Beiträge von farafu

    Reicht Email als Mitwirkungspflicht nicht aus? Also rein rechtlich. Weil die bieten es ja auch an alles per Email zu erledigen.

    Hallo,

    das Jobcenter meldet sich seit Monaten nicht mehr bei mir. Beim letzten Gespräch hat man mir gesagt, dass die sich bei mir melden würden für ein Termin im September. Das ist jedoch noch nicht geschehen.

    Darüber hinaus reagierte das Jobcenter auch nicht auf mein Einkommen, welches ich im Laufe des Jahres erzielt habe. Das heißt, dass ich die ganze Zeit mein Regelbedarf bekommen habe und mein Einkommen es nicht reduziert hat. Ich regel das mit meinem Sachbearbeiter immer per Email, was vorher geklappt hat. Habe mein Gehalt im Anhang nachgewiesen. Eine Antwort per Email oder Post gab aber wie gesagt noch nicht. Davor hat mein Sachbearbeiter recht flott auf meine Email geantwortet, weshalb ich nicht von technischen Schwierigkeiten ausgehe. Habe später nocheinmal eine Einmalzahlung nachgewiesen und auch dann keine Antwort bekommen.

    Ist das eine Masche von denen und erwarten, dass ich denen hinterherlaufe oder das Geld am Ende meines Bewilligungszeitsraums zurückzahle? Soweit ich verstanden habe sollte meine Einkommen die nächsten Monate den Regelbedarf verkürzen. Komisch ist auch, dass sowohl Sachbearbeiter als auch Jobvermittler sich nicht mehr bei mir melden. Richtige Adresse haben sie. Bekomme ja weiterhin meine Bescheide hier. Vor meiner Maßnahme gab es jedoch deutlich mehr. Vor allem Vermittlungsvorschläge. Davon gibt es keine mehr.

    Soll ich nun weiter abwarten? Bisher habe ich mich ja korrekt verhalten und kann nachweisen, dass ich dort alles hingeschickt habe. Kann es sein, dass die am Ende meines Bewilligugnszeitraums den Betrag zurückfordern, obwohl das doch aufwändiger sein müsste oder nicht?

    MfG

    Dezente Erinnerung an folgende Gesetzgebung:

    Danke für die Antwort.

    Diese Erwartung an sich ist nicht schlimm, da ich davon schon gehört habe und auch Sinn macht. Es geht mehr um das wie. Zum einem wurden diese Berufe in den Dreck gezogen. Zum anderen hat man versucht meine berufliche Situation in den Dreck zu ziehen. Man hat es gezielt gesagt um mich schlecht aussehen zu lassen. Von Anfang an. Viel besser wäre es, wann man es mittedrin erwähnt hätte im Falle, falls eine "lebenslaufgerechte" Vermittlung nicht klappt. Selbst wenn die es nicht machen, wäre es motivierender, wenn man Hilfe spürt. So fühlt man sich wie Abfall. Es hier ja nicht einmal um das Geld/Zeitsparen sondern einfach nur um die Art und Weise wie es gesagt wurde.

    Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Einige Fragen müssen gestellt werden um einschätzen zu können ob ein Anspruch auf ALG II besteht oder ggf. Verdacht auf Sozialbetrug bestehen könnte. Dies kann man also nicht als Schikane bezeichnen.

    Da ich den Aufbau des für dich zuständigen Jobcenters nicht kenne, weiss ich nicht, ob diese Person auch dein Sachbearbeiter sein wird. Wenn du einen anderen Sachbearbeiter bekommst, dann hattest du einmalig das Erlebnis mit dieser Person.

    Klar kann man eine Dienstaufsichtbeschwerde etc. machen, aber ohne Zeugen wird nichts dabei herumkommen.

    Danke für die Antwort.

    Aufbau ist so:

    Du gehst zur Zentrale und machst dort ein Termin beim Sachbearbeiter. Dieser ist fest und wird alphabetisch vergeben. Wenn die Vorprüfung positiv war, dann muss man zum Erstansprechpartner. Dieser ist nicht der Sachbearbeiter. Ich muss nochmal zu den hingehen und meine Bewerbungsunterlagen vorlegen. Wahrscheinlich wäre es normalerweise ein einmaliger Termin bei den.

    Wie sollte man sich bei diesem Gespräch anstellen bzw. was kommt auf mich zu, wenn Bewerbungsunterlagen gecheckt werden?

