Beiträge von Anais

    Hallo liebe Community,

    in Kürze werde ich Einstiegsgeld beantragen - Businessplan und Antrag sind schon fertig.

    Jetzt hätte ich eine Frage bzgl. der Meldung von Ortsabwesenheit. Diese Frage könnte ich natürlich auch direkt dem Jobvermittler stellen, ich wollte aber gern bewusst erstmal "vorfühlen" und im Internet habe ich dazu nichts gefunden. Kann mir jemand sagen, ob die Regeln die gleichen bleiben (insgesamt 6 Wochen möglich innerhalb eines Jahres) oder
    ist man hier mit Einstiegsgeld (sofern man seiner Beschäftigung weiter nachgeht + dies belegen kann) auch freier?
    Die Idee wäre, 3 Monate zum Arbeiten im "Home-Office" ins Ausland zu Freunden zu gehen, da ich dort mehr Ruhe habe.

    Danke für Hinweise.....+ vg :beer
    Anais

    Hallo liebe Community,


    da ich im Internet bisher keine klare Antwort darauf gefunden habe hier einmal meine Frage an Sie/euch in Bezug auf Wohneigentum.


    Die Wohnung, in der ich schon länger zur Miete wohne (angemessen!) soll verkauft werden. Angenommen, meine Eltern würden mir das Geld zur Verfügung stellen, um sie selbst zu erwerben, sodass ich nicht ausziehen muss und auch allgemein als Sicherheit.
    Wäre dies überhaupt möglich - d.h, auch dass ich selbst die Käuferin bin? Und würde das Jobcenter so lange ich noch weiter im Bezug bin anstelle des Wohngeldes die laufenden Kosten, d.h., Nebenkosten, auch für die Hausgemeinschaft, Instandhaltungskosten etc. übernehmen?

    Danke für eure Antworten...

    vg

    Hallo...

    ich bin allein - 51,5 Quadratmeter
    Kaltmiete ist 190 Euro
    Betriebskosten ohne Strom (inkl. Heizung und Wasser) 165 Euro
    Heizkosten: 33 Euro, allgemeine Betriebskosten Haus: 42 Euro, Kaltwasserkosten: 90 Euro
    Betriebskosten ohne Strom und Heizung (nur allgemein und Wasser)
    Werra-Meissner-Kreis

    Laut diesem Merkblatt Kosten der Unterkunft ist in meinem Bezirk 273 Euro schon das
    Maximum für 1 Person ... =O

    Gruß

    Hallo hallo ^^

    ich habe eine ganz ähnliche Frage wie online-112 - und zwar ob das Jobcenter von mir eine Rückzahlung meiner Renten-Nachzahlung fordern darf.

    Ohne Vorinformation habe ich im Juni 2017 rückwirkend von der Rentenkasse 420 Euro überwiesen bekommen für März - Juni 2017, einen Zeitraum, in dem ich noch "normal" Alg 2 erhalten habe. (Inzwischen bekomme ich eine Arbeitsmarktrente 50% Rente und 50% wegen der schlechten Arbeitsmarktlage in der Region mit aufstockend Hartz IV).

    Ich habe das Jobcenter im Juni umgehend über die Nachzahlung informiert, aber daraufhin nichts gehört.

    Kürzlich habe ich meine Sachbearbeiterin im Zuge der Abrechnung noch einmal auf die Nachzahlung angesprochen, woraufhin ich dann plötzlich eine Änderung des Bescheides mit Aufforderung zur Rückzahlung von 427 Euro an das Jobcenter bekommen habe.

    Klar bin ich bereit zu Unrecht erhaltene Zahlungen zurück zu zahlen, nur bin ich in dem Fall nicht ganz einverstanden -
    durch sich überschneidende Zahlungsfristen von Jobcenter und Rentenkasse - der eine Träger zahlt zum Monatsanfang, der andere zum Monatsende fehlen mir praktisch zwei Mal 120 Euro (ich hoffe ich drücke mich da verständlich aus und ihr kommt mit? ?( ). Das Geld, was mir jetzt fehlt bekomme ich dann wahrscheinlich in 20 Jahren von der Rentenkasse, wenn ich offiziell ins Rentenalter wechsle...Tatsache ist, im Moment fehlt es mir. Ich bin also der Meinung, ich schulde dem Jobcenter nicht 427 Euro, sondern 187 Euro.

    Daher grundsätzlich meine Frage: gibt es da nicht diese Regelung, dass Jobcenter und Rententräger solche Nachzahlungs-Fälle "unter sich" regeln müssen - also dass das Jobcenter in dem Fall einen Erstattungsantrag an die Rentenkasse stellen muss- dass sich das Jobcenter also nicht an MICH wenden darf wegen einer Erstattung der Nachzahlung, sondern direkt an die Rentenkasse?

    Kennt sich da eventuell jemand besser aus als ich?

    Danke schonmal und viele Grüße

    Anais

    Hallo liebe Leute ^^ ,

    ich hätte eine Frage in Bezug auf Kostenübernahme meiner neuen Betriebskosten durch das Jobcenter - bedingt durch sehr hohe Kaltwasserkosten in 2016-
    vielleicht weiß jemand etwas dazu?

    Für meine Wohnung hatte ich für 2016 eine Betriebskosten-Nachzahlung von 421 Euro, die das Jobcenter -nach Prüfung -dankenswerter Weise übernommen hat.

    Der neue Betriebskosten-Abschlag, der nun ansteht und 165 beträgt (Heizung, Wasser und allgemeine Kosten der Hausgemeinschaft) anstatt 131 Euro, also 34 Euro mehr)
    wurde nirgendwo erwähnt (in keinem Bescheid oder Schreiben!), sondern scheinbar ausgeklammert.
    Auf Nachfragen per E-Mail ob die neuen Betriebskosten übernommen würden, habe ich keine Antwort erhalten.

    Jetzt weiß ich nicht, wie ich "dran" bin - klar, ich nehme an, mit 90 Kubikmeter Wasser als Jahresverbrauch liege ich entsetzlich hoch (durch Anschaffung einer Waschmaschine, die vorher nicht da war und trotzdem wohl weiterhin zu vielen Vollbädern :( ) - aber gibt es da nicht so ein Recht, demzufolge das Jobcenter darauf hinweisen muss und erst einmal zur Kostensenkung innerhalb 6 Monaten aufrufen o.Ä.? Damit ich auch eine Chance habe mich zu bessern :(:(
    Ich habe es ja nicht absichtlich getan und Kaltwasser kann ich im Gegensatz zu Stromkosten (da kontrolliere ich monatlich!) nicht kontinuierlich ablesen und kontrollieren - oder doch?

    Freue mich von euch zu hören.
    Danke.
    Anais