Beiträge von kap

    Danke für die Antwort.
    Ich hab mich natürlich auch schon etwas belesen zu dem Thema.
    Ich bin da zu einer etwas anderen Einschätzung gekommen. Kann mir jemand dazu was sagen?

    zu 1)
    laut § 10 Abs 3 SGB II, analog zu § 140 Abs. 4 SGB III) ist: " ... eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. ..."
    Ganz abgesehen davon könnte ich aufgrund des Fahrplans nur in der Zeit von 8 bis 14 Uhr an einer Maßnahme teilnehmen.

    Weiterhin können Arbeitslose Laut Urteil des Sozialgerichts Leipzig – Az.: S 1 AL 251/15 sinnlose Maßnahmen ablehnen ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
    Mein Fall liegt ähnlich. Ich habe einen Hochschulabschluss als Ingenieur, Berufserfahrung, einen lückenlosen Lebenslauf und gute Jobaussichten bzw einen Job im Januar.
    Im Unterschied zu dem Fall geht es bei mir allerdings um ALG II.

    zu 2)
    Ein Verwaltungsakt wird laut § 43 VwVfG erst zu dem Zeitpunkt wirksam zu dem er bekannt gegeben wird.
    Wie siehts hier mit Rückwirksamkeit aus?

    zu 3)
    Eine formlose Antragstellung ist natürlich per Telefon möglich und die Unterlagen können nachgereicht werden.
    Das wird sogar auf dieser Seite empfohlen: https://www.hartziv.org/antrag/

    Meine Frage war eher: was sind die Rechtsfolgen meiner Unterschrift? Kann ich den Bescheid dann noch anfechten?

    Hallo,

    ich habe da ein paar Fragen wegen meinem Hartz 4 Antrag und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Zuerst mal zu meiner Situation:
    Ich bin Mitte Oktober nach ein paar Jahren aus dem Ausland (außereuropäisch) wieder zurück nach Deutschland. Das heißt ich hatte hier auch keine Krankenversicherung mehr und mein Anspruch auf ALG I ist verjährt.
    Da der Aufenthalt von vornherein als vorübergehend geplant war bin ich bei meinen Eltern eingezogen. Dort kann ich mietfrei wohnen (ich bin 31).
    Mittlerweile habe ich auch wieder einen Job gefunden. Allerdings wieder im Ausland und ich werde Mitte Januar Deutschland wieder verlassen.

    Jetzt zu meinen Fragen:
    1) Letzte Woche war ich beim Jobcenter und habe meine Situation so geschildert. Die Vermittlerin hat mir im zweiten Satz eröffnet, dass ich ihrer Meinung nach ja gar nicht arbeiten will, ich sozusagen nur Urlaub mache und sie mich daher für die zwei Monate in eine Aktivierungsmaßnahme stecken will.
    Zu einen sehe ich die Maßnahme als sinnlos an, ich habe ja bereits wieder einen Job. Zum anderen habe ich kein Auto und der Weg zum Jobcenter mit dem Bus dauert hin und zurück inklusive Wartezeiten fast vier Stunden.
    Habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?

    2) in der Eingliederungsvereinbarung (ich hab sie noch nicht unterschrieben) werde ich verpflichtet Bewerbungen zu schreiben. Auch das ist sinnlos.
    Ab wann wird die EVG gültig bzw wie kann ich das soweit wie möglich hinauszögern?

    3) Ich habe Ende Oktober noch telefonisch einen formlosen Antrag gestellt. Das ist auch im System. Allerdings steht auf meinem Antrag als Antragsdatum das Datum an dem ich im Jobcenter war und das ist im November.
    Wie soll ich da vorgehen?

    Danke schon mal!