Beiträge von Qstall

    Hallo Community,
    Ich werde zum 01.02.2018 eine Arbeitsstelle antreten.
    Da ich jedoch meine Leistungen immer im Voraus zum laufendem Monat erhalte, wollte ich nachfragen ob ich dennoch einen Anspruch an Leistungen für den Februar habe.
    Hintergrund der Geschichte ist, dass mein Geld - welches ich schon für den Januar erhalten habe - nur noch für den Januar reicht.
    D.h. ich hätte für den Monat Februar keinen Cent, obwohl ich Geld für Unterkunft, Lebensmittel und bspw. Fahrkarte bräuchte.

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus


    Grüße