    Hallo,

    ich hatte vor kurzem ein Termin beim Erstansprechpartner. War darauf gar nicht vorbereitet, da es spontan nach der Vorprüfung war. Hatte also gar nichts mit bis auf Ausweise und Laufzettel. Man hat mir vorher auch gar nicht gesagt, dass ich Bewerbungsunterlagen direkt am ersten Tag mitnehmen muss.

    Kommen wir nun zum Erstansprechpartner. Dieser war extrem demotivierend und ging dabei verdächtig systematisch vor. Hat versucht mir für alles die Schuld zu geben. Das die nun das sagen haben und ich beim McDonald's arbeiten oder putzen muss, wenn sie das wollen. Es hat sich stark nach einem Verhör angefühlt. Andauernd wurden mir komische Fragen gestellt und hat auf Fehler gelauert. Hatte die ganze Zeit das Gefühl mich rechtfertigen zu müssen. Er hat mich sogar indirekt als "Sozialschmarotzer" bezeichnet, da ich ALGII beantrage, anstatt meine verschuldeten Eltern noch weiter zu belasten und ich von anderen Steurzahlern profitieren möchte. Mein Abgaben seien nicht der Rede wert. Dann hat der mein Alter und Werdegang gegen mich verwendet, was allein an sich für mich nicht schön ist. Einfach nur hau drauf, ohne Rücksichts auf eventuelle Vorbelastungen. Richtig krass negative und kalte Atmosphäre während der ganzen Besprechung. Von Anfang bis zum Ende hat man mir das Gefühl gegeben umwillkommen zu sein. Ich habe vorher schon mein OK für die Antragstellung bekommen, aber der Typ wollte unbedingt mir ein schlechtes Gewissen machen.

    Ist das gängige Praxis? Ist das die berüchtigte Jobcenter-Schikane? Wie soll man darauf reagieren?

    MfG

    Titel für Suche optimiert

    Grace

    Die Kosten der KV sind von deinem Einkommen abzuziehen, sofern dies ausreicht.

    Mit dem Jobcenter wird nicht diskutiert. Stelle den Antrag nachweisbar, warte auf einen Bescheid und dann kann man sehen, ob der korrekt ist oder nicht.

    Die Antragstellung darf dir nicht verwehrt werden.

    Ich habe "leider" schon angefangen mit dem Jobcenter zu diskutieren, weil die meinen ersten Antragsversuch pauschal abgelehnt haben und nicht einmal nach meinen KV Kosten gefragt haben. Dass ich ca. 600€ verdiene war Grund genug mich abzulehnen, da es über den Regelsatz liegt. Erst wenn ich ausgezogen hätte ich Anspruch auf ein paar Euros. Die meinen auch, dass die entscheiden, ob die Eltern relevant für meinen Antrag sind, was doch nicht stimmen kann oder?

    Was soll ich tun, wenn man meinen Antrag wieder ablehnt?

    Darf man denn monatlich über den Regelsatz Netto verdienen, wenn man ALG2 bezieht? Das wäre bei mir der Fall, da mich nur die KV Kosten bedürftig machen.

    Zahlt das Jobcenter also den Betrag den ich ohne Anspruch zahlen müsste und nicht einen begünstigten Betrag wie z.B. Studenten? Zahlt das Jobcenter also bis man monatlich auf 416€ kommt + GKV + Miete?
    Was ist, wenn ma dadurch monatlich mehr übrig hat als es der Regelsatz zulässt? Die GKV Kosten sind der Grund, warum ich unter der Grenze lande.

    Sorry dass ich wieder euch nerven muss, aber hätte ich in diesem Fall noch Anspruch? Mein Jobcenter versucht mich abzuwimmeln und möchte vorher wissen, was rechtlich in meinem Fall möglich ist bevor ich mich erneut auf eine sinnlose Diskussion einlasse.

    Hallo,

    wenn ein Anspruch auf ALG II besteht, zahlst Du nicht die KV, sondern das Jobcenter direkt an die KV.

    Gruß!

    Zahlt das Jobcenter also den Betrag den ich ohne Anspruch zahlen müsste und nicht einen begünstigten Betrag wie z.B. Studenten? Zahlt das Jobcenter also bis man monatlich auf 416€ kommt + GKV + Miete?

    Was ist, wenn ma dadurch monatlich mehr übrig hat als es der Regelsatz zulässt? Die GKV Kosten sind der Grund, warum ich unter der Grenze lande.

