Beiträge von Angela Anahles

    Danke Grace,

    OK, soweit ist das dann klar! Aber wenn ich bei meinem Bruder in der Nachbargemeinde als 1.Wohnsitz gemeldet bin und ich dann aber meine Lebenshaltungskosten für den Campingplatz - / Wohnkosten geltend machen möchte? Dann sagt die Arge das mein "Hobby" nicht als Wohnen bzw. Dauerhafter - Wohnsitz anzuerkennen ist???? Ich somit keinen Anspruch auf zusätzlichen Bedarf habe und nur der Grund- Regelbetrag zu zahlen ist??

    Dear Grace,
    habe das Urteil im Detail gelesen, leider passen hier im Sachverhalt nur einige Grundsätze. Ich rede nicht von einem Wohnmobil welches eine Straßenzulassung hat, sondern einem Mobile-Home, -/ Trailer ca. 40m2 Wohnfläche der fest auf dem Pachtgrundstück aufgebaut wird und über Wasser, Abwasser / Strom, Gas und Tel. - Anschluß verfügt. Diese Art von Camping wird in Deutschland von den Komunen inzwischen auch schon mit Grundsteuer bzw. 2. Wohnsitzsteuer als Pauschale Abgeltung zur Kasse gebeten. Ganz Vorne ist dabei Hedwich Lolstein die sogar schon die Regenwasser - Steuer eingeführt haben. Kurtaxe am Strand bezahlts Du natürlich extra, wegen der guten Luft nach dem Gülle dunk.

    LG stefan crazy

    Moin bass,

    genau das ist das Problem, eine offizielle Anmeldung auf disem Campingplatz ist leider als 1. Wohnsitz nicht möglich, dies wird von der Gemeinde nicht zugelassen, dar das Baurecht hier kein Wohngebiet ausweisen kann sondern nur eine Sonderzone. Mann kann Pachten, auch dort das ganze Jahr seine "Freizeit" verbringen und mehr oder weniger "Leben", jedoch offiziell wohnen mit Anmeldung als 1. Wohnsitz ist nicht möglich.

    LG Stefan

    Die Macht hat der Gemeinderat, es geht um Flächennutzungspläne, Baurecht usw. -/ weil wenn dort offiziell gewohnt werden darf, dann ist auch die Gemeinde für die Infrastruktur verantwortlich, welche dann mögliche Folgen für die Verantwortung der Gemeinde nach sich zieht.

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    Bitte sachlich bleiben!
    Grace

    Es würde sich hierbei um einen Campingplatz handeln, der ganzjährig geöffnet ist. Dort pachtet man entsprechend eine Parzelle, die je nach größe entsprechend Pacht kostet. Zusätzlich hat man dann ja wie sonst auch überall die allgemeinen Kosten, wie zB. Müll, Wasser, Strom, Gas usw.
    Die Frage ist, ob Meldeadresse und Wohnsitz identisch sein müssen? Oder ob das Amt dann schon von vornherein einen Grund sieht Wohnkosten generell auszuschließen. shit

    Lg Stefan

    Moin, moin:
    folgende Fragestellung, wohne in einem Landkreis der aus mehreren Gemeinden besteht. Ich möchte gerne im nächsten Jahr mit einem Mobilhome als Dauer-Camper ganzjahrig in der Natur leben. Leider kann man sich dort nicht als 1. Wohnsitz anmelden. Ich müßte mich dann quasi bei meinem Bruder in der Nachbargemeinde als Wohnsitz anmelden.
    Würde bei Hartz IV die Arge die Kosten für die Pacht und Betrieb entsprechend mittragen? Oder würden die dann an meinen Bruder heran treten und dort stress machen? ?(
    ( Das Zuständige Amt-/ Behörden wären die selben)
    LG Stefan