Beiträge von Schokokeks123

    Hallo,

    Ich bräuchte noch einmal eure Hilfe!

    Ich bin alleinerziehend und habe 3 Söhne. Wir haben vom Jobcenter die Genehmigung eine größere Wohnung zu beziehen. Die Wohnung dürfte maximal 90qm haben und 4 Zimmer. Die Grundmiete inkl kalter Betriebskosten dürfte 780€ betragen. Warm demnach um die 900 bis 950.

    Nun habe ich nach langer Suche eine Wohnung gefunden, die wir von Seiten des Vermieters aus beziehen könnten. Die Mietbescheinigung habe ich schon beim Jobcenter eingereicht und warte nun die Entscheidung ab.

    Die Wohnung hat aber 104qm, statt 90qm. Die Kaltmiete beträgt nur 445€ warm liegt sie inklusive Heizkosten bei 900€. Das liegt ja preislich in der Angemessenheit. Meint ihr das ist ein Problem, dass sie 14qm zu groß ist? Oder schauen die vom Jobcenter in erster Linie auf den Preis?

    Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, die Wohnung wäre wirklich toll und ich möchte mir keine falsche Hoffnung machen, falls schon feststeht, dass das zu teuer ist.

    Vielen Dank schonmal und liebe Grüße

    Das Jobcenter ist nicht in der Pflicht dir eine angemessene Wohnung zu zeigen oder anzubieten.

    Viel mehr bist du in der Pflicht nachzuweisen, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt. Dafür musst du deine Suche mit Datum, Anschrift der Wohnung, Vermieter, Preis der Wohnung und Ergebnis deiner Bewerbung um eine Wohnung dokumentieren.

    Auch ist es, wenn du die Ausbildung im nächsten Jahr beginnst (wie erhält man ein Jahr vorher eine Zusage für eine Ausbildung?) und der Junge erst im nächsten Jahr zur Schule geht, noch viel zu früh für einen Umzug. Einen Umzugsgrund sehe ich aktuell nur, wenn du kein eigenes Schlafzimmer hast.

    Ist das so, dokumentiere deine Suche und beantrage die Übernahme von Maklerkosten. Gib dann bescheid, wie es gelaufen ist.

    Ich hatte die Zusage bereits für dieses Jahr. Es handelt sich um eine schulische Ausbildung, für die ich einen Bildungsgutschein brauchte. Für den wurde ich zuvor zum Eignungstest geschickt. Der war im Juli. Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter ließ sich mit ihrem Urteil Zeit bis vor einer Woche. Ich bekomme den Gutschein, aber für dieses Jahr ist besagter Kurs nun voll und ich kriege keinen Platz mehr. Die Schule hat ihn mir für nächstes Jahr bereits zugesichert.

    Hallo zusammen,

    Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kindern. Momentan beziehen wir Alg 2 ab nächstem Jahr bin ich Auszubildende.

    Zu meinem Problem: ich bewohne mit meinen 3 Kindern eine geerbte Eigentumswohnung. Diese hat knapp 70qm und 2 Zimmer. Die Kinder teilen sich zu dritt das große Zimmer, ich habe das kleine in dem noch der Schrank der Kinder steht damit sie mehr Platz haben. Dennoch ist es schlicht und einfach zu eng. Die Kosten trage ich komplett alleine da das Jobcenter bei Eigentum ja kaum was zahlt. Nun ist mein Großer 5 Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule. Ich möchte meine Ausbildung machen und benötige auch einen ruhigen Ort zum lernen. Der Große braucht ein eigenes Zimmer. Ich habe also mit diesen Gründen beim Jobcenter die Genehmigung zur Suche einer größeren Wohnung erbeten. Promt bekam ich die Erlaubnis, sowie eine Tabelle wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Für jeden Stadtteil feinsäuberlich aufgelistet. Ich suche nun schon seit 9 Monaten intensiv. Schaue jeden Tag die Wohnungsanzeigen durch, habe mich bei 3 Baugenossenschaften gemeldet. Selbst die Sozialwohnungen, die günstigsten, die es nur gibt liegen 150 bis 200 euro über dem Preis, den das Jobcenter zahlen würde laut der Tabelle.

    Nun sagte mir ein Freund, dass das Jobcenter in so einem Fall vetpflichtet wäre mir 3 Wohnungen zu zeigen, die ihren Vorgaben entsprechen. Stimmt das? Falls ja, wie fordere ich das ein? Und was passiert, wenn ich einfach eine teurere Wohnung anmiete? Zahlen die dann den Teil den sie für angemessen halten? Oder gar nichts? Was kann ich jetzt tun?