Beiträge von anonymous123

    Vielen Dank!

    Gut, dann werde ich das mit dem Widerspruch auf jeden Fall mal versuchen. Meine Konstellation dürfte ja eigentlich auch nicht allzu selten sein und die Jobcenter berufen sich bestimmt dann gerne erst mal auf § 9 Absatz 5 SGB II... Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der in dem konkreten Fall mit einem Widerspruch Erfolg hatte... Ein entsprechendes Schreiben meiner Mutter, dass sie mich nicht finanziell unterstützt, werde ich dann dem Widerspruch wohl besser auch noch beilegen.

    Zur MIete: Doch, die habe ich selbst bezahlt im Rahmen einer Pauschale und entsprechend anteilig im Antrag angeben. Hat das JC auch so anstandslos in meinem Grundbedarf berücksichtigt. Also der Knackpunkt ist wohl wirklich einfach das zu hohe Einkommen meiner Mutter. Ich suche auch noch nach der Rechtsgrundlage/Durchführungsverordnung etc., nach der das JC etwa ein Drittel des Einkommens meiner Mutter berücksichtigt. Ich hatte das irgendwo schon mal gelesen, aber finde es gerade nicht wieder... Hast Du da so spontan eine Idee?

    Uh, sorry wenn meine Antwort zuvor etwas salopp war, keine böse Absicht! :)

    Hast Du für die drei Monate gerade ein Aktenzeichen oder so parat? Aber drei Monate sind seit Studiumsende sowieso schon vorbei, also kann man den Gesichtspunkt damit denke ich schon mal abhaken.

    Naja, also der konkrete Grund in der Ablehnung ist einfach, dass meine Mutter zu viel verdient ("das Einkommen Ihrer Mutter wird teilweise bei Ihnen berücksichtigt" => "Sie sind nicht hilfebedürftig"), mit Verweis auf § 9 Absatz 5 SGB II und vorgelagert § 7 Abs.1 Nummer 3 SGBII , § 9 Abs. 1 Nummer 2 SGB II und § 11SGB II. Mehr ist aus dem Ablehnungsbescheid auch nicht zu entnehmen...

    Eine Anhörung in dem Sinne hat es aus meiner Sicht nicht gegeben, aber ich war zur Antragsabgabe vor Ort und da hat die Sachbearbeiterin auch nach dem EInkommen meiner Mutter gefragt, welches ich ihr aber natürlich ad hoc nicht sagen konnte, sondern die Unterlagen meiner Mutter entsprechend später noch nachgereicht habe.

    Eine bestehende Unterhaltspflicht meiner Eltern halte ich für abwegig, welche Rechtsgrundlage kommt dafür deiner Meinung nach in Frage?

    Also wie gesagt, in der Ablehung berufen sie sich auf § 9 Absatz 5 SGB II. Sie haben etwa ein Drittel des Einkommens meiner Mutter veranschlagt, welches etwa 250 € über dem vom Jobcenter errechneten Gesamtbedarf von mir liegt. Daraus folgt aus Ihrer Sicht die Ablehnung. Aber der § 9 Absatz 5 SGB II ist eben ein Vermutenstatbestand und den sollte man doch wohl erschüttern können?

    Von meinen eigenen Rücklagen, aber die neigen sich jetzt dem Ende... Auch wirtschaftlich ist die Entscheidung des Jobcenters in meinen Augen kaum zu rechtfertigen, denn im Grunde bliebe mir jetzt nichts anderes übrig, als übergangsweise in eine eigene Wohnung zu ziehen, dort würde ich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ALG II bekommen und es würde für den Steuerzahler deutlich teurer werden, da wesentlich höhere Mietkosten...Naja man muss nicht alles verstehen...

    Hallo Leidgenossen!

    Ich befinde mich derzeit nach meinem Studiumsende bei der Jobsuche und wollte gerne als Überbrückung bis zur Aufnahme meines ersten Jobs ALG2 beziehen. Ich wohne derzeit bei meiner Mutter und nun wurde seitens des Jobcenters mit Verweis auf § 9 Absatz 5 SBG II der Antrag abgelehnt. Ich bin über 25 Jahre alt. Hat da ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

    In § 9 Absatz 5 SGB II steht ja, es wird "vermutet" blabla... Diese Vermutung sollte ich dementsprechend doch auch widerlegen können? Hilft da ein Schreiben meiner Mutter, dass sie mich defintiv nicht finanziell unterstützt? Eigentlich hätte ich ja schon stutzig werden sollen, als sie Lohnabrechnungen meiner Mutter angefordert haben...

    Vielen Dank schon mal!