Beiträge von Hyperionnn

    Danke für Deinen Beitrag.

    wann Person XY das Kind freitags tatsächlich abholt

    Und das fällt - meiner Meinung nach - unter den Datenschutz. Ein privater Kindergarten hat diese Auskünfte einem Amt nicht zu erteilen.

    Außerdem wird der Antrag ja erst im Nachhinein gestellt, Abholungen seitens des Kindesvaters werden dem JobCenter ja nicht angkündigt.

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    Erweiterung der Frage:

    Wenn ich meinen Sohn mit dem Fahrrad mit Fahrradanhänger hole und dazu die S-Bahn und den Bus benutze für einfache Fahrt = 2,90 + 1,35 für Fahrrad und 1,35 für Fahrradanhänger, aber dann nach Hause wieder zurückfahre ohne Bus, muß das das Amt dann als Fahrtkosten anerkennen?

    Normalerweise würden für Hin- und Rückfahrt 2 x 2,90 € = 5,80 € anfallen, so nur 5,50 €. Das JC "spart sich" ja noch Geld, wenn ich das so mache.

    Wird durch eine Komplettabholung mit Fahrrad oder Leihauto von Freund der Aufenthalt des KIndes beim Kindesvater unglaubwürdig?

    Wie könnte sowas sonst noch belegt werden? Foto mit Uhrzeit und Datum von Abholung am Kindergarten?

    Ich kann verstehen, dass das Amt das so sieht. Wenn ich aber mit dem Auto hinfahren würde (wenn ich eines hätte) oder mit dem Fahrrad, dann darf das ja wohl deswegen nicht per se als nicht stattgefunden definiert werden.

    Ich bin mir sicher, dass ein Kindergarten gegenüber einem JobCenter aus Datenschutzgründen in keinster Weise zu irgendeiner Auskunft verpflichtet ist. Wieso sollte ein Kindergarten als kirchlicher Träger einem JC hier Auskunft geben müssen?

    Ich sehe es ähnlich wie Du mit der 12 h Regelung, nur so sind halt die Regeln einmal. Von Seiten des JCs kann ich es nachvollziehen.

    Hallo,

    was soll dieser Blödsinn? Entweder Du schreibst Deine "Lösung" oder Du läßt es bleiben. Aber keiner hat hier andere Forenmitglieder in einer für ihn unbehaglichen Situation zu einer "explizierten Aufforderung" zu bringen.

    :(

    Interessant, wie Du das siehst...

    Ich will Elide helfen und manchmal ist es besser, eine Bitte ob wirklich geholfen werden soll, abzuwarten.

    Deine Ideen darüber sind Deine Ideen, ich bitte Dich sie bei Dir zu lassen. Danke.

    Ich seh es genauso wie Corinna. Sorry, wenn das jetzt hart klingt:

    DU hast das verbaselt und DU bist verantwortlich.

    Lass das am besten sofort los mit dem die Beraterin in die Verantwortung zu nehmen, das war DEIN Fehler und es bringt nix, auch nur eine Sekunde noch darüber Zeit und Energie zu verschwenden.

    Es geht jetzt nur noch um eine fruchtbare und hilfreiche Lösung FÜR DICH.

    Wenn Du 1.000 € Gewinn gemacht hat, dann schaut es - nach meinem Kenntnisstand entsprechend so aus:

    100 € / Monat darfst Du behalten = 6 x 100 € = 600 €

    von den restlichen 400 darfst Du 20% behalten = 80 €

    Damit ist klar, dass Du - nach diesen fürchterbaren Regularien - 320 € dem JC zurückzahlen mußt.

    Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, von Deiner Seite aus Klarheit zu schaffen und eine ehrliche und offene Haltung zu zeigen, indem Du die 320 € (die Du hoffentlich auf der Seite hast!!) mit der Abgabe der Anlage EKS dem JobCenter anzubieten, sie zu bezahlen.

    Meine Idee ist, dem JobCenter zu zeigen, dass Du es ordnungsgemäß machen WILLST. Wenn die das sehen, dass Du Deine Pflichten Deiner Realität gemäßt nachkommst, dann kann da auch leichter wieder ein friedlicher Zug reinkommen.

    Das ist meine pragmatische Annahme - geb denen, was sie wollen dann können die auch wieder menschlich(er) handeln.

    Versetz Dich einfach mal in die Lage Deiner Gegenüber:

    Du bist selbständig, Du könntest auch 50.000 € verdient haben und Du gibst nix ab - da würde ich wahrscheinlich auch mal scharf schießen, wenn es so ausschaut, als würdest Du das JC vera.....en wollen.

    Und kann es für das JC ausschauen.

    Und eine weitere (durchaus hilfreiche) pragmatische Lösung habe ich auch noch, aber die kommt nur auf explizite Anforderung von Dir.

    Ich hoffe, Dir ist klar, dass ich Dir wirklich helfen will und dass ich hier von mir kostbare Zeit gebe - WEIL ich Dir wirklich helfen will.

