Beiträge von ibub!

    Corinna: wie herum soll ich den langen Punkt 6 nun verstehen?
    "Bis zu diesem Zeitpunkt sind die aus derBruttoentgeltumwandlung abgeführten Beiträge an die Pensionskasse in vollerHöhe vom nach dem SGB II zu berücksichtigenden Einkommen abzusetzen."
    Gilt hier nun Auszahlungsbetrag oder gesetzliches Netto?
    Um ehrlich zu sein, verstehe ich den Punkt 6 nicht :(

    Ich muss dazu sagen, dass es sich eben nicht um VL handelt, diese werden ja zum eigentlichen Einkommen dazu gerechnet.
    Bei VBL wird einfach weniger Netto ausgezahlt, das Brutto bleibt gemäß Tarifvertrag gleich.

    Hallo,

    ich habe eine Erstausstattung für die Wohnung genehmigt bekommen, allerdings kein Geld, sondern Gutscheine für vorgegebene Gebrauchtwarenkaufhäuser in der Stadt.
    Über die Höhe (ca. Euro 1.400,- für zwei Personen, 400,- Wohnzimmer, 400,- Schlafzimmer, 250,- Küche, 150,- Hausrat, etc. ) will mich nicht beschweren, jedoch bekommt man neu teils Dinge billiger als in so einem Kaufhaus.

    1. Problem: die Gutscheine sind abgelaufen (3-Monatsfrist): Kann ich die Gutscheine verlängern lassen?
    Ich bin Aufstocker, bin wirklich sehr zeitlich gebunden, Kaufhäuser haben Samstags nicht offen.

    2. Ich möchte dem Jobcenter eine Zusammenstellung mit Preisen zukommen lassen, die dann bis zur bisher genehmigten Höhe erstattet wird (ggf. Kauf auf Rechnung).
    Hierbei würde ich dann z.B: auch Eigenanteil anbieten (z.B. 400,- Euro für Schlafzimmer vom JC und 100,- Euro selbst zahlen), da ich als Aufstocker ja ein bißchen mehr übrig haben als mit nur Regelsatz.
    Für Küchenausstattung habe ich Euro 150,-, möchte davon eine Mikrowelle und eine Senseo. Geht das?
    Gefahr: Würde man mir das dann ankreiden und sagen, sie ziehen die Euro 100,- sogar ab, weil ich sie ja selbst bezahlen will oder ginge das?
    Oder: Gebrauchte Waschmaschinen kosten ab Euro 200,- neu schon ab 250,- auch die Euro 50,- wäre mir die Sache wert (Hygiene und Garantie)
    Ich würde da am besten meine Frau hinschicken zum Verhandeln beim JC, die hat da einen recht hohen EQ ;)


    Vielen Dank!

    Hallo!

    Ich bin Aufstocker.
    Aus einer Berufsausbildung erhalte ich eine Ausbildungsvergütung, das wie ein Gehalt angerechnet wird.
    Vom gesetzlichen Netto werden ca. Euro 12,- für eine Betriebsrente abgezogen.
    (Es handelt sich um die VBL im öffentlichen Dienst).
    Diese Betriebsrente ist Pflicht, ich kann den Abzug also nicht umgehen.
    Nach meiner Berechnung mit mehreren Hartz4-Rechnern berechnet das Jobcenter die Ausstockung nach dem gesetzlichen Netto, was eben um Euro 12,- Euro höher ist als der Auszahlungsbetrag, dadurch erhalte ich diese Euro 12,- zu wenig.
    Meiner Meinung nach muss hier nur :?: der Auszahlungsbetrag angerechnet werden.
    Wie seht Ihr die Rechtslage hier?
    Ich denke an einen Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag.

    Vielen Dank!