Beiträge von DerCooleVonNebenan

    Die Einkommensbescheinigung habe ich dem Institut vorgelegt.

    Die füllen das, so gut wie es können, aus.

    Alles klar und danke für die Info.

    Ich hätte jetzt bei der EK den Punk '2.1. Ausübung einer selbständigen Tätigkeit' und '2.2. Folgendes Einkommen wird erzielt:' mit einem Haken versehen und die Einkommensbescheinigung mit eingerecht.

    Also reicht ich einfach nur die abschließende EKS ein.

    Noch kurz zu Info:

    Ich habe 03/18 dem JC entsprechend mitgeteilt, dass ich ab diesen Monat 03/18 eine weitere Dozententätigkeit angenommen habe.

    Mein Betreuer hat sich soweit alle Daten notiert.

    Genau was 'Casa' schreibt, war auch mein Gedanke ... nur war ich mir nicht richtig sicher!

    Eine weitere Frage hätte ich noch:

    Das JC sendete mir vor ein paar Tagen einen Brief zu, indem ich aufgefordert wurde, folgende Unterlagen einzureichen:

    - Einkommensbescheinigung für den Monat 03/18

    - Kopie Honorar 04/18

    - Anlage EK

    - Anlage EKS für den Zeitraum 11/17 bis 04/18

    Die Punkte 1-3 bezieht sich auf die zweite Dozententätigkeit.

    Wenn ich das zweite Honorar in der abschließenden EKS nicht angebe, muss ich die Punkte 1-3 mit einreichen?

    Oder reicht hier eine Bemerkung (entsprechend mit Nachweis), dass das zweite Honorar erst 05/18 auf meinem Konto gelandet ist?

    Hallo,

    ich mache es einfach mal kurz:

    Ich bin Privatdozent und habe für den Zeitraum 11/17 bis 04/18 Alg II bezogen (basierend auf einer vorläufigen EKS).

    Ich habe ab (inkl. des Monats) 03/18 eine weitere Dozententätigkeit an einem anderen Institut angenommen. Aufgrund der Bürokratie wurde mein Arbeitsvertrag ca. 6 Wochen später komplett abgesegnet. Das Gehalt für 03/18 und 04/18 wurde mir am 25.05.18 komplett für beide Monate überwiesen.

    Jetzt kam die Aufforderung zur abschließenden EKS.

    Meine Frage wäre, ob ich die beiden Monate 03/28 und 04/18 ebenfalls angeben muss?

    Da mir das Gehalt erst Ende 05/18 überwiesen wurde, habe ich rein theoretisch in den Monaten 03/18 und 04/18 kein Gehalt gehabt ...

    LG

    Hallo,

    mal eine rein hypotetische Frage:
    Eine Person XYZ ist beim Jobcenter gelistet und übt nebenbei eine Dozententätigkeit aus (also auf selbstständiger Basis), welche ggf. recht gut läuft.
    Person XYZ xxxxxx nun auf alle Aufforderungen und Maßnahmen, wodruch logischerweise die Leistungen gekürzt werden.
    Demzufolge werden irgendwann keine Leistungen mehr ausgezahlt.
    Kann das Jobcenter in diesem Fall u.a. auch einen Weiterbewilligungsantrag ablehnen bzw. die Zahlungen für Krankenkasse und Rentenversicherung einstellen?

    LG

    Bitte auf die Ausdrucksweise achten
    Grace

    Alles klar ...
    Die Rechtsfolgenbelehrung bei VV stehen im Anhang bei meiner Eingliederungsvereinbarung.

    Auf die Stellen, welche 'Pi mal Daumen' passen würden (z.B. irgendwelche VV bzgl. physikalischen/mathematischen Erstellungen von Computersimulationen wo auch immer) ändere ich einfach von meiner Hauptbewerbung für die Universtäten/Arbeitsgruppen die ersten Zeilen ein wenig um und behalte den Rest bei.

    Da es sich meist eh um irgendwelche Ingenieurberufe handelt, werden die Arbeitgeber mir schon eine Absage erteilen bzw. sehen, dass sie mit mir nichts anfangen können, wenn in der Bewerbung etwas von Quark-Gluon-Plasma, Quantenfeldtheorien, ... steht ^^.


    Auf allen anderen VV, welche mit denen ich komplett nichts anfangen kann (z.B. Erfahrung in agilen und klassischen Softwareentwicklungsmethoden (Scrum, CMMi, SPICE) ... wtf ... nie was davon gehört!) sage ich meinem Betreuer bescheid, dass ich mich zwar bewerben möchte, aber auf Rückfrage (einfach mal telefonisch nachgefragt ^^) mit dem Arbeitgeber keine Erfahrungen in XYZ besitze.
    Kann ja keiner Belegen, dass ich theoretisch dort angefrufen habe ^^.


