Beiträge von imjustnotsure

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zwecks dem Zuverdienst in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Ich war aufgrund von Krankheit bis zum 1.12.2017 noch krankgeschrieben, darf danach aber wieder arbeiten. Wir sind 3 leute in der Bedarfsgemeinschaft ( meine Freundin, Kind + ich ) Ich habe derzeit einen "eigenbedarf" von 366,11€, dürfte aber durch wegfallen von Kindergeld ab dem 1.1.2018 größer ausfallen.

    Sagen wir ich finde einen Teilzeit Job und verdiene 600€ netto, damit bin ich ja über meinen Eigenbedarf. Gilt es dann immernoch, dass ich 100€ freibetrag + 20% der restleistung dazuverdiene oder werd ich aus der BG gestrichen und das Amt behält alles ein?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :/

    Liebe Grüße!