 1,66 Bewerbungen pro Monat. Insofern wäre jetzt neu eine Bewerbung pro Monat auch nicht so viel anders.
Ich könnte die EGV ja mit dem Zusatz versehen, dass ich von einer Bewerbung pro Monat ausgehe. Geht das so?
Auf jeden Fall werde ich den Satz, dass „die EGV mit mir besprochen wurde“, streichen.
So wie ich das im Hinblick auf den Sondertatbestand § 53a (2) SGB II sehe, hat das hauptsächlich was mit der Arbeitslosenstatistik zu tun und für mich keine Nachteile. Oder?