Beiträge von Alf1967

    In dem von mir zitierten Text von dieser Seite hier steht, dass manche oder viele die sich gut damit auskennen die Berechnung des Regelsatz im allgemeinen immer noch für Verfassungswidrig halten und man deshalb einen Widerspruch gegen den Bescheid in Erwägung ziehen sollte.

    Meine Frage war, welche Teile des Urteils nicht umgesetzt wurden und wogegen sich der Widerspruch aufgrund des nicht ordnungsgemäßen Umsetzens des Urteil des BVG sich genau richten sollte.

    Hallo,

    auf der Seite Regelbedarf 2017 beim Arbeitslosengeld II - HartzIV.org steht unter
    "Entwicklung des Harz IV Regelbedarfs"

    "Aber auch die aktuelle Berechnung des Regelbedarfs nach den Beanstandungen des Bundesverfassungsgericht sind weiter umstritten und bedürfen weiterer Prüfung. Mit dem Versand der neuen Bescheide erwecken die Jobcenter eine korrekte Ermittlung anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Hier lohnt sich allerdings ein genauer Blick und gegebenenfalls ein Widerspruch."


    Leider steht da nicht wie der Widerspruch formuliert sein sollte, bzw. auf was man sich genau bei dem Widerspruch gegen die nicht korrekte Umsetzung des BVG-Urteil beziehen soll.


    Auf was bzw. gegen was sollte man genau Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid ansonsten korrekt ist?


    Gruß
    Alf