    Nun ja, das JobCenter stellt sich auf den Standpunkt, dass Du die 900 € netto für den ganzen Monat rückwirkend erhalten hast = Du warst nicht hilfebedürftig. Es gilt das Zuflußprinzip.

    Hättest Du Deinen Arbeitgeber darum gebeten, dass es erst zum 01.04. oder später überwiesen wurde, dann müßtest Du gar nichts zurückzahlen.

    Ist ähnlich mit Nebenkostenabrechnungen aus vorigen Jahren:

    Wenn jemand 2017 nicht ALG II bezieht und 2018 schon und er bekommt z.B. 300 € aus 2017 im Hilfezeitraum an Nebenkosten zurückerstattet, dann ist dies eine Einnahme.

    Die Rückerstattung 2018, die erst in 2019 käme und wenn er da nicht mehr in ALG II steht, wird dann nicht als Einnahme gesehen, da es erst außerhalb des Hilfezeitraums zufließt.

    Es gilt der Tag des Zahlungseingangs - soweit ich das bisher verstanden habe...

    Ein Eilantrag auf sofortige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft. Im Polizeiaufgabengesetz ist es gesetzlich geregelt, dass die Kommune, in der sich ein Obdachloser aufhält, verpflichtet ist, ihm eine Übernachtungsmöglichkeit mit Bett zur Verfügung zu stellen, weil ansonsten Gefahr für Leib und Leben besteht.

    Sollte die Gemeinde keine eigenen Räumlichkeiten haben, MUSS sie eine Zimmer z.B. in einem Gasthof mieten, kann den Obdachlosen aber jederzeit in günstigere Räumlichkeiten umquartieren.

    Beruhig Dich erst mal - Warum?

    Deswegen:

    Eine Rückforderung heißt noch gar nichts. Ich habe auch schon viele Aufforderung zur Rückzahlung erhalten. Ich habe da immer Stundungsanträge gestellt und dann wurden Ratenzahlungen bewilligt, in sehr geringer Höhe, teilweise nur 10 € / Monat.

    Du mußt jetzt erst mal GAR NICHTS BEZAHLEN!

    Und Rückzahlungen werden n i c h t (in Worten: NICHT) von laufenden Leistungen abgezogen.

    Bist Du denn schon dabei, die Anlage EKS zu machen? Es wäre auf alle Fälle sehr hilfreich, wenn Du das bald tun würdest. Dann haben die auch etwas worüber sie entscheiden können.

    Wieviel Gewinn hast Du gemacht im BWZR? Hast Du für die Monate 04/18 -10/18 schon eine vorläufige Anlage EKS abgegeben?

    Herzlichen Dank für Deine Antwort

    Ich könnte auch sagen, dass ich mit dem Fahrrad hingefahren bin und ihn mit dem Fahrradanhänger abgeholt habe, es sind 14 km, die auch mit dem Fahrrad zu bewältigen sind.

    Meine Ex-Ehefrau würde es auch mit Unterschrift bestätigen, dass ich das gemacht habe.

    Ich war auf alle Fälle und das JC soll froh sein, dass es die Fahrtkosten nicht auch noch erstatten muß.

    Hat das JC ein Auskunftsrecht beim Kindergarten, in den mein Sohn geht?

    Hallo,

    Fahrt- und Betreuungskosten für Besuche bei meinem Sohn, 3 Jahre

    ich besuche jede Woche meinen Sohn und hole ihn prinzipiell am Freitag um 11:30 beim Kindergarten ab und bringe ihn am Sonntag Abend wieder.

    Ich habe das bisher noch nicht beantragt und habe ihn bisher 2x die letzten Wochenenden besucht


    Der Sachbearbeiter sagte, ihm reiche eine Excel Tabelle mit den Zeiten und Datumsangaben der Abholungen und des Zurückbringens, die von meiner Ex Ehefrau unterschrieben sein muss. Dann würde ich pro Tag 1/30 des Regelsatzes für ihn erhalten - Bei 3 Jahren wäre dies 240 € / 30 = 8,00 €.


    Mir ist bekannt, dass diese 8 € nur bezahlt werden, wenn ich meinen Sohn mehr als 12 Stunden an einem Tag bei mir habe. Mir werden auch Fahrtkosten erstattet.


    Ich habe die Situation, dass die Fahrkarten der letzten 2 Besucher im Rucksack waren und dass mir eine Wasserflasche ausgelaufen ist. Die Thermopapier Fahrkarten sind dadurch völlig unleserlich geworden.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Fahrtkosten trotzdem zu bekommen?

    Und die viel wichtigere Frage: Werden dadurch die Besuche unglaubwürdig, wenn ich keine Fahrkarten vorweisen kann = dienen diese zur Glaubhaftmachung? Oder kann ich - im FAlle der Ablehnung auch argumentieren, dass das JC froh sein, kann, dass es nicht auch noch die Fahrtkosten erstatten muß?

