Beiträge von Fragesteller_

    Hallo Corinna,

    1.) "Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin."

    -> Ich habe lange im Internet nach entsprechenden Urteilen sowie in den SGB gesucht. Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, wonach die Eltern dazu verpflichtet wären, ihre über 25-jährigen Kinder finanziell zu unterstützen. Ich bin mittelerweile 30 Jahre alt und habe sowohl eine abgeschlossen Berufsausbildung als auch ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Ich bilde eine eigene Bedarfsgemeinschaft. So viel habe ich bisher verstanden.

    2.) "Es handelte sich um eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums."

    -> Meine Eltern mussten mir entsprechend Punkt 1.) zu keinem Zeitpunkt während meines Studiums mit Geld / geldeswert helfen. Sie haben sich freiwillig bis zum Abschluss des Studiums / Exmatrikulation dazu bereit erklärt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Du scheinst meine Ausführungen durch folgende Bemerkung in Frage zu stellen:

    wie kommst Du zu diesem Schluß?

    Falls du mehr zu dem Thema weißt, könntest du mir das bitte erläutern? Danke!

    Danke für deine Hinweise bass386.

    Ich habe aus diesem Grunde Bedenken im Zusammenhang mit dem Hartz4-Antrag:

    Ich habe während des Studiums monatlich Geld von meinen Eltern auf mein Konto überwiesen bekommen - während des Studiums wohlgemerkt und letztmalig im diesem Monat. Als Verwendungszweck steht auf dem Kontoauszug jeden Monat auch explizit "Unterstützung Studium". Das Jobcenter wird diese finanzielle Unterstützung sehen, sobald ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreiche.
    Nun ist es so, dass meine Eltern mich ausschließlich bis zum Ende des Studiums, d.h. bis zum 22.12.2017 = Exmatrikulationsdatum unterstützt
    haben. Wie kann ich diesen Sachverhalt dem Sachbearbeiter glaubhaft machen, dass meine Eltern für mich nicht mehr aufkommen? Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin.
    Es handelte sich um eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums. Sollen meine Eltern eine schriftliche Erklärung diesbezüglich abgeben?

    Ach ja: Ich lebe erst seit 01.11.2017 wieder bei den Eltern, zuvor habe ich in einer anderen Stadt in einem Studentenwohnheim gelebt.

    Die Exmatrikulation habe ich am 22.12.2017 erhalten. Die Exmatrikulation ist auch zum 22.12.2017 wirksam.

    Wenn ich in einer Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft!, ich bin nämlich über 25 Jahre alt) mit meinen Eltern lebe, habe ich dann auch Anspruch auf ALG II?

    Ein weiterer wichtiger Aspekt:
    Ich habe während des Studiums monatlich Geld von meinen Eltern auf mein Konto überwiesen bekommen - während des Studiums wohlgemerkt. Als Verwendungszweck steht auf dem Kontoauszug auch explizit "Unterstützung Studium". Das Jobcenter wird diese finanzielle Unterstützung sehen, sobald ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreiche.
    Nun ist es so, dass meine Eltern mich ausschließlich bis zum Ende des Studiums, d.h. bis zum 22.12.2017 = Exmatrikulationsdatum unterstützt haben. Wie kann ich diesen Sachverhalt dem Sachbearbeiter glaubhaft machen, dass meine Eltern für mich nicht mehr aufkommen? Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin. Es war eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums. Sollen meine Eltern eine Erklärung diesbezüglich verfassen?

    Hallo zusammen,


    Kann mir jemand sagen, ob ich Anspruch auf Hartz 4 habe?


    Ich habe gerade mein Elektrotechnikstudium erfolgreich absolviert und werde ab Januar die ersten Bewerbungen verschicken. Aus Erfahrung weiß ich, dass es Wochen, mitunter Monate dauern kann, bis man einen Job findet – trotz eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums. Vielen meiner ehemaligen Kommilitonen ist es so ergangen, dass sie sich wochenlang beworben haben, ehe sie irgendwo eingestellt wurden.


    Zur Zeit lebe ich bei meinen Eltern. Allerdings muss ich die Krankenversicherungsbeiträge (180 €/ Monat) selber zahlen, d.h. ich bin bei der Krankenkasse freiwillig versichert. Ich bin 30 Jahre alt.


    Daraus ergeben sich folgende Fragen:

    1.) Bin ich überhaupt berechtigt, H4-Leistungen zu beziehen?


    2.a) Übernimmt das Jobcenter den Krankenversicherungsbeitrag?


    2.b) Übernimmt das Jobcenter auch dann den Krankenversicherungsbeitrag, wenn ich mir im Rahmen eines Aushilfsjobs ca. 120 €/ Monat dazuverdiene? Den Aushilfsjob habe ich während meines Studiums ausgeübt. Gekündigt habe ich dort bisher nicht.


    3.) Zahlt das Jobcenter Wohngeld, falls ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag ausarbeite? D.h. meine Eltern wären die Vermieter eines Zimmers in der Eigentumswohnung, ich wäre der Mieter dieses Zimmers. Meine Eltern sind mir gegenüber immerhin nicht mehr unterhaltspflichtig.


    Falls mir das Jobcenter H4-Leistungen gewährt, bin ich natürlich dazu verpflichtet, mich aktiv um einen Job zu bemühen.

    4.a) Wieviele Bewerbungen muss ich pro Monat mindestens verschicken, damit das Jobcenter den Regelsatz nicht kürzt?


    4.b) Wie weise ich nach, dass ich mich irgendwo beworben habe? Einfach zu behaupten, dass ich mich beworben habe, reicht dem Jobcenter sicher nicht aus.


    5.) Was gilt noch zu beachten im Rahmen des H4-Antrags?

    Danke für die Beantwortung der Fragen und allen frohe Weihnachten!