Beiträge von jsn73

    Hallo liebes Forum,

    ich möchte unserem Sohn eine Vollmacht erteilen, mit dem Jobcenter per Telefon über unsere Bewilligungsbescheide und generelle Anliegen sprechen zu dürfen. Am Telefon wurde uns mitgeteilt, dass er dies nur dürfe, wenn eine Vollmacht hierzu bestünde aus Datenschutzgründen, da er nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist. Nun frage ich mich, wie so eine Vollmacht auszusehen hat, also wie sie formuliert sein muss, dass mein Sohn mit dem Jobcenter über unsere Anliegen sprechen kann. Er kann sich einfach besser und klarer ausdrücken als ich und somit kann der Sachbearbeiter unsere Anliegen besser verstehen.

    Vielen Dank schon mal!

    Hallo liebe Foren-User,

    beim Ausfüllen des Weiterbewilligungsantrags stehen wir vor der Frage, wer denn nun alles in die Bedarfsgemeinschaft dazu gezählt werden soll.

    Ich bin Sohn und 25 Jahre alt, bin aber in einer anderen Stadt als Student, halte mich aber bis Ende März 2018 in der Wohnung meiner Eltern auf und bin nicht mehr bafög-berechtigt, weil ich 1 Semester über der Regelstudienzeit hinaus bin.
    Meine Schwester hat gerade ein Studium in einer anderen Stadt begonnen, wird aber weiterhin in der Wohnung unserer Eltern wohnen, pendelt und ist bafög-berechtigt.
    Die andere Schwester ist längst verheiratet und lebt ihr eigenes Leben (Bekommen aber noch Kindergeld für sie.)

    Wer soll nun alles in die Bedarfsgemeinschaft eingetragen werden? Sollten ich und meine Schwester noch eingetragen werden oder nur ich oder gar keiner?
    Mein Vater hat aktuell nur einen 450€-Job und meine Mutter verdient 669€/Monat.
    Ich habe aktuell keine Einkünfte, bin aber aktiv am suchen und werde wahrscheinlich zeitnah eine 700€-Stelle bekommen.
    Die Warmmiete beträgt 739€. Kindergeld bekommen sie für 2 Kinder, eins bekommt aber direkt den Betrag auf ihr Konto überwiesen. Zudem haben wir leider noch viele Rückzahlungen monatlich aufzubringen.

    Ich wäre um eure Einschätzungen sehr dankbar!
    Liebe Grüße