    Vielen Dank fürs Lesen und Eindenken! Ich freue mich auf hilfreiche Antworten

    Hyperion

    Titel für Suche optimiert

    Grace

    Hallo,

    mir wurde von Vorgesetzten der Ortspolizeibehörde geholfen.

    Ich bin aufs Landratsamt, da sitzt die Kreispolizeibehörde und diese sehr nette und zuvorkommende Frau hat dem Herrn der Ortspolizeibehörde klar gemacht, dass er mich in eine Obdachlosenunterkunft einzuweisen hat.

    Und das hat er dann auch gleich im Anschluß gemacht.

    Also wer einen ähnlichen Fall mal haben sollte: einfach so lange zu übergeordneten Behörden gehen und freundlich um Hilfe bitten, bis einem geholfen wird.

    Herz Lichten Danke für Eure Unterstützung!

    Hallo, es war ein Untermietsverhältnis ohne Mietvertrag in xxxxxx, BadenWürttemberg. Die Frau hat meine sämtlichen Sachen in Kisten verpackt in den Keller und ich habe sie abgeholt. Eine Bekannte von mir hat mich in Österreich aufgenommen, aber das geht auch nicht gut.

    Ich fahre morgen mit meinen Sachen und meinem letzten Geld wieder nach Deutschland zurück. Ich habe eine Freundin organisiert, die mich abholt mit meinen 20 Umzugskisten.

    Ich habe von der Stadt xxxxxx heute folgendes Mail erhalten:

    Zitat


    nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit darf ich Ihnen mitteilen, dass wir keine örtliche Zuständigkeit für eine Unterbringung durch die Stadt xxxxxx sehen. Nach eigener Auskunft sind Sie nach Ihrem Auszug aus der xxxxxx Straße nach Österreich gegangen. Sie haben damit das Stadtgebiet freiwillig und aus eigener Entscheidung verlassen. Ein Aufenthalt im Stadtgebiet xxxxxx ist daher in den letzten Wochen nicht gegeben gewesen. Sie kehren nach eigener Mitteilung nur nach xxxxxxx zurück, um hier durch die Stadt untergebracht zu werden. Dies kann so unsererseits nicht akzeptiert werden

    Das bedeutet, ich soll in Österreich bleiben und verrecken.

    Ich lande also morgen im Nichts.

    Ich war in xxxxxxxx ordnungsgemäß gemeldet und die sagen jetzt, dass ich aus Not nach Österreich gefahren bin, ist jetzt mein Problem.

    Ich habe niemand, wo ich unterkommen kann.

    Was mache ich jetzt?????

    ;(;(;(;(;(

    Bitte keine personenbezogenen Daten ins Forum

    Grace

    Hallo,

    ich, 48, arbeitslos, war eine Zeitlang im Krankenhaus und die Frau, bei der ich in Untermiete gelebt habe, hat meine Sachen in den Keller geräumt und mir keinen Zugang mehr zur Wohnung gewährt.

    Da es keinen Mietvertrag gab, habe ich auch keine Chance, da wieder reinzukommen.

    Wo beantrage ich jetzt Hartz IV? Ich habe ja keine Wohnadresse, die ich angeben kann?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und für jede hilfreiche Antwort

    Hallo liebe Wissende,

    ich habe mich Mitte Mai von meiner Ehefrau getrennt und bin in eine leerstehende Gartenhütte im Wald ohne Wasser und Strom gezogen. Mitte August habe ich von meiner Gemeinde eine Zuweisung in eine Notunterkunft erhalten. Dort bin ich momentan gemeldet. Ich habe die Pflicht, aus dieser Wohnung baldmöglichst auszuziehen - das ist Teil der Einweisungsvereinbarung

    Ich habe jetzt Gott sei Dank eine 1-Zi. Wohnung in einem anderen JC Bezirk (Lk Aalen) gefunden, die unterhalb der Mietgrenzen liegt.

    Diese Wohnung ist im EG und hat Fliesenboden, der sehr kalt ist. Die Wände müßten frisch gestrichen werden.

    Frage 1:

    Welche Leistungen stehen mir zu für die Ausstattung der Wohnung?

    Frage 2:

    Ich habe im Oktober 2014 aufgrund meiner damaligen Wohnungslosigkeit eine Erstausstattung beantragt und genehmigt bekommen. Ist es dadurch dann unmöglich, erneut eine Erstausstattung zu beantragen?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten.
    Hyperionnn

    Nein, ich hab die Unternehmen noch nicht angeschrieben, weil ich erst mal die Wohnung finden muß.

    Ich wollte einfach vorher schon wissen, wie das läuft mit den Umzugkartons.

    Aber ich denke, dass es wirklich so ist, wie Du das sagst, dass die Umzugsunternehmen das wohl mitbringen und verwenden.

    Es macht ja wirklich keinen Sinn, das uneingepackt einzuladen.

    Es handelt sich ja auch nur um ein Zimmer.