Beiträge von VISIONTOMMYVISION

    Ich war beim Jobcenter und die Miete war leider nicht angemessen.
    Der neue Vermieter lässt sich aber gott sei Dank auf eine geringere
    Miete ein, da er die Wohnung sonst an niemanden weiter vermietet sagt
    er, weil noch so viel handwerklich vor Einzug zu erledigen ist.
    Das werde ich aber erledigen und so lässt sich der Vermieter auf eine geringere Miete ein
    Wer die KDU neu ausrechnen mit ihm und dann am 28.12.17 nochmals beim Jobcenter vorsprechen.

    Aktuell war ich heute bei meinem zukünftigen Vermieter dieser hat mir jetzt folgendes Mietangebot neu ausgestellt:
    Gesamtmiete 391,05 Euro bestehend aus 306,90 Euro Grundmiete, 17,32 Euro Betriebskosten Abschlag und 66,83 Euro Heizkosten
    Wird des so genehmigt?

    der Vermieter würde mir eine Kündigung mit Frist ab 01. Oktober schreiben sagte er wenn das rechtens ist und funktioniert.
    die neue Wohnung wäre 48 Qm groß und kostet 520 Euro meine ich.
    Müsste für genaue Miete nochmal Zuhause nachschauen.
    Es sind mehrere Gründe, zukünftige Wohnung ist etwas größer und gleichzeitig besser für meine Selbstständigkeit, da ich momentan auf 30qm² lebe und arbeite.
    So komme ich echt nicht zurecht damit und ich möchte ja dahin kommen nur mit meiner Selbstständigkeit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Lieben Gruß

    Guten Abend Zusammen,


    ich versuche mich mal kurz zu halten :)
    Ich bin 27 Jahre alt und seid letztem Jahr selbstständig, werde
    aber da ich im Aufbau meiner Tätigkeit bin, noch vom Jobcenter Köln
    unterstützt und bekomme auch die Miete von genanntem Träger bezahlt.
    Sprich: Ich habe in Köln ein biwilligtes Mietverhältnis, jedoch muss ich aus dieser Wohnung ausziehen.
    Jetzt habe ich endlich eine eventuelle Wohnung gefunden, diese befindet sich in Elsdorf.


    Meine
    Frage ist, brauche ich wenn ich mich dem neuen Jobcenter vorstelle
    schon eine Kündigung oder ist dies erstmal Nebensache so lange danach
    nicht expliziet gefragt wird?
    Eine Kündigung liegt mir nämlich noch
    nicht vor, jedoch fühle ich mich in dieser Wohnung mehr als unwohl und
    auch von dem Vermieter, der im selben Haus wohnt mehr als nicht
    erwünscht.


    Deswegen möchte ich so schnell wie möglich in die neue Wohnung ziehen und weiss momentan nicht weiter.
    Ich
    frage mich ob ich so denn auch schnellstmöglich zu dem Ziel komme
    umziehen zu dürfen, da ich mich wie erwähnt sehr unwohl in jetziger
    Wohnung fühle.
    Zusätzlich hätte ich ja theoretisch eine
    Kündigungsfrist einzuhalten, obwohl ich weiss das der jetzige Vermieter
    es mehr als begrüßen würde wenn ich frühzeitig ausziehe, also der Auszug
    auf gegenseitiges Einverständnis wäre.


    Ich denke besagter
    Vermieter hat schon einen Nachmieter oder möchte die Wohnung als sein
    Eigen nutzen, wie kann ich vorgehen um schnellstmöglich in die neue
    Wohnung in Elsdorf zu ziehen(Wohnung liegt natürlich im angemessenen
    Mietrichtwert).

    Desweiteren bräuchte ich in neuer Wohnung ein Kautionsdarlehen, obwohl
    ich der Vergangenheit schon ein Darlehen für meine Selbstständigkeit
    bekam, oder hängt dies nicht zusammen????