    Die Eltern werden doch bei Ü25 Fällen bei der Überprüfung auf Leistungen nicht berücksichtigt, auch wenn man bei diesen noch wohnt oder?

    Habe letztens mit meinem Sachbearbeiter diskutiert und der hat die ganze Zeit versucht die "Elternkarte" gegen mich zu spielen. Hat der jetzt doch recht oder versucht man einfach mich zu verunsichern und loszuwerden, auch wenn ich Anspruch hätte? Was will man da wegen meinen Eltern überprüfen und wie soll ich das belegen bzw. widerlegen? Im Antrag habe ich ja schon geschrieben, dass ich in einer Hausgemeinschaft mit meinen Eltern lebe. In der HG Anlage wollen die dafür auch keine Belege.

    Stand jetzt ist: Ich lande mit der selbstständigen Arbeit im Durchschnitt monatlich abzüglich aller Kosten + GKV bei knapp unter 400€. Die Grenze liegt für mich aber bei 416€. Rein rechnerisch müsste ich ja wie gesagt Anspruch haben, wenn die Eltern nicht berücksichtigt werden.

    Mir ist noch eine interessante Frage eingefallen:

    Wenn mein Antrag durchgeht, dann muss ich doch der GKV weniger zahlen, wodurch ich wieder über den Regelsatz kommen würde. Wird dieser Fall mitberücksichtigt oder wie wird es gelöst?

    Habe letztens Post von der Krankenkasse bekommen und muss monatlich ca. 220€ zahlen. Das wäre dann der Mindetbeitrag der Beitragsentlastung, da ich die Vorraussetzungen dafür erfüllen sollte.

    Wenn ich diesen Beitrag meinem durchschnittlichen Einkommen abziehe, dann hätte ich monatlich knapp unter 400€ Netto.

    Hätte ich damit schon jetzt rechnerisch Anspruch, auch wenn ich noch bei meinen Eltern lebe oder werden die GKV Kosten nicht berücksichtigt?

    Ich war beim Jobcenter und dort hat man meinen Antragsversuch direkt abgelehnt, als ich denen gesagt habe wie viel ich monatlich ungefähr verdiene. Ich bin nur in deren Computer und hab eine Nummer bekommen. Versuchen soll ich es dort erst wieder, wenn ich eine Wohnung gefunden habe.

    Richtige Ausgaben habe ich ja eigentlich. Was zählt denn alles für als Ausgabe? B und C vom EKS Formular? Wie viel darf denn am Ende von meinen Einkommenübrig bleiben, damit ich Anspruch habe?

    Kann ein Monatsticket als Ausgabe angeben, auch wenn ich es nicht für die Arbeit benötige? Irgendwie muss ich ja mobil sein. Das wäre dann ca. 100 €.

    Was wird denn als Investition definiert? Mein Plan ist es mich "richtig" selbstständig zu machen. Könnte ich alles was diesem Zweck dient als Investition angeben? Müssen es Sachgegenstände sein oder würden auch Weiterbildungen bzw. Zertifikate dazu zählen?

    Hallo,

    aja. Seit wann sind denn Sozialabgaben an das Finanzamt zu zahlen? An das Finanzamt sind Steuern zu zahlen, von denen Du aber schreibst

    Von daher scheint mir Deine Rechnung nicht zu stimmen..
    Gruß!

    Irgendetwas muss ja dem Finanzamt zahlen oder nicht? Ich muss ja denen zeigen was ich verdient habe. Oder muss ich gar nichts vom Einkommen abgeben? Das würde mich sehr stark überraschen.

    Ob es als Scheinselbstständigkeit zählt habe ich mich auch gefragt. Institute nutzen dafür eine rechtiliche Grauzone aus.

    Ich war schon beim Jobcenter zur Anspruchsüberprüfung und die haben mich sofort abgewimmelt, da ich zu viel verdienen soll. Eine richtige Prüfung gab es gar nicht. Ich musste auch erst einmal abklären, als was ich überhaupt zähle. Ich soll zu denen erst wieder hingehen, wenn ich eine Wohnung habe.

    Was zählt denn am Ende bei der Anspruchsüberprüfung? Welche Ausgaben sind denn relevant? Alles was im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht? Ich brauch z.B. für die Arbeit kein Verkehrsmittel. Könnte ich somit eine ein Monatsticket nicht anrechnen lassen?

    Ich habe hier eine ganz grobe Beispielrechnung, wenn es so stimmt. Was ich meinen Eltern koste ist gar nicht berücksichtigt.

