Beiträge von DukeNukem

    Ich danke nochmal Leute, ihr seit ziemlich flink und sorry nochmal für den Patzer. Ich wollte mich halt auf richtige Aussagen wie von euch verlassen, denn im Netz steht ja bekanntlich vieles was sich manchmal als falsch entpuppt und gerade bei Hartz IV ist das Thema sehr sehr schwierig, teilweise. Nochmal danke!!! :thumbup::thumbup::thumbup:;)

    Vielen Dank,
    aber warum hat er bei mir in Anspruch nur 127,32 Euro angezeigt oder hatte ich da was vergessen? Weil die Zahlen mit Miete, Verdienst usw. waren ja alle korrekt?

    EDIT. Jetzt lese ich den Beitrag von Corinna. SInd zwei verschiedene Zahlen zweck Anspruch.

    Brutto habe ich 1176,50 Euro

    Netto 906,33 Euro

    Und dass ist das was mir der Rechner gesagt hat!

    Kaltmiete ist bei mir 270,00 Euro + Heizkosten 50,00 Euro = 318,00 Euro Warmmiete

    Online Hartz IV Leistungsrechner 2018

    • Ergebnis Ihrer Berechnung
    • Monatlicher Bedarf
    • Regelleistungen 416,00 Euro
    • Sozialgeld 0,00 Euro
    • Kaltmiete 270,00 Euro
    • Heizkosten 50,00 Euro
    • Dezentrale Warmwasserversorung 0,00 Euro
    • Monatlicher Bedarf Gesamt 736,00 Euro
    • Mehrbedarf
    • Schwangere 0,00 Euro
    • Alleinerziehender 0,00 Euro
    • Behinderung 0,00 Euro
    • Erkrankung 0,00 Euro
    • Mehrbedarf Gesamt 0,00 Euro
    • Abzüge
    • Kindergeld 0,00 Euro
    • Angerechnete Einkünfte 608,68 Euro
    • Abzüge Gesamt -608,68 Euro
    • Ihr Anspruch 127,32 Euro

    Wenn die Wohnung für ein Kind viel zu klein ist und es stellt sich heraus dass es Anspruch auf eine größere Wohnung hat, dann wird gegeben falls unter den Umständen eine neue Wohnung bewilligt. Ich hatte letztend bei einen bekannten, der das Probem hatte, mit seiner Freundin in einer Dachgeschosswohnung auf 49 Quadratmeter zu wohnen. Als das Kind kam, mussten sie die übliche Prozessur wie Wohnungssuche und die Zusage vom Amt für die neue Wohnung die sie bekämen, am Ende bekommen haben, eine schriftliche Zusage von ihrer Sachbearbeiterin geben lassen. Damit ein Umzug bzw. auch die Übernahme der neuen Miete gewährleistet wird.


    Ich habe mich scheinbar undeutlich ausgedrückt, weil cih kurz geschrieben habe. Es besteht Anspruch aber nur so lange dies im rechtlichen Rahmen ist.


    Bitte nicht ins Zitat schreiben!
    Grace

    Um folgende Umzugsbedingte Kosten zu erhalten:
     Wohnungsbeschaffungskosten
     Umzugskosten
     Kaution (alles § 22 Abs. 6 SGB II)

    bedarf es einen Umzugsgrund (§ 22 Abs. 4 SGB II), Angemessenheit der neue Wohnung (§ 22 Abs. 1 SGB II)und vor Abschluss des Mietvertrages der (bitte schriftlich einfordern  § 34 SGB X) Zusicherung zur Anmietung der neuen Wohnung (§ 22 Abs. 6 S.2 SGB II), sowie der Zustimmung zur Kostenübernahme.

    Mangelt es an einer der Voraussetzungen, sind diese Kosten zur Gänze zu versagen, ein Anspruch besteht dann auch nicht teilweise (§ 22 Abs. 6 SGB II).

    Die Zustimmungsverpflichtung besteht nur während des laufenden Leistungsbezuges, sie ist nicht auf Nichthilfeempfänger anzuwenden (sei es auch temporär) (BSG v. 17.12.2009 -B 4 AS 19/09 R).e


    Genau in dem Maße habe ich dass auch immer so verstanden.

    Bitte nicht in das Zitat schreiben, Korrektur!
    Grace

    Normalerweise ist es quatsch. Dass amt bezahlt einmalig den Umzug, wenn die neue Wohnung vom Amt zugesagt wird. Bei Arbeitsaufnahme oder im Fallen eines Neugeborenen wie es bei dir ist. Da du aber scheinbar aus Hamburg bist, kenne ich den Mietspiegel von dort nicht und wie die Regelungen im Falle der Übernahme aussehen. Rechtlich hättest du anspruch auf eine neue Wohnung wenn dir die jetztige im Falle eines Neuegeborenen viel zu klein wäre. Aber ich will hier nicht falsches sagen, weil ich von einen anderen Bundesland bin und nicht aus Hamburg.

    Hi Leute,

    ich will weder beleidigend noch unhöflich sein. Erstmal wünsche ich allen hier nachträglich ein gesundes, frohes neues Jahr und dass ihr niemals den Kopf hängen lässt.
    Dass letztgenannte habe ich noch nie gemacht.

    ICh wollte euch mal was fragen, ich fange an ab 15. Januar 2018 einen SV pflichtigen JOb an. Ist eine 32 Stunden Woche. Bis jetzt habe ich einen Minijob den ich aber kündigen werde, wenn ich anfange.

    ICh wollte euch mal etwas fragen. Ich bei bei euren Rechner schon alles eingegeben. Brutto, Netto Miete. Bin alleinstehend usw.
    Er hatte mir gesagt dass ich bei 906,33 Euro Netto Anspruch vom Amt 127,32 Euro beträge.

    Ist die Berechnung des Rechners eine Aussage auf die man sich korrekt verlassen kann?(soll nicht böswillig klingen). ISt eigentlich auch die Erhöhung von 2018 drin, die ab Januar gilt?

    Ihr habt wirklcih was tolles geleistet an hand vieler Informationen die mir weiterhalfen und täte mich freuen wenn ich eine Antwort bekäme. War die letzten Jahre eher stiller Leser! :thumbup:

    Mit freundlcihen Grüßen

    Duke