Beiträge von Tammy

    Meine Tochter verbringt zwei Wochenenden (Beginn Freitag mit Abholung 15 Uhr und endet Sonntags mit dem Zurückbringen 17-18 Uhr).Ferien hat sie auch die Hälfte jeweils bei mir verbracht.

    Ich habe im Jobcenter damals vorgesprochen und genau das gesagt, dass Sie die Wochenenden bei mir verbringen wird und die Ferien, und dadurch entstehen Mehrkosten usw. Also ist die Annahme doch naheliegend das die Falsche Beratung ihrerseits und die Informationen das ich das nicht beantragen kann doch (zumindest für mich) ein Fehler bei den Behörden /Beratung.

    Ich denke ich muss auf jeden Fall zu einem Anwalt (mit Beratungsschein) um mich da Beraten zu lassen.

    Casa

    § 44 Abs. 4 SGB X bestimmt, dass Nachzahlungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Überprüfungsantrag eingegangen ist. Erfolgt die Überprüfung von Amts wegen, wird erst auf das Datum der Rücknahmeentscheidung abgestellt.

    Die allgemeine Vier-Jahres-Zeitraum-Regelung wird in verschiedenen Spezialregelungen verkürzt. Die wohl größte praktische Bedeutung haben die Regelungen des § 40 Abs. 1 SGB II und des § 116a SGB XII, denen gemäß für alle Leistungen nach dem SGB II bzw. nach dem SGB XII der Vier-Jahres-Zeitraum auf ein Jahr reduziert wird.

    Ich werde nicht schlau draus.... fie

    Hallo ihr Lieben,

    vielleicht kann mir jemand helfen zu meinem Teilerfolg, bzw. vielleicht gibt es ähnliche Probleme bei anderen.

    Folgender Sachverhalt:

    Bis Ende 2013 habe ich mit meiner großen Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt.

    Durch meine Krankheit und von Anraten des Jugendamtes habe ich mich dazu gezwungen gefühlt, meine Tochter freiwillig zu ihrem Vater ziehen zu lassen.

    Ich bin kurz darauf zum Arbeitsamt gegangen, und habe persönlich vor Ort gefragt wegen Mehrbedarf zur Umsetzung des Umgangsrechts. Mir wurde von meiner damaligen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich dafür nur die Fahrtkosten stellen könnte (was ich auch getan habe).

    Naja, ich bin soweit es mir möglich war Arbeiten gegangen (250€ Basis), und hatte wirklich zu kämpfen, dass ich den Umgang mit meinen Kindern schaffe.

    Ich habe dann aus Zufall von der sogenannten "Temporären Bedarfsgemeinschaft" gelesen, und dann erfahren das ich zum damaligen Zeitpunkt (Januar 2014) doch diesen Anspruch gehabt hätte, also eine Falsche Information meiner damaligen Sachbearbeiterin.

    Also habe ich mich hingesetzt und das Internet durchforstet, und dann diesen Paragraphen 44 gefunden, wo ja auch bei steht, dass man bei "Amtsfehler" bis zu 4 Jahre Rückwirkend beantragen kann.

    Ich habe im April 2017 also Rückwirkend beantragt für den Zeitraum bis Januar 2014, und habe zwischenzeitlich nicht mehr daran geglaubt das nach 3 wechseln der Sachbearbeiter noch iwas passiert oder kommt, und hatte jetzt eine Rückzahlung, und die Bescheide mit der Auflistung, aber nur seit 2017.

    Was kann ich tun nachdem ich teilweise einspruch/Widerspruch gegen diese Bescheide eingelegt habe?

    Ich meine die haben jetzt über 1 1/2 Jahre gebraucht.

    Soll ich direkt zum Amtsgericht und dann Anwalt? Oder soll ich es nochmal vor Ort beim Sachbearbeiter erfragen bzw. versuchen?

    Ich bin halt mittlerweile echt Müde, da ich jeden Bescheid selbst nochmal überprüfen muss, weil so viele Fehler in der Vergangenheit da passiert sind.

    Liebe Grüße Tammy dash

    Hallo ihr lieben,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
    (bitte um Verzeihung, Versuche alles genau zu Schildern).

    Ich bin 2012 zum Zweiten mal Mutter geworden, hatte aber einen Tag nach der Entbindung einen großen Epileptischen Anfall, weshalb mein Lebensgefährte mit unserer Tochter damals in eine Wohnung gezogen sind, wegen Ärger mit Jugendamt und meinem Ex (Vater meiner großen Tochter).

    Meine große Tochter wohnte noch bis Januar 2014 mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft, dann musste auch Sie, auf Anraten des Jugendamtes zu ihrem Vater ziehen.

    Nun habe ich bei meiner damaligen Sachbearbeiterin vorgesprochen, und Sie gefragt was ich alles ändern müsste und was ich für Anträge stellen könne, mit dem Hinweis auf Besonderen Bedarf (Antrag BeBe).

    Sie sagte mir damals, dass ich wenn überhaupt die Fahrtkosten erstattet bekommen würde.

    Dies wurde im Familienkreis so gemacht, dass meine Eltern mit mir meine große an den Besuchswochenenden abholen und zurück bringen.

    Dafür bekomme ich im Monat 15€, und gebe Sie zum Tanken meinen Eltern.

    Nun habe ich quasi, seit 2014 immer alleine versucht genügend Geld aufzubringen um die Umgangsrechte einhalten zu können, was mir auch gelungen ist, aber nur weil ich einen sehr kulanten Chef hatte, und dieser mir Wöchentlich meinen Lohn auszahlte statt Monatlich.

    Jetzt hab ich im letzten Jahr aus Zufall gelesen, dass mir das wonach ich gefragt hatte doch zusteht, um das Umgangsrecht zu wahren.

    Also habe ich alle Wochenenden, und Ferien aufgelistet, und dass seit 2014 und habe einen Überprüfungsantrag gestellt (iwas mit Paragraph 40/ glaube 42).

    Das war am 07.04.2017.

    Seitdem, hat die alte Sachbearbeiterin Unterlagen verlangt.
    Nicht alles auf einmal.
    Erst die Auflistung mit Unterschrift vom Vater, dann in einem anderen Schreiben vom Jugendamt ein Zettel darüber das es bestätigt wird, und wieder in einem anderen Brief eine Gerichtliche Bestätigung (die gibt es nicht, da es nicht vor dem Gericht vereinbart wurde).

    Der neue Sachbearbeiter treibt dieses Spiel weiter, die ganzen Unterlagen liegen vor, und jetzt 08.01. hab ich nochmals einen Brief mit Vordruck bekommen, die die Väter mit Zeiten unterschreiben sollen.

    Obwohl es vorliegt.

    Das Problem ist, dass mein Ex nichts mehr ausfüllt, weil es ja 2016 so geregelt wurde, dass ihm das Geld dann einbehalten wird, wenn ich den Betrag für die Zeiten erhalte.

    Ich bin langsam aber sicher echt am verzweifeln.
    Ich hab jetzt seit gut einem halben Jahr das Umgangsrecht nicht einhalten können, weil mir die finanziellen Mittel fehlen, und das Amt hält mich hin.

    Ich weiß das es gut 6 Monate dauern kann, aber im April ist es dann 1 Jahr.
    Und ich habe die Leistungen, aufgrund eines Fehlers des Sachbearbeiter damals Rückwirkend beantragt.

    Meint ihr mir bleibt nix anderes als der Gang zum Gericht/Anwalt für Sozialrecht?

    Ich bin für jede Hilfe und jeden Tip dankbar.

    Liebe Grüße