    Einnahmen:
    Gutschrift: 600 € (Brutto)

    Ausgaben:
    Abzüge: 100 €
    GKV: 100 €
    Büromaterial: 20 €

    Netto:
    380 €

    Ist die Zimmeranzahl egal, solange sich die Gesamtmiete im Rahmen befindet?

    Naja, zahlst du deine Krankenversicherung selbst? Oder zahlt das Institut die Krankenversicherung?

    Was sagt deine Krankenversicherung zu der Tatsache, dass du Geld verdienst?

    Gibts Gehaltsabrechnungen o.Ä.?

    Ich zahle meine Krankenversicherung selbst. Das Institut zahlt nichts. Bekomme als "Gutschrift" auch nur den reinen Stundenlohn ohne irgendwelche Abzüge. Dafür bin ich selbst verantwortlich. Ist denke ich mal eine rechtliche Grauzone, was man sich im Bildungsbereich erlauben kann. So weit ich verstanden habe bin ich von der Umsatzsteuer befreit und muss kein Gewerbe anmelden, da ich rein bildungsmäßig beschäftigt bin.

    Ich war vor kurzem bei der Versicherung und habe dort alles erklärt. Die hatten Verständnis für meine Situation. Was ich am Ende zahlen muss weiß ich noch nicht. Ich bin ja nicht hauptberuflich selbstständig tätig, da ich nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeite.

    Als Gehaltabrechnung bekomme ich wie gesagt monatlich eine Gutschrift, wo meine Arbeitsdauer und das Einkommen steht. Ansonsten bekomme ich gar nichts von denen.

    Zum Thema: habe nicht Buch geführt.
    Als Selbsständige/r bist Du verpflichtet eine Art Kassenbuch zu führen, also alle Einnahmen und Ausgaben (mit Beleg) aufzuführen.
    Das hängt auch mit der Steuer zusammen, denn auch das Finanzamt möchte wissen, wie hoch Deine Einnahmen und Ausgaben sind, es kann Dir nämlich auch passieren, dass Dir eine Steuerschätzung ins Haus flattert. Dies nur ganz nebenbei

    Bei mir ist es so. Ich habe mit der Arbeit als Student angefangen und dabei gar nicht an Selbstständigkeit gedacht. Meine Einnahmen sind auch relativ gering (ca. 7.200€ Brutto/Jahr) und sehe das ganze eher als ein Nebenverdienst an. Seit April bin ich kein Student mehr und zähle nun als Selbstständiger. Mein Einkommen ist auch von verschiedenen Faktoren abhängig (z.B. Ferien = Keine/Weniger Arbeit = Kein/Weniger Einkommen). Ich selbst stelle auch keine Rechnungen. Bin kein klassischer Selbstständiger, wie man es beim EKS Formular erwartet.

    Wie alt bist du denn, zahlst du Miete, sind 500-600 nach Abzug aller Betriebsausgaben und KV jeden Monat?

    Ich bin 27.

    Miete bei meinen Eltern? Nicht direkt. Bin jedenfalls nicht in deren Mietvertrag eingebunden.

    Ich habe keine direkten Betriebsausgaben. Bin als Lehrer in einem Institut angestellt und dort wird in der Regel Material zur Verfügung gestellt. Dort bin ich freiberuflich tätig. Ich drucke jedoch für die Arbeit zu Hause sehr viel aus, wenn es nicht anders geht. Ab und zu enstehen auch Kosten für Büromaterial und so. Das ganze lässt sich aber bei mir schwer nachweisen. Meine Arbeit war eigentlich gar nicht als selbstständige Arbeit geplant und habe deswegen kein Buch geführt.

    Krankenversicherung sind noch nicht berücksichtigt. Das hat man mich auch gar nicht gefragt.

    Zählt das Bruttoeinkommen bei der Anspruchsüberprüfung?

    Kurze Frage: Werden für Einzelpersonen nur die Mietkosten einer 1-Zimmer-Wohnung übernommen oder wäre theoretisch jede Wohnung möglich, solange sich diese im Rahmen für eine Person befindet?

    Wie bewirbt man sich bzw. kontaktiert man Vermieter, wenn man selbsttändig ist und monatlich ca. 500-600€ verdient? Ist der erste Kontakt
    mit den Vermieter auf Onlineportalen überhaupt schon die Bewerbung oder geht es hier um die Besichtigung und klärt dort alles? Soll ich dann
    sagen, dass ich ALGII bekomme, wenn ich die Wohnung bekommen sollte?

