Beiträge von jeurodi

    Hallo,

    kurz zu meiner Situation: Ich war fast 2 Jahre lang als Selbstständiger arbeitslosenversichert (freiwillige Pflichtversicherung) und hatte einen Anspruch von 10 Monaten erworben. Letztes Jahr meldete ich mich dann arbeitslos wegen Auftragsflaute. Bis jetzt habe ich 8 Monate ALG I bezogen.

    Ich habe nun einen neuen Auftraggeber (20h/Woche, ohne Frist) und könnte mich wieder selbst tragen.

    Meine Frage ist, ob ich die Arbeitslosigkeit erst mal unterbrechen sollte (so behalte ich die zwei Monate Anspruch) oder mich ganz abmelden sollte (so kann ich neu einzahlen).
    Das Problem ist, dass man die freiwillige Pflichtversicherung nur zweimal in Anspruch nehmen kann, falls man keinen neuen Anspruch erwirbt (erneut 12 Monate einzahlen).

    Ich verstehe es aber so, dass die Beziehung von Restanspruch nach Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nicht als erneute in Anspruchnahme gilt, wohl aber eine erneute Arbeitslosenmeldung (§28a SGB III).

    Ich möchte wenn möglich vermeiden, später keine Möglichkeit zu haben, mich zu versichern. Daher scheint es mir sinnvoller, erst einmal für 4 Wochen die Arbeitslosigkeit zu unterbrechen und falls es läuft mich ganz abzumelden.

    Falls ich mich ganz abmelde und es nach vier Wochen zum Auftragsende kommt, müsste ich mich erneut arbeitslos melden und hätte damit die zwei Mal ausgeschöpft.

    Hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht? Wie sieht es mit RV-Beiträgen aus während der Unterbrechung? Kann man so oft wie man will unterbrechen?

    Besten Dank im Voraus!

    Danke!


    - Hausbesuch > Kein Problem
    - Aufforderung den Mietvertrag zu ändern > kann ja nur der Vermieter ändern
    - schriftliche Erklärung das du dort alleine wohnst > Kein Problem
    - ausfüllen einer Mietbescheinigung > müsste der Vermieter machen, aber er kann ja auch nur die Leute aus dem Mietvertrag eintragen
    - Nachweis wer die Miete zahlt, z.B. durch Kontoauszug > Kein Problem


    Na muss mir das noch mal alles durch den Kopf gehen lassen...

    Hallo,

    es kann sein, dass ich nächstes Jahr ALGII beziehen muss. Ich lebe seit mehr als 2 Jahren allein in einer 2-Raum-Wohnung, die ich von einem Freund übernommen habe.

    Im Mietvertrag sind ich sowie der Freund als Hauptmieter eingetragen (Plan war, in den Vertrag reinzugehen, und dass der Freund später rausgeht. Reingehen hat funktioniert, beim Entlassen des Freundes aus dem Mietvertrag hat sich der Vermieter jedoch quer gestellt. Neuen Vertrag mit mir wollte er auch nicht machen).

    Der Freund lebt in einer anderen Stadt (hat Familie dort und ist dort auch gemeldet) und hat seit meinem Einzug keinerlei Miete / andere Kosten mehr übernommen.

    Auf welche Situation muss ich mich bzgl. der Übernahme der Mietkosten einstellen? Wird das Amt uns als Wohngemeinschaft einstufen? Wie sollte ich mich verhalten?

    Beste Grüße!