    LG

    :D Suche dir unbedingt ein anderes Portal, als die Jobbörse. Die ist mit deinen
    Ansprüchen überfordert

    Guter Witz ^^ ...
    Wie soll ich das bewerkstelligen, wenn mein Betreuer mir aus dieser Datenbank irgendwelche Vermittlungsvorschläge raussucht und zukommen lässt?

    Wie erwähnt, wird dort alles was Physik beinhaltet, über einen Kamm gerschert (Elektrotechnik, Maschinenbau, Softwareentwickler, irgendwelche Versicherungen, ...).

    Nur weil ich zur Zeit eine Honorardozententätigkeit nachkommen, bekam ich einen Vermittlungsvorschlag für eine Lehrertätigkeit übermittelt.
    Mir fehlt in diesem Bereich vorab schonmal die Geduld für Schüler in der Mittelstufe; eine pädagogische (Aus-) Bildung, ...

    LG

    In der Eingliederungsvereinbarung steht niedergeschrieben, dass ich drei Bewerbung meinerseits pro Monat versendet muss und diese dokumentieren soll (da gibts sonen komischen Zettel).

    Ich meine mit:

    Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen/verfassen.Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?

    LG

    Dies bezieht sich auf die Bewerbungen bzgl. der Vermittlungsvoschläge. Meldet sich ggf. der Arbeitsgeber bei einer nicht passend formulierten (oder halt einer 0815 Bewerbung) sich beim JC bzw. Betreuer [... halt Herr XYZ hat sich auf den Vermittlungsvorschlag mit einer 0815/unmotivierten Bewerbung beworben ...]

    Ich habe meinen Abschluss in der theoretischen Teilchenphysik gemacht.
    Das Verhalten von Materie unter extremen Bedingungen (z.B. in einem schwarzen Loch, Frühphase des Univerums, ...)
    In diesem Bereich möchte ich promivieren.

    Das wäre meine nächste Frage:
    In meinen 'Hauptbewerbungen', welche an Arbeitsgruppen bzw. Universitäten versendet werden, erwähnen ich natürlich meine Kenntnisse aus den bisherigen Arbeiten (sowas wie Modellierung und Berechnung in einem Quark-Gluon-Plasma, Quantenfeldtheorien, ...).
    Dies ist natürlich alles andere als 'alltagsnützlich' und umfasst nichtmal im Ansatz die Kenntnisse der meisten Stellen in der Jobbörsendatenbank.
    Wenn ein Arbeitgeber (Vermittlungsvorschlag) nun eine solche Bewerbung von mir erhält, wird dieser wohl staunen lol .
    Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen/verfassen.
    Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?

    LG

    Hallo,

    zusammengefasst:
    Ich bin theoretischer Physiker (abstrakte mathematische Teilchenphysik) und möchte promovieren. Diesbezüglich schreibe ich natürlich auf passende Stellen Bewerbungen.
    Nebenbei bin ich zur Zeit als Honorardozent tätig.

    Seit ca. 4 Monaten bin ich beim Jobcenter gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld II und saß bei meinem Betreuer.

    Nun ist das Problem:
    Wird in der Jobbörse 'Physiker' eingegeben und gesucht, folgen ca. 15 Seiten, wo 'Physiker' bei den Stellenangeboten gelistet wird.
    Die Stellen entsprechen zu etwa 90% eher Ingenieurberufen, wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaften, ...
    Klar umfassen diese Studiengänge u.a. grob Teilgebiete der Physik.

    Mein Betreuer gab mir nun irgendwelche Vermittlungsvorschläge mit, welche mit meinem Studium der theoretischen Physik nichts zu tun haben.
    Ich habe auch keine Ahnung, was ich ggf. in eine Bewerbung niederschreiben soll, wenn Kenntnisse aus dem Bereich eines Ingenieurberufs benötigt werden.

    Ich habe dies meinem Betreuer so erstmal mitgeteilt.


    Besteht eine enge Kommunikation zwischen dem Jobcenter und dem entsprechenden Arbeitgeber aus den Vermittlungsvorschlägen?

    'Checkt' z.B. das Jobcenter regelmäßig ab, wie es mit der Bewerbung steht?

    Wird z.B. auch dem JC übermittelt, dass ich zu einem ggf. Vorstellungsgespräch eingeladen wurde?

    LG