Beiträge von Scuilf

    Danke für die Antworten.

    Einen Aufhebungsbescheid habe ich nicht bekommen. Habe auch nicht danach gefragt, da ich zum einen nichts davon wußte und zum anderen mir die nette Dame am Telefon gesagt hat, daß ich eine abschließende EKS bis zum Ende der Zahlungen abgeben soll.

    Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als diese EKS zu machen... man hat ja sonst nichts zu tun pardon

    Hallo zusammen!

    Folgender Sachverhalt:

    Ich war letztes Jahr im Leistungsbezug und habe mich ohne Hilfe vom Amt selbständig gemacht. Im Oktober 2017 bekam ich eine Weiterbewilligung bis April 2018. Im November 2017 hatte ich noch keine Einnahmen erzielt. Da vorhersehbar war, daß ich ab Dezember auf eigenen Füßen stehen konnte habe ich dies telefonisch dem Jobcenter mitgeteilt. Daraufhin wurden in beiderseitigem Einvernehmen die Zahlungen komplett eingestellt. Selbst die Krankenversicherung habe ich ab Dezember selbst bezahlt.

    Nachdem ich eine abschließende EKS für Oktober und November gemacht hatte, war für mich die Angelegenheit erledigt. Nun aber möchte das Jobcenter von mir eine abschließende EKS für den kompletten Bewilligungszeitraum Oktober - April.

    Frage: muß ich der Aufforderung nachkommen, obwohl ich keinerlei Zahlungen mehr seit Dezember 2017 erhalten habe?

    Ich bedanke mich schon mal vorab :)

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe, daß ich hier in diesem Forum richtig bin, wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung :)

    Ich bin seit Januar ALG 2 Empfänger und werde in de nächsten Wochen eine Selbständigkeit beginnen und hoffentlich wieder auf eigenen Füßen stehen können.

    Meine Frage: rechnet mir das Finanzamt den ALG 2 Bezug an, wenn ich in diesem Jahr noch meine ersten Euros verdiene oder habe ich den (theoretischen) vollen Steuerfreibetrag von 8.000 Euro?

    Vielen Dank!