    Das frage ich deshalb, weil ich als Freiberufler anscheinend zu viel verdiene und aus meinen Elternhaus ausziehen muss, damit ich Anspruch auf ALGII habe.

    Deine Hauptbegründung für den Antrag dürfte doch in erster Linie sein, dass du kein Einkommen und keine Arbeit hast und nicht weißt, wie du deinen Lebensunterhalt sicherstellen sollst?

    Eigentlich schon. Deshalb meine ursprüngliche Frage, ob ich die Frage überhaupt beantworten muss. Dachte man muss darüber hinaus etwas begründen, weil die Notwendigkeit überall gleich sein sollte.

    Dann schreibe ich so etwas wie, dass mein Einkommen nicht ausreicht um auf eigenen Beinen zu stehen. Ich müsste ja als Aufstocker zählen. Klärt man so was nicht auch beim ersten Termin mit den Sachberarbeiter? Muss man seinen Plan erzählen?

    Diese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde
    nichts gelöscht. Wenn etwas gelöscht wird, sehe ich das.
    Da du immer neue Themen eröffnest, dazu Themen, die in
    einem Thema bearbeitet werden können, werden sie, wenn
    notwendig, zusammengefasst. Damit Helfende den Überblick
    behalten können.

    Doch, meine Anwort (#3) wurde gelöscht, weil ich das Zitieren etwas verhauen habe. Darum habe ich meine ursprüngliche Antwort in vereinfachter Form reineditiert.

    Neue Themen eröffne ich, wenn diese thematisch nichts miteinander zu tun haben. So ist es meiner Meinung nach übersichichtlicher. Wollte damit also eigentlich das Gegenteil bewirken. Sonst müsste man jedes Mal die Ausgangslage erklären.

    Ich habe doch alle Fragen beantwortet. Einzig meine Staatsbürgerschaft und mein genaues Alter habe ich aus privaten Gründen etwas verallgemeinert. Ich wüsste nicht, warum meine genaue Staatsbürgerschaft relevant ist, wenn ich ein EU-Bürger bin und eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe.

    Was für Informationen sind denn bei den anderen Fragen noch nötig?

    Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe.

    Mein natürlich Sachbearbeiter und nicht Betreuer. Sorry für den Fehler und die dadurch entstandenen Missverständnissen.

    Warum kann man seine Beiträge später nicht nachträglich bearbeiten?

    Dazu muß erstmal abgeklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG II besteht.

    Ich bin gerade noch in der Planphase und möchte deshalb alle Möglichkeiten durchgehen. Wenn der Gründungszuschuss des Jobcenters nicht zu bevorzugen ist, dann ist doch mein Anspruch auf ALGII doch zweitrangig oder nicht? Dann kann ich ja schon andere Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen.

    1. Hauptseite: Informationen für die Erstberatung + Checkliste.

    Zusatzblatt: Begründung für Antrag + Lebensunterhalt in den letzten zwei Jahren

    Am Ende muss man das Lesen des Merkblattes bestätigen und folgendes unterschreiben:

    "Ich versichere außerdem, dass such niemand (weder natürliche noch juristische Person) gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt für mich und die mit mir in einem Haushalt lebenden Personen zu tragen."

    2. Nein. Der Betreuer könnte aber darauf beharren, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin.

    3. Bin über 25 und das war ich auch vor zwei Jahren.

    Hallo,

    ich bin im Moment am Anfang meiner Antragsstellung und die wollen für die Erstberatung eine Begründung für den Antrag (Zusatzblatt). Man hat mir gesagt, dass man das ganze kurz in 1/2 Sätzen begründen soll. Meine Frage(n):

    Kann die Begründung ein KO-Kriterium sein oder ist es nur ein statistisches Mittel? Habe nämlich irgendwo gelesen, dass man diese Frage gar nicht beantworten muss. Fands auch komisch, dass ich dieses Blatt beim Jobcenter bekommen hab,während man es sich auf deren Internetseite nicht runterladen kann. Außerdem muss ich die Kontaktinformationen ausfüllen, die dort als freiwillig markiert sind (Anmeldebogen).

    Soll ich trotzdem eine Begründung reinschreiben, um den Betreuer nicht zu stressen?

    Auf dem selben Blatt wollen die auch wissen, wie ich meine Lebensunterhalt in den vergangen 2 Jahren sichergestellt habe. Reicht es wenn ich schreibe, dass ich bei meinen Eltern wohne?

    MfG