Beiträge von Charly Winter

    Danke Tamar für eine erste Auskunft.

    Schade, hätte so schön gepasst mit dem Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr. Gibt es diesen Freibetrag seit der Umstellung auf Bürgergeld nicht mehr? Die Lebensversicherung war als ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente gedacht.

    Hieße also im Klartext, dass bei einem Freibetrag von 15.000 € (8.000 € gehen ja bereits für das Schonvermögen auf dem Konto weg) für die Lebensversicherung von 39.000 € nur noch 7.000 € Freibetrag für diese übrig bleiben. Ist das richtig so? Somit blieben es dann 32.000 € "zuviel".

    Weitere Überlegungen wären:

    - die LV als monatliche lebenslange Rente auszahlen zu lassen (Vorteile/Nachteile)? oder

    - die Altersrente schon 15 Monate früher in Anspruch zu nehmen? (Nachteil sind die Abzüge) oder

    - es besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

    Gibt es sonst noch Ideen/Möglichkeiten?

    Die Altersrente (etwas höher als jetzt das Bürgergeld) wird (wenn auch knapp) auskömmlich sein;

    Grundsicherung werde ich also vermutlich nicht in Anspruch nehmen müssen.

    Wenn ich nur wüsste, wie ich mich entscheiden soll, um finanzielle Nachteile so gering wie möglich zu halten?

    Abschließend nochmal danke fürs "Mitüberlegen".

    Guten Tag,

    toll, dass es hier engagierte Menschen mit Fachkenntnissen gibt, die weiterhelfen können. Dafür schon mal herzlichen Dank im voraus!

    Ich (64) beziehe seit einigen Jahren Hartz IV bzw. jetzt Bürgergeld. Eine seinerzeit durch Verwertungsausschluss geschützte Kapitallebensversicherung (von der das JC selbstverständlich weiss), kommt nun bald zur Auszahlung.

    Höhe der Auszahlung: ca. 39.380 €

    Vorhandenes Schonvermögen: ca. 8.000 €

    --------------------------------------------------------------

    Ich besäße dann insgesamt ca. 47.380 €

    Nach meiner Kenntnis gibt es einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr, also (x 64) = 48.000 €.

    Ist es richtig, dass ich somit dann (noch knapp) leistungsberechtigt wäre?

    Oder ist der Altersvorsorgefreibetrag nur von steuerlicher Relevanz und ich wäre dann zu "reich"?

    Kämen dann evtl. andere Freibeträge (40.000 bzw. 15.000 bzw. 10.000 €) in Betracht?

    Hallo Grace,

    zunächst vielen Dank dafür, dass du dich mit meinem Anliegen beschäftigst.

    Gerne lade ich auch die komplette EGV hoch. Was gefällt dir daran nicht besonders?

    EGV Entwurf vollständig als PDF (März 2020).pdf

    In der alten EGV waren es 10 Bewerbungen, jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten (s.o.).

    Heruntergerechnet waren es also auch nur 1,66 Bewerbungen pro Monat. Insofern wäre jetzt neu eine Bewerbung pro Monat auch nicht so viel anders.

    Ich könnte die EGV ja mit dem Zusatz versehen, dass ich von einer Bewerbung pro Monat ausgehe. Geht das so?

    Auf jeden Fall werde ich den Satz, dass „die EGV mit mir besprochen wurde“, streichen.

    So wie ich das im Hinblick auf den Sondertatbestand § 53a (2) SGB II sehe, hat das hauptsächlich was mit der Arbeitslosenstatistik zu tun und für mich keine Nachteile. Oder?

    Hallo liebe Experten,

    gestern bekam ich per Post eine neue Eingliederungsvereinbarung zugeschickt, von der ich die erste Seite anonymisiert hochlade.

    Kann ich bei dieser Formulierung davon ausgehen, dass von mir in den nächsten 12 Monaten nur noch (mindestens) EINE Bewerbungsbemühung pro Monat verlangt wird?

    Ergänzend hierzu:

    Ich bin mittlerweile 60 Jahre alt.

    Zuletzt wurden mir als 59jährigem von einer anderen Sachbearbeiterin (mindestens) 10 Bewerbungsbemühungen in 6 Monaten auferlegt.

    Danke für die Antwort – und bleibt bitte alle gesund!


    PDF in den Text eingefügt


    EGV Frage dazu an Forum.pdf

    Hallo Ihr Lieben,

    da ich hier nichts Entsprechendes finden konnte, ist meine kurze Frage:

    Ich beabsichtige, mein altes Auto, welches ich schon lange vor dem ALG2-Bezug hatte, zu verkaufen. Vermutlich bekomme ich dafür noch ca. 1.000,-- €.

    Wäre das dann Einkommen, was ich angeben muß und welches auf die Leistungen angerechnet werden würde?

    Vielen Dank für die Beantwortung.

    Gruß

    Zuerst wirst du eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten, danach wird nur noch der Höchstbetrag an Heizkosten übernommen. Kommt es zu einer Nachzahlung, wird diese anteilig übernommen, sofern die Heizkosten in einigen Monaten noch angemessen waren.

    Da es aber bzgl. der Heiz- und Nebenkosten regional durchaus unterschiedliche Regelungen gibt, ist diese Aussage nicht bindend.

    Vielen Dank, das hilft mir schon weiter.

    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine (bisher theoretische) Frage:

    Wenn ich das angemessene Maß der Heizkosten überschreite, muss ich dann bei der nächsten Heizkostenabrechnung sofort die zuviel verbrauchte Energie aus meinem Regelsatz bezahlen?

    Oder kommt dann vom JC erst eine Aufforderung, den Verbrauch künftig bis zur Angemessenheit zu senken?

    Danke für die Antwort.

