Beiträge von Maeuschen

    Hallo,

    ich habe gestern Post von meinem Jobcenter bekommen. Es geht um ein Schreiben bezüglich einer "Anhörung zu einer Überzahlung". Dieses habe ich als Anlage angefügt.
    Leider habe ich große Probleme die amtliche/juristische Sprache zu verstehen. Und ich weiß auch nicht was von mir verlangt wird. Könntet ihr mir da helfen?

    Ich beziehe Seit Juni 2016 ALG II.
    Es geht um eine Erstattung der Nebenkosten 2016 durch meinen Vermieter im August/September. Ich habe dies erst gemeldet als im November nach Änderungen in den Verhältnissen gefragt wurde, was alle 6 Monate stattfindet. Mir war leider nicht bewusst, dass ich so etwas sofort mitteilen muss. Das ist ein Fehler der mir jetzt mit Sicherheit nicht wieder passieren wird, es war kein Betrugsversuch. Ich wusste auch nicht dass man im umgekehrten Fall einer Nebenkostennachzahlung an den Vermieter, dies vom Amt übernommen wird. ich hatte dies im August 2016 aus eigener Tasche gezahlt. Mir wurden dazu aber im Juni 2017 vom Amt die Kosten erstattet.

    Ich verstehe nicht ob es um eine einmalige Nachzahlung geht oder ob der Bedarf für Heizung und Unterkunft Grundsätzlich pro Monat gekürzt werden soll. Muss/ sollte ich ein Anhörungsschreiben verfassen? Was gehört dort hinein? Ich bin gerade komplett überfordert.

    Viele Grüße
    Mäuschen

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    Grace