    Ich bitte um schnelle Hilfe


    DANKE und beste Grüße aus Köln :)

    Ich habe mich im September 2016 über das Jobcenter selbstständig gemacht und bekomme/bekam für den Zeitraum September 2016 - November 2017 (15 Monate) Grundsicherung und zusätzlich die Miete bezahlt (Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor).
    Letzten Monat habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und habe jetzt am 30.11.2017 keine Grundsicherung und keine Mietzahlung bekommen.

    2 Schreiben habe ich vom Jobcenter erhalten, jedoch wurden diese erst am 27.11.17 und am 29.11.17 rausgeschickt.

    Schreiben vom 27.11.17 besagt folgendes:
    Bitte beachten Sie:
    Haben Sie bis zum genannten Termin (14.12.17 nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB 1). Dies bedeutet das Sie keine Leistungen erhalten.

    Frage: Die Leistungen sind jedoch ohne Möglichkeit der klarstellung verweigert und nicht gezahlt, ist dies rechtens?

    Schreiben vom 29.11.17 besagt folgendes:
    Bitte beachten Sie:
    Um über Ihren Leisstungsanspruch für den gesamten Bewilligungszeitraums abschließend entscheiden zu können, besteht in entsprechender Anwendung der Mitwirkungsvorschriften des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - SGB 1 (§§ 60, 61, 65, 65a) die Verpflichtung spätestens nach Ablauf des Bewilligungszeitraums alle Leistungserheblichen Tatsachenmitzuteilen und nachzuweisen. Auch nach Ende des Leistungsbezuges sind Sie und ggf. die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verpflichtet bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.

    Sollten Ihnen Unterlagen (noch) nicht vorliegen, wird um entsprechende Mitteilung innerhalb der Frist gebeten.

    Sollte ich bis zum angegebenen Termin ohne Nachricht bleiben, ohne dass Hinderungsgründe mitgeteilt oder ersichtlich sind, entscheide ich über ihren Anspruch nach Aktenlage. Unvollständige oder fehlende Angaben können dabei nicht zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden. Dies gilt auch sofern die für eine entgültige Sachentscheidung erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht beigebracht werden. Für Monate ohne vollständigen Nachweis besteht kein Leistungsanspruch. Sie müssen dann damit rechnen, dass für diese Monate die vorläufig gewährten Leistungen vollständig zu erstatten sind.

    Mit der nachträglichen Vorlage von Unterlagen ist eine Korrektur des Anspruchs nach der Wirksamkeit des Festsetzungsbescheides grundsätzlich nicht mehr möglich (§ 39 SGB X).

    Meine Fragen:
    Ist es überhaupt rechtens die Vorgaben unter Bitte beachten Sie: innerhalb von 2 Tagen so zu ändern?

    Bin ich verpflichtet die 15 Monate komplett nachzuweisen?
    +
    Reicht meine Aussage, was ich da verdient habe, wie beim Finanzamt?
    ODER werde ich wohl aufgefordert für 15 Monate Kontoauszüge hinzuzufügen und ist dies rechtens?

    Die Miete habe ich Bar bezahlt und in Unterschiedlichen Abhebungen, bin ich verplichtet diese Mietzahlungen nachzuweisen oder reicht ein Schreiben des Vermieters in dem steht, dass die Miete immer korrekt bezahlt wurde?

    Wie Weit bin ich wirklich verpflichtet diese Dinge alle nachzuweisen und besonders wichtig: muss ich für den gesamten Zeitraum Kontoauszüge dem EKS Formular beifügen oder reicht auch als selbstständiger nur für 3 Monate???

    Zusätzlich bin ich echt verzweifelt, weil ich nicht mal Geld zum Essen habe da es länger dauert als gedacht meine Selbstständigkeit aufzubauen.
    Momentan habe ich riesige Existenzängste und weiss nicht wie es weiter gehen soll :confused:

    Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe! :(