    Gruß

    Charly

    Hallo Corinna,

    sorry, deine Ausführungen kapiere ich noch nicht...

    Heißt das jetzt im Klartext, dass die angesparten 500,-- € auf die Leistungen angerechnet werden würden, da es nicht schlüssig ist, dass man von dem wenigen Hartz-4 doch noch was sparen kann?

    Mit einem klaren "Nein" (steht für Nichtanrechnung) bzw. einem "Ja" (steht für Anrechnung) als Antwort wäre ich schon glücklich. Danke.

    Gruß!

    Hallo,

    darf ich an dieser Stelle, weil zum Thema passend, eine kurze Zusatzfrage stellen?

    Da ich mit meinem Hartz-4 sparsam haushalte, habe ich z. Zt. auf meinem Konto mehr Geld liegen als mein Schonvermögen (Lebensjahre x 150,-- € + 750,-- €). Es handelt sich um eine Summe von ca. 500,-- €. Wie gesagt, angespart aus laufendem H-4-Bezug.

    Kontoauszüge hat man von mir nur beim Erstantrag verlangt, bei den Folgeanträgen schon nicht mehr.

    Könnte es mir also passieren, dass diese 500,-- € auf laufende Leistungen angerechnet werden, falls doch mal Kontoauszüge angefordert werden (oder evtl. ein Datenabgleich stattfindet), nur weil ich (zu) sparsam gewirtschaftet habe?

    Danke.

    Hallo,

    darf ich an dieser Stelle, weil zum Thema passend, eine kurze Zusatzfrage stellen?

    Da ich mit meinem Hartz-4 sparsam haushalte, habe ich z. Zt. auf meinem Konto mehr Geld liegen als mein Schonvermögen (Lebensjahre x 150,-- € + 750,-- €). Es handelt sich um eine Summe von ca. 500,-- €. Wie gesagt, angespart aus laufendem H-4-Bezug.

    Kontoauszüge hat man von mir nur beim Erstantrag verlangt, bei den Folgeanträgen schon nicht mehr.

    Könnte es mir also passieren, dass diese 500,-- € auf laufende Leistungen angerechnet werden, falls doch mal Kontoauszüge angefordert werden (oder evtl. ein Datenabgleich stattfindet), nur weil ich (zu) sparsam gewirtschaftet habe?

    Danke.

    Danke Corinna,
    werde die Tätigkeit dann für den Fall der Wahl natürlich melden.

    Da ja an einem Sitzungstag mit z.B. 8 Stunden auch mal 40,-- € Aufwandsentschädigung zusammen kommen könnten (siehe oben) noch die Frage, ob ich dann jeden Monat dafür auch noch eine Meldung machen muß oder ob es sowas wie eine "Geringfügigkeitsklausel" gibt?

    Hallo,

    ich beschäftige mich mit dem Gedanken, mich für das Amt eines Schöffen bei Gericht zu bewerben. Eine solche Tätigkeit wird im Rahmen eines Ehrenamtes ausgeführt. Man muss sich zwingend direkt für fünf Jahre verpflichten. Pro Jahr ist mit ca. 12 Einsätzen zu rechnen.
    Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, gibt es dafür eine kleine Aufwandsentschädigung von ca. 5,-- € / Stunde zzgl. Fahrtkosten. Dies ist jedoch für mich nicht der ausschlaggebende Punkt.

    Bin z.Zt. 58 Jahre alt bzw. dann zum Beginn der Tätigkeit schon 59.
    (Ergänzende Angabe: Ich helfe schon seit längerem bei der örtlichen Tafel mit. Diese Tätigkeit übe ich (unentgeltlich) in der Woche für ca. 3 Stunden aus).

    Die Frage wäre nun, ob es vor Bewerbung für das Schöffenamt nötig ist, dies dem JC mitzuteilen. Es ist zudem nicht sicher, dass die Bewerbung erfolgreich sein wird, da statistisch nur jeder Zweite angenommen wird.

    Danke für die Antworten.

    Hallo Corinna,

    ja, so ähnlich dachte ich mir das auch schon.

    Momentan habe ich zwei Überlegungen:

    1. Das Geld abzulehnen, wenn es sich das JC sowieso einverleibt.

    2. Das Geld anzunehmen. Wenn überhaupt möglich, würde mir eine Auszahlung von 5 x 100,-- EUR was bringen? Gedankenspiele sind natürlich auch, das Geld, wenn möglich, an einen Freund auszahlen zu lassen. Oder es direkt an die Wohltätigkeitsorganisation spenden zu lassen.

    Gibt es hier noch weitere "Ideen"?

    Widerspruch oder Klage waren bisher bei mir nicht von Nöten. Aber vielleicht sollte ich mich mal auf sowas einlassen und kämpfen.
    Wie denkt ihr darüber, hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Danke.

    LG

    Hallo,



    ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann. So richtig bin ich bei meiner Recherche nicht fündig geworden.



    Der Fall:

    Eine örtliche Tageszeitung hat u.a. mich auf Vorschlag von Lesern auf der Suche nach dem „Held des Alltags“ ausgewählt und möchte mir für meine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Wohltätigkeitsorganisation als„Dankeschön“ einen Betrag von 500,-- € zukommen lassen. Darüber freue ich mich natürlich sehr.



    Der Haken daran – und meine Befürchtung - :
    Das Jobcenter rechnet mir die 500,-- € an und ich habe von dem Geld überhaupt nichts.
    Meine Hoffnung ist jedoch der Ansatz, dass es da vielleicht in Anbetracht dessen, wofür ich das Geld bekomme, eine Ausnahme gibt. Oder gilt auch hier gnadenlos einfach das Zuflußprinzip und ich habe Pech gehabt?



    Ich danke sehr für eure Hilfe!