Beiträge von Triangle

    Hallo,

    ich bin unter 25 Jahre alt und absolviere seit 3Monaten eine Einstiegsqualifizierung.

    Ich wohnte bis vor einem Monat in einer Wohnung (WG),allerdings in einer alleinigen Bedarfsgemeinschaft, da es größereSchwierigkeiten mit meiner Mutter gab und mein Vater (der nicht vonSozialgeldern lebt) laut dem KJC nicht dazu verpflichtet ist, mich bei sichwohnen zu lassen. Das Verhältnis zu ihm ist aber gleichermaßen schlecht.

    Der Auszug bei meiner Mutter brachte allerdings mitder Wohnung neue Probleme. Diesen Sommer, nachdem ich bereits ein Jahr in der Wohnunggewohnt hatte, bekam ich vom JobCenter auf Nachfrage und Schilderung derSituation die Erlaubnis, umzuziehen, sofern ich die Umzugskosten und die Kautionselbst trage.

    Ich hatte daraufhin direkt den Mietvertrag gekündigt,ohne eine neue Unterkunft zu haben. Letztlich fand ich nichts und nach mehrerenTelefonaten mit meinem Vater entschied er sich schließlich um und hat mir eineFrist gesetzt, bis Anfang Dezember bei ihm wohnen zu können. Das hatte ich sobereits dem JobCenter mitgeteilt, ohne eine Rückmeldung dazu erhalten zu haben,dass ich noch weiter nach einer Wohnung suchen kann. Ich gehe aber davon aus,dass sie die Suche weiterhin genehmigen werden, wenn ich die Gründe (alleineschon das ich keine Duschmöglichkeit habe) dafür nenne.

    Nur habe ich das Problem, dass ich keine Wohnungfinde. Alleine das ich jeden Tag 14 Stunden für 8 Stunden Arbeit weg bin, bleibt auch nur kaum Zeit zur Suche (das ist einweiter Grund, warum die Wohnungssuche sicherlich genehmigt wird). Daher istmeine Frage, ob man auch gegebenenfalls den Landkreis und das JobCenter unter25 Jahre wechseln kann? Dann könnte ich noch in dem nächstliegenden Landkreissuchen. Muss ich das meinem jetzigen Fallmanager einfach mitteilen?Wie wechsle ich? Was ist, wenn ich keine Wohnung finde und Anfang Dezemberrausgeworfen werde?

    Hallo,

    Volle Zimmer gibt es tatsächlich reichlich. Und leere Zimmer nicht mehr als leere Wohnungen. Ein Hartz 4 Empfänger bleibt das was er ist. Das ändert nichts an dem Problem. Nebenbei möchte ich auf keinen Fall in eine WG. Es käme nur ein Obdachlosenheim in Frage, wo ich jederzeit fristlos verschwinden kann, wenn ich etwas richtiges gefunden habe.

    Innerhalb der nächsten 32 Stunden wird sich sowieso kein Vertrag mehr schließen lassen.

    Danke für das Zusammenfügen.

    Hallo,

    Wenn ich mich recht erinnere, hast Du Deine Wohnung selbst gekündigt, hast also Dein Problem selbst verursacht.

    Mein Vater versprach mir damals, ich könne bei ihm wohnen, sobald ich eine Ausbildung beginne. Deshalb hatte ich bei der Kündigung halbwegs im Hinterkopf, dass ich notfalls bei ihm unterkommen könnte, auch wenn ich das nicht wollte, aber es wäre eine Notlösung gewesen. Aber wegen gewissen Umständen will er das, wie ich erster vor wenigen Wochen erfahren habe, doch nicht mehr.


    Mehr als sich an Ämter und Initiativen zu wenden, während man obdachlos ist, scheint also nicht machbar zu sein. Nun ist meine letzte Hoffnung, dass er sich umentscheidet, da ich ihm versuche zu garantieren, dass ich schnell wieder weg bin, sobald ich etwas anderes gefunden habe. Aber dann frage ich mich, ob das Amt dann überhaupt weiterhin eine Wohnungssuche genehmigt. Wenn das nicht so wäre, würde ich letztlich bei meinem Vater die Unterkunft wieder verlieren, durch die Lüge, nur kurz da zu sein, und wäre dann auch obdachlos.

