Beiträge von Ralf

    Frohes 2018 in die Runde.

    Leider beziehe ich jetzt auch Hartz. Als Neuling bin ich etwas unwissend, auch wenn ich schon viel gelesen habe.
    Da das ALG wenig ist, habe ich angefangen bei Onlineumfragen z.B. von ClixSense mitzumachen und bei Neobux Anzeigen geklickt.
    Ich war zwar erst skeptisch, aber jetzt sind im Dezember tatsächlich über 50$ auf den Plattformen zusammengekommen.
    Eigentlich ein nettes Taschengeld und auch unter der 100 Euro Verdienstgrenze.

    Aber wie ist das mit dem Verdienst: muss ich den trotz <100 angeben? oder erst, wenn ich das Geld dort abziehe?
    Und wenn ich das z.B 3 Monate ansammel und dann mehr als 100 kommen, zählt da dann Zuflussprinzip, und mir wird Hartz abgezogen?
    Oder wird das auf die 3 Monate verteilt und ich darf doch alles behalten?

    Leider kann ich das Taschengeld nur via Skrill abziehen, die anderen Zahlarten sind m.E. nicht praktikabel.
    Damit liegt das Geld dann wohl in England. Hm, hat das Jobcenter dorthin überhaupt Abfragemöglichkeiten?
    Nicht falsch verstehen, ich will da nix verstecken, aber wenn ich jetzt einen internationalen Papierkrieg wg. Belege usw. führen muss, lass ich das lieber in England liegen bis nach dem Hartz-Ende, wenn ich wieder arbeite.

    Bei anderen Portalen habe ich Geld per PayPal und als Amazon-Gutscheiin bekommen.
    In Summe immer noch unter 100, aber auch da stellt sich mir die Frage nach den Abfragemöglichkeiten durch Jobcenter.

    Meinungen dazu?