Beiträge von maddin0557

    Das ist doch schonmal ein Wort. =)

    Bei Kündigung meinerseits oder Aufhebungsvertrag würde dann explizit stehen, das es aufgrund der Exmatrikulation und nicht Weiterführung des Werkstudentenstatusses ist.

    Ich will damit maximal 2-3 Monate bis zu einem Job überbrücken, insofern werde ich eine Maßnahