Beiträge von Domol82

    Die Staatsanwalt und der/die Richter haben die Akten in Kopie, Abgeholt durch Spezielle Fahrzeuge.

    ich löse es mal ebend auf

    Es ist dem Jobcenter Mitarbeiter untersagt die akte mit sich zuführen egal ob es um ein Verfahren geht oder nicht der Mitarbeiter könnte Überfallen werden etc. Datenschutz steht drüber ausserdem ist das Jobcenter keine Behörde das hat der BGH Bestätigt.

    Es gab vor kurzem ein ähnlich fall und die Staatsanwältin hat sofort die Ermittlungen gegen die Mitarbeiterin eingeleitet!
    Die Mitarbeiterin wurde verurteilt und hat sich zusätzlich Zivilstrafrechtlich Haftbar gemacht

    Ich hoffe ihr konntet was neues lernen ;)

    Guten Tag,

    ich habe nur eine kurze Frage weil ich mit einer Freundin Diskutiere, sie Arbeitet bei der Staatverwaltung und behauptet die Jobcenter Mitarbeiter machen sich Strafbar.
    Sie dürfen Akten nur auf einen Speziell Verschlüsselten USB-Sticks mit sich führen

    Person 1 = Angeklagter
    Person2 = Jobcenter Mitarbeiter

    Person 1 wurde von Person 2 Angezeigt wegen (Sozial)Betrug, Person 2 hat ohne Einwilligung Die Akte zum Gerichtssaal mit gebracht (quer durch die Stadt ca. 20 km) ohne Sicherung u7nd den Zugriff durch dritte zu verhindern.

    Ich danke für eure Meinungen und eventuell könnt ihr mich auf den richtigen weg führen :)

    Das ist hier nur ein ausgedachtes Senario