Beiträge von Little.witch

    dass heißt im Klartext, wenn ich jetzt noch was bekomme, dann verrechnen die die 1350 Euro mit den neuen Ansprüchen automatisch?
    Evtl bekomme ich im Oktober was, da mein Baby ja jetzt da ist, aber im November sicher nicht mehr. Im Dezember vielleicht dann wieder. Hängt dann davon ab, ab wann Elterngeld bezahlt wird. Das wird ja in den ersten Monaten auch angerechnet. Ich denke, dass Oktober, November und Dezember auf null da laufen. Erst ab Januar dann, aber Zufluss wird dann wahrscheinlich wieder bereits im Dezember sein. Deswegen würde ich gerne kein hartz vier mehr beziehen, weil das alles total durcheinander ist und ich dann jeden Monat nie weiß wieviel Geld ich überhaupt habe. Und dann wollen sie es zurück und ich hab auch noch Schulden

    1350 hab ich vom jc im September bekommen. Das war bis dahin befristet. Also vom jc bekomme ich seit Oktober nix mehr.

    Vom AG im September 845 Euro am 28.9 und von der Krankenkasse 546 Euro für sechs Wochen Mutterschutz von 12.9-25.10.

    Durch eben diesen Zufluss beider Gelder im September wären ja eigentlich die kompletten 1350 Euro fällig zum zurück zahlen. Dann hätte ich für den Oktober 40 Euro

    Ich habe im August für den September 1350 Euro bekommen. Weil ich aber auch noch einmal am 5.9 und einmal am 28.9 Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber bekommen habe, möchte das jobcenter die 1350 Euro vom August für September zurück. Wenn ich das zurück zahle hab ich für September und Oktober zusammen 1390 Euro. Was sich aus den 546 und den 845 von Krankenkasse und Mutterschaftsgeld zusammen setzt. Im Oktober erhalte ich im Moment noch keine Leistungen, da ich hierfür ja eigentlich Ende September den Lohn bekomme. Das sind 40 Euro mehr, wie das jobcenter für September gezahlt hat. Das jobcenter sagt aber, dadurch, dass das Geld im September auf meinem Konto einging, verrechnen sie es mit den Leistungen für September. Ich hab so also die Möglichkeit es zurück zu zahlen und im Oktober nichts zu haben oder ein Darlehen vom jobcenter zu nehmen. Ich will wissen, ob das so gehandhabt werden darf.

    Hallo!
    Ich bin neu hier und muss ein bisschen ausholen, um meine Situation zu erklären. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich habe bereits ein Kleinkind und befand mich noch immer in Elternzeit, als ich das zweite mal schwanger wurde. Das erste Kind ist aus vorheriger Beziehung und mein Mann kommt aus einem Drittstaat, weswegen er im Augenblick nicht in Deutschland leben darf, auf Grund vom fehlendem Visum. Ist ne andere Geschichte, darauf will ich gar nicht hinaus.
    Naja, jedenfalls hab ich dann, nach Ablauf meines 1jährigen Elterngeldes, Leistungen vom jobcenter beantragt, davor ließ ich mein Elterngeld aufstocken mit Wohngeld und kinderzuschlag. Deswegen benötigte ich Leistungen von Mitte Mai bis Beginn meines Mutterschutzes Mitte September. Ab da bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse. Das jobcenter zahlte mir dann Leistungen für den kompletten September per Vorauszahlung Ende August, 1350 Euro. Leistungen für mich, mein Kind, Schwangerschaftszuschuss und alleinerziehendenbonus. Mein Mutterschaftsgeld bekam ich dann zwar schon Anfang September, 546 Euro, meinen Arbeitgeberzuschuss erst am 28.9 über 845 Euro. Also rund 1390 Euro. Ich habe dieses Geld zwar im September erhalten, aber logischerweise bekomme ich ja im Oktober auch erst wieder Geld am Ende des Monats, weswegen ich dann das Geld für Oktober brauche. Außerdem ist das Mutterschaftsgeld für 6 Wochen, also bis beinahe Ende Oktober berechnet, man bekommt es halt nur auf einmal. Ich musste dem jobcenter dann die lohnabrechnung, Mutterschutzgeldbescheid und Kontoauszüge zu kommen lassen, was ich auch gleich nach Erhalt am 29.9 gemacht hab. Ich dachte mir, gut eigentlich können Sie dann ja nur maximal 40 Euro zurück verlangen, bin mir aber bei solchen ämtern nicht sicher gewesen. Mein Plan war es im Oktober wieder mit Wohngeld aufzustocken, wartete aber trotzdem auf einen Bescheid erst mal vom jobcenter, der natürlich auch Mitte des Monats immer noch nicht da war. Da mir aber im Oktober auch noch eine Geburt bevor stand, hab ich dann mal angerufen. Die Dame sagte mir dann, dass es nicht zählt, wann man das Geld braucht, sondern wann es zugeflossen ist und das meine Bearbeitungszeit noch bis 3.11(!) geht. Sie meinte, sie weiß auch nicht so genau, was ich jetzt machen soll und ich soll doch mal zur Wohngeldbehörde und die Fragen. Da war ne bisschen kompetentere Mitarbeiterin, die sagte, ich soll Wohngeld beantragen und parallel dazu trotzdem einen weiterbewilligungsantrag beim jobcenter, sie würden das untereinander klären und wenn ich beides nicht im Oktober mache, dann krieg ich weder noch im Oktober.
    Heute kam dann endlich mal ein Schreiben vom jobcenter, aber nur, wegen dem weiterbewilligungsbescheid, was sie jetzt schon wieder alles wollen. Hab ich natürlich auch schon erledigt, aber ich will eigentlich trotzdem wissen,was jetzt Sache ist, wegen dem September, wieviel Euro die zurückfordern. Also nochmal angerufen. Natürlich am Telefon konnte die Dame das wieder nicht berechnen und leitet es aber weiter, dass ich es wissen will.

    Jetzt meine Fragen. Ist es tatsächlich ein Gesetz, dass ich im Oktober quasi ohne Geld da stehe oder mit nem Darlehen (also Schuldner bin), wenn ich die Leistungen vom jobcenter beenden möchte? Es kann doch nicht sein, dass jeder, der mit hartz 4 aufhört, erst mal verschuldet ist. Denn mal angenommen, ich hätte kein Kind bekommen, sondern hätte wieder Arbeit, dann hätte ich doch auch eine Vorauszahlung für September bekommen und durch Arbeit im September erst ende Monat meinen Lohn, den man dann ja immer für den nächsten Monat nimmt. Mein zweites Kind wurde am 26.10 geboren, wird dieses Kind dann auch, wie mein Lohn für den vollen Monat gerechnet? Wenn nein, wie rechnen die das dann? Wenn ich dann im November "aufhören" würde mit hartz 4 und ja im Oktober evtl ein paar Euros Aufstockung bekommen würde, fordern die dann trotzdem die hohe Summe von September zurück oder die paar Euros vom Oktober? Im November werde ich voraussichtlich sicher nichts bekommen, weil ich da für die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekomme, plus Arbeitgeberzuschuss plus eine Einmalzahlung zur Geburt.

    Ich finde das leicht ungerecht, mal unabhängig davon, dass ich eigentlich einen Arbeitsplatz habe und ich nur nicht arbeiten konnte, weil mein Mann hier gar nicht leben und arbeiten darf. Mein Plan war eigentlich, dass er dann auf mein erstes Kind aufpasst, da unter drei Betreuungsplätze auch nicht billig sind und schwer zu finden. Und er könnte dann in der restlichen Zeit erst mal deutsch lernen und evtl auf 450 Euro arbeiten.

    Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

    Liebe grüße Anna