Beiträge von Wubbel

    verstehe jetzt das angegriffen werden nicht so ganz, bei mir steht kein nein sondern der änderungsantrag...sollte ich mich missverständlich und angriffslustig geäussert haben , das diese reaktion rechtfertigt,sorry, das war nicht mein bestreben

    Danke für die Antwort, allerdings war das nicht meine Frage versuche mich präziser Auszudrücken.
    Muss ich vorher nach einer Genehmigung fragen das er wieder einziehen darf?
    Der Änderungsantrag ist klar und Bafög gibt es nicht im 1 Jahr

    Hallo, ich kann nur sagen wie es bei mir ist, ich teilte es der Sachbearbeiterin mit diese schickte mir zum 1.12 einen Aufhebungsbescheid, habe Widerspruch eingelegt. Ich fang 1.12 an u erstes Gehalt gibt es am 15.1... Fakt ist das da das Zuflussprinzip greift das heisst mein neuwr Bescheid sieht so aus.
    Ich bekomme Dezember volle Leistung Januar sind auf die Leistungen ein fiktives Einkommen angerechnet das heisst mit der ersten Lohnabrechnung hin bzw per Mail u innerhalb ein paar Tage wird nachgezahlt oder eine Rechnung ausgeschrieben was Su zahlen musst. Ich bekomme nur das Kindergeld kein Interhalt oder Vorschuss bei mir war der anspruch bei 970 netto bei 590Euro anteilig Miete musste ich dann vom einkommen abziehen.
    100 Euro sind frei insgesamt waren bei mir 300 euro Anrechnungsfrei ca 20% des Lohns

    Hallöchen,

    Ich fang zum 1.12.17 eine Arbeit an, erhalte tritzdem Aufstockung, mein Sohn wohnt seit 1Jahr in einer WG, allerdings hat er jetzt kein Einkomnen mehr da er seit September eine schulische Ausbildung zum Erzieher macht, die Schule kostet allerdings Geld und er kommt somit mit seinem Kindergeld nicht aus, jetzt zu meiner Frage muss ixh um Erlaubnis bitten das mein Sohn wieder bei mir einziehen darf? ?(