    Hallo,

    ich bin unter 25, absolviere seit 2 Monaten eine Einstiegsqualifizierung, also arbeite bereits und bin ab Beginn nächster Woche obdachlos. Ich habe bereits nach einer Unterkunft bei der Wohnungslosenhilfe in meiner Stadt gefragt, aber es scheinen alle Plätze belegt zu sein bzw. das ist gar kein Daueraufenthaltsort. In der derzeitigen Wohnung kann ich nicht länger bleiben. Ursprünglich hatte mir mein Vater versprochen, dass sobald ich arbeite, zeitweise bei ihm einziehen könnte, aber nun möchte er es nicht mehr, antwortet nicht weiter, obwohl ich es sowieso nur für wenige Wochen wollte, bis ich eine andere Unterkunft gefunden habe.

    Nun stehe ich vor mehreren Problemen. Ich weiß nicht, wo ich meinen Besitz unterbringen soll, wie ich ohne Wohnung weiter arbeiten soll, da ich entsprechend keinen Schlafplatz, Wasser, Strom, keinen Rückzugsort usw. mehr habe. Und wenn ich ohne Unterkunft nun auch kündige, oder wegen den Folgen gekündigt werde, dann habe ich auch kein Geld mehr.

    Was macht man in solch einem Fall? Kann das JobCenter nicht für eine Unterkunft, für eine Pension oder ähnliches in der monatlichen Höhe des Wohnungsgeldes aufkommen? Oder welche Möglichkeiten stehen sonst zur Verfügung?

    Hallo,

    ich bin auf Wohnungssuche. Mein Fallmanager schrieb, dass die Miete innerhalb der "Bedarfsrechnung" akzeptiert wird. Was heißt das? Die Ortschaften haben doch einen bestimmten Maximalpreis. Wieso kann dieser je nach Bedarfsrechnung überschritten werden? Wie rechne ich meinen Bedarf aus? Wie hoch darf die Miete einer Unterkunft denn nun eigentlich sein?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Triangle

    Hallo

    Zitat

    Warum sollst du denn plötzlich obdachlos werden?

    Weil keine Wohnung mehr in Aussicht ist. Bzw. in den letzten 3 Monaten hat sich unter 30 Anfragen und unzähligen, durchgeschauten Anzeigen nur 3 Besichtigungen und eine "vorläufige" Zusage ergeben, um welche es in dem Thema anfangs ging.


    Zitat

    Ist die Wohnung gekündigt? Von wem? Wann sollst du ausgezogen sein?

    Ja, von mir. Spätestens heute in 2 Wochen.

    Wenn ich obdachlos bin, habe ich andere Probleme. Die werde ich dir jetzt wohl nicht alle aufzählen müssen. Es fängt schon damit an, dass ich meinen Besitz nicht mit mir rumtragen kann. Und ich will ab dann auch nicht weiter in der Stadt bleiben, wo ich jetzt bin, wo mich Leute kennen.

    Hallo,

    die Wohnung wurde leider an jemand anders vergeben. In wenigen Tagen werde ich wahrscheinlich obdachlos sein. Immerhin habe ich es versucht. Da wo ich jetzt noch bin, weiter zu wohnen und gleichzeitig arbeiten zu müssen, wollte ich auf keinen Fall. Lieber bin ich obdachlos und beende die EQ schon, auch wenn die einzig richtige Lösung gewesen wäre, eine andere Wohnung zu finden.

    Während Leute, die seit mehreren Jahren arbeitslos sind, obwohl sie arbeiten könnten, irgendwie Wohnungen gefunden haben, interessiert es die Stadt nicht, dass gleichzeitig Leute die arbeiten, keine Wohnung finden und so arbeitslos werden. Gleichzeitig wird sich über Arbeitslose beschwert.

    Bezüglich der zweiten Erklärung danke, da hätte ich vielleicht erstmal selbst suchen sollen, bevor ich so etwas frage.

    Aber "Bedarfsrechnung"? Wie berechnet man denn den Bedarf? Wie viele Leute in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, soweit ich weiß und unter Berücksichtigung anderer Leistungen die man eventuell noch erhält, wie zum Beispiel das Kindergeld, was eigentlich die Eltern erhalten würden.

