Beiträge von Crossroads

    Ich habe mich am 01.01.2018 arbeitlos gemeldet,
    am 10.01.2018 habe ich alle Unterlagen für den ALG II Antrag abgegeben.
    Jetzt war ich am 02.02.2018 beim Jobcenter und hatte gefragt, wie lange die Antragsbearbeitung dauert.
    Am Freitag wurde mir gesagt, ihr Antrag wird jetzt schon bearbeitet.

    Jetzt ist der 06.02.2018 und ich habe noch immer keinen Bescheid bekommen,
    und warte 37 Tage auf mein Geld. Und eine Vorauszahlung im Jobcenter wollen Sie nicht machen.
    Was kann ich noch machen? Habe um Rückruf vom Bescheid Bearbeiter gebeten, allerdings noch immer keinen
    Anruf erhalten.

    Hallo Zusammen,

    ich bin in eine neue Wohnung gezogen und wollte gerne nachfragen, ob es denn möglich wäre
    dass das Jobcenter bei der Erstausstattung Besteck, Kühlschrank mit Gefrierfach, Staubsauger und Herd, Bett bezahlt.
    Das alles habe ich nicht.

    Wie teuer dürfen die Gebrauchsgegenstände denn sein? Kann man Neuware kaufen, oder muss man auf gebrauchte Gegenstände zurückgreifen?

    Mit bestem Dank und freue mich auf eure Antworten.

    Hallo Zusammen,

    mein Dispo war deutlich im Minus und da ich arbeitlos geworden bin, hatte meine Bank mir auch den Dispo gekündigt,
    um quasi nicht in einen Verfahren zu geraten bei dem ich zahlungsunfähig geworden wäre, habe ich mir in einem
    Darlehensvertrag mit einer festen Rückzahlquote von meinen Eltern Geld geliehen. Dies wurde mit dem Jobcenter
    der einen Stadt wo ich bis Ende Dezember gewohnt hatte abgesprochen und abgesegnet. Nun ziehe ich ab Januar in eine andere Stadt in ein
    anderes Bundesland zu meinem Bruder, weil mein Mietvertrag (Untermiete) Ende Dezember ausgelaufen ist. Meine Frage
    ist ob sich das Jobcenter in der neuen Stadt irgendwie aufregen könnte über das Darlehen meiner Eltern. Wie gesagt, waren mir
    die Hände gebunden, da ja mein Dispo mit 4 Wochen Kündigungsfrist gekündigt wurde, und ja das Jobcenter in der alten Stadt
    ist und vielleicht andere Gesetze oder Regeln für das Darlehen gelten. Ich war schonmal 2014 arbeitslos und meine Elten hatten 200 Euro
    überwiesen, um den kleinen Dispo zu tilgen (damals ohne Zustimmung Jobcenter und ohne Darlehensvertrag) und die 200 Euro wurden auf das ALG II angerechnet.

    Hallo Bass 386 vielen herzlichen Dank für deine Antwort,

    die Kryptowährungen habe ich erst vor kurzem gekauft und müsste, sie jetzt beim Weiterbewilligungsantrag den
    ich jetzt Stelle angeben. Die Frage ist was ich beim Jobcenter angebe, den Wert für wie viel ich sie gekauft hatte 200 Dollar
    oder den momentanen Wert den ich hochspekuliert habe, also 1560 Dollar, der kann theoretisch fallen. Und selbst wenn ich
    die Kryptowährung verkaufen, stehen ja Dollar auf meinem Trading Konto und die müsste ich erst auf mein Konto überweisen.

    Klar Aktien sollte ma nur handeln, wenn man Geld übrig hat mit dem man spekulieren kann. Allerdings war halt
    das mit den Kryptowährungen eine einmalige Sache, wo ich den richtigen Riecher hatte.
    Im Gegensatz zum Aktienhandel, sind hier die Gewinne immens,
    du siehst ja, dass ich mit geschickten Trades aus 200 Dollar fast das 8fache erwirtschaftet habe.

    Hallo Zusammen,

    ich hatte seit September 2017 ALG II bezogen, nachdem ich bis Ende August gearbeitet hatte.
    Im November habe ich micht entschlossen mit Kryptowährungen zu handeln, und dabei habe ich mich bei
    einer Sozialtradingseite angemeldet.

    Dort habe ich 175 Euro = 200 Dollar von der Kreditkarte aufgeladen und angefangen damit zu spekulieren.
    Ich ab Anfang Dezember auf verschiedene Kryptowährungen gesetzt, und so aus 200 Dollar bis 30.12.2017 1560 Dollar gemacht.

    Meine Frage ist, da ich ja das Geld noch nicht auf meine Konto gezahlt hat, sondern das Geld ist auf der Plattform gespeichert.
    Kann ich irgendwie noch warten bis ich einen Job habe und das Geld von der Plattform auf mein Konto zahlen, damit mir das Geld
    vom Jobcenter nicht angerechnet wird. Oder sollte ich das Geld nehmen und nochmal in Aktien investieren, und dann Anno 2018
    wenn ich dann einen Job habe mit der Steuererklärung versteuern.

    Weil ich ja jetzt wahrscheinlich mit der Steuererklärung die ich 2018 für 2017 mache, den Gewinn durch Spekulation angeben muss.