Beiträge von Black Forest

    Diese Zeit habe ich, zumal MEINE aufgaben schon erfüllt sind... Nur wird bei dieser vorgehensweise, das Jobcenter nicht die erste Miete pünktlich überweisen... und damit gefährden die doch schon eine mögliche obdachlosigkeit, weil Vermieter ja schon geprellt wird.
    Mir geht es ausschließlich darum, das die Miete pünktlich zum 1.02. überwiesen wird...und nicht erst zum 23.02. oder oder oder

    Ohjeee... Es geht nicht um das aufüllen... Es geht um die Abgabezeit!!!
    Wenn ich z.B. schon am 15.01. mit dem Mievertrag zum Einwohnermeldeamt gehe, werde ich keine vorzeitige Anmeldebestätigung zum 1.02.18 erhalten!!! Ich sehe schon, in diesem Forum werden fragen nicht gelesen...

    Mir ist durchaus bekannt was am JC abgeht… Mir geht es lediglich um einen Sachverhalt.

    1. JC verlangt Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, damit JC die Miete berechnen und überweisen wird.

    2. Einwohnermeldeamt gibt doch erst am 1.02.18 die Ummeldebestätigung raus…

    3. Somit wird eine Mietzahlung, durch das JC, nicht rechtzeitig im Februar erfolgen!!!

    4. Miete muss bis zum 3. Werktag überwiesen sein!!!

    Wenn Vermieter die Miete nicht pünktlich erhält, kann er vom Vertrag zurücktreten!

    DESHALB noch mal meine Frage… Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken, das JC Miete zahlen muss….Zum 31.01.18 (Für Februar)

    Hallo liebes Volk,

    ich schreibe zum ersten mal in diesem Forum und hoffe auf reichlich antworten.

    Geschichte:… Anfang Dezember 2017 neuen Mietvertrag (ohne Unterschrift) der Leistungsabteilung vorgelegt. Neue Wohnung wurde sofort genehmigt! Dann Mietvertrag mit Unterschrift und Antrag vorgelegt. Mietvertrag beginnt zum 01.02.2018…

    Heute zum 12.01.18 habe ich Schreiben von Leistungsabteilung erhalten. Blaues Formular für Vermieter, Nebenkostenaufführung usw.… Ich werde aufgefordert, das Formular und die Ummeldebescheinigung (Meldeamt) bis zum 05.02.18 vorzulegen, ansonsten werden alle Zahlungen eingestellt!!

    Meine Meinung: A) Blaues Formular, sehr unpassend um dies per e-mail an den Vermieter zu senden und ausdrucken zu lassen!

    B) Sehr späte Benachrichtigung durch JC!... C) Ummelden kann ich mich ja nicht sofort, sondern erst zum 01.02.18 (oder?)…

    FRAGE: Ich will, das meine sehr freundliche Vermieterin, die erste Miete pünktlich zum 1.02.18 auf ihrem Konto hat. Was kann ich unternehmen, das das JC die Miete zu diesem Zeitpunkt pünktlich zahlen muss? Wenn ich erst abwarten muss, das JC nach der Ummeldung das ganze bearbeitet, dauert die Überweisung ja ewig lang. Und ich will nicht gleich zu Beginn meine Vermieterin verärgern… Besteht da die Möglichkeit, das per einstweilige Anordnung vorher zahlen zu lassen??

    Danke