    Danke im Voraus

    Hallo,

    ich wollte in erster Linie erfahren, ob ich noch weitere Dinge bedenken muss und dabei habt ihr mir weitergeholfen.

    Mein Fallmanager hat geschrieben, dass:

    Zitat

    "Die Höhe der Miete gem. Mietbescheinigung innerhalb der Bedarfsrechnung berücksichtigt wird, weshalb von mir keine Zuzahlungen erforderlich wären."

    Weiß jemand, was mit "Bedarfsrechnung" gemeint ist? Hat dies etwas mit der Einstiegsqualifizierung zu tun? Weil laut den Orientierungswerten ist die Wohnung 30 Euro zu teuer.

    Und ich weiß nicht, was mit "gem." gemeint ist. "Gemeldet"?

    Ich muss wahrscheinlich nochmal dort anrufen und nachfragen.

    Der jetzige Wohnort stellt in erster Linie eine größere psychische Belastung und zu lauter Umgebung für mich da. Es fällt aber nicht unter solche Gründe, die das zulassen würden, dass noch mehr übernommen wird. Das wollte ich auch gar nicht. Ich will wie teils schon geschrieben nicht noch mehr von den Sozialgeldern leben. Deshalb hatte/hätte ich auch weiter kein Problem mit der Eigenfinanzierung der Nachzahlungen im Falle des Einzugs in die Wohnung.

    Mit dem letzten Satz des Zitates ist in erster Linie gemeint, dass meine Energie und Motivation zunehmend darunter leidet. Aber da liegt auf Dauer nicht das Problem. Das Problem ist, dass es nicht ausreichend Wohnungen/Unterkünfte gibt, die auch für Sozialgeldempfänger gedacht sind.

    Hoffentlich muss ich solche Nachweise nicht auch erbringen, wenn ich die Nachzahlungen übernehmen möchte. Auf ein paar der bekanntesten Seiten sind einige Angebote nicht länger als 3 Wochen und die Wohnungen dann schon wieder vergeben. Wie soll man da etwas nachweisen, dass man vor Monaten an bestimmten Angeboten interessiert war? Bei einigen idealen Angeboten steht ohnehin ausdrücklich, dass sie nur für Leute mit einem Arbeitsvertrag und/oder sonstigen Voraussetzungen bewohnbar sind, die ich nicht erbringen kann. Und wie weist man nach, dass man sich bei Angeboten erkundigt hat, die gepasst haben?

    Aber darauf brauche ich so gesehen gar keine Antworten. Ich versuche mir nur vorzustellen, wie man das anstellt, wenn ich es machen müsste. Das stellt sich spätestens in 1 bis 2 Tagen heraus.

    Danke für die neuen Antworten. Das hat mir alles schon etwas weitergeholfen.

    Nach dem Lesen der verlinkten Dokumente werde ich wieder genau die gleichen Fragen haben. Wenn ich mir das alles schnell merken und verstehen könnte, würde ich es direkt tun. Deshalb suche ich lieber weiterhin im Internet nach bestimmten Dingen, oder frage selbst nach. Mein Ziel ist es, schnellstmöglich von dem Amt wegzukommen und möglichst nicht mehr dort zu landen.

    Zu den anderen Antworten: Ich denke das verstehe ich. Mein Problem ist, dass ich Mitte diesen Monats aus der jetzigen Wohnung ausziehen muss. Unabhängig von dem Mietpreis sehe ich die andere Wohnung deshalb als letzten Ausweg, ohne sie überhaupt gesichert zu haben. Es hat jetzt wie geschrieben fast 3 Monate gedauert, bis ich zumindest überhaupt etwas gefunden habe. Müsste ich nicht ausziehen, würde die Suche in meinem Wohnort/Umkreis ewig weitergehen.

    Für die Kaution und den Umzug konnte ich monatlich 100 Euro zurücklegen. Nach einem möglichen Umzug wären es dann noch monatlich 70 Euro, für mögliche Nachzahlungen. Ich hoffe, während der Einstiegsqualifizierung ein anderes Unternehmen zu finden, dass weiter weg liegt und wo ich die Ausbildung beende. So würde ich erneut umziehen und wahrscheinlich nicht länger als ein Jahr dort wohnen.

    Ich bin jetzt für mich zu dem Entschluss gekommen, es nun so zu versuchen. Vorausgesetzt ich werde Mieter und das JobCenter lehnt es nicht aus ungeahnten Gründen ab, die hier eventuell noch nicht genannt wurden. Ansonsten danke und ich werde mich hier wieder melden, wenn es eine Antwort gegeben hat.

    Gruß Triangle

    Danke für die Antwort.

    Man merkt, dass ich mich noch nicht auskenne. Ich dachte, dass die Heizkosten ebenfalls zu den Nebenkosten gehören und dort auch Nachzahlungen anfallen können.

    Ist das mit den "weit über 1000 Euro" ernst gemeint? Dann hat der Vermieter wohl etwas falsch "gerechnet". Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JobCenter dann für solche Beträge aufkommen würde, selbst wenn die Miete nicht zu hoch ist. Man kann die Nachzahlung auch gar nicht beeinflussen? Bei meiner jetzigen Wohnung hatte ich wie geschrieben nie etwas davon gehört.

    Des weiteren möchte ich nochmal nachfragen, ob dies der einzige Haken ist. Oder kann es trotzdem passieren, dass die Wohnung abgelehnt wird, oder ich doch monatlich mehr als 30 Euro zahlen müsste?

    Hallo und danke für die ersten beiden, schnellen Antworten.

    "Nebenkostennachzahlungen" bedeuten, dass wenn ich zum Beispiel mehr heize, als es in den Mietkosten vorgesehen ist, dass ich dies dann nach einem Jahr oder einem gewissen Zeitabstand nachträglich bezahlen muss, oder? Sollte ich mir dann Sorgen machen? In meiner jetzigen Wohnung habe ich nie irgendetwas von Nachzahlungen gehört. Da wohne ich seit 15 Monaten.

    Solange es nicht die "Nebenkosten" direkt sind. Denn das wären dann 130 Euro im Monat und das würde ich nicht schaffen. Vielleicht verstehe ich gerade aber auch etwas falsch.


    Man unterscheidet zwischen Gründen, die so wichtig sind, dass man sich an den Höchstangaben orientieren darf, oder die nicht aussagekräftig genug sind, sodass das JobCenter nichts zahlt und die Miete nicht höher als bei der alten Wohnung sein darf. Bei mir war ersteres der Fall. Eine genauere Erläuterung ist deshalb nicht notwendig (hier im Forum). Ich gebe nur an, dass ich unter den Umständen nicht mehr lange die Einstiegsqualifizierung erfolgreich fortsetzen kann.

    Ich ziehe noch nirgends hin, weil ich noch keine Antwort vom JobCenter zu der vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung erhalten habe. Die Wohnung, die ich in Aussicht hatte, ist im gleichen Stadtteil. Aber das war unbeabsichtigt, weil es so schwer ist, etwas in meiner Gegend zu finden. Ich suche in einem Umkreis von 50km. Ich kann/will nicht so weit vom Arbeitsplatz wegwohnen.

    Hallo,

    ich bin unter 25 und wohne in einer eigenen Wohnung. Seit kurzem habe ich zudem eine Einstiegsqualifizierung begonnen. Aus mehreren Gründen habe ich vom JobCenter die Erlaubnis erhalten umzuziehen. Dabei muss ich mich nicht an der Miete der alten Wohnung orientieren, sondern an den Höchstvorgaben. Ich hatte ebenfalls bei der Begründung für einen Umzug aus eigenem Willen angegeben, dass ich die Kaution und den Umzug selbst bezahle.

    Nun habe ich nach langer Suche eine erste Wohnung gefunden, die auch für Sozialgeldempfänger beziehbar ist. Diese ist mit allen Kosten zusammen leider knapp 30 Euro zu teuer, wie sich nach der Besichtigung herausgestellt hat. Kann ich in meiner genannten Situation die 30 Euro monatlich von der Sozialleistung abziehen lassen? Ich wollte es nämlich sowieso veranlassen, dass das JobCenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt.

    Wäre das in meinem Fall möglich? Wenn ja, was muss ich beachten bzw. was ist dabei wichtig?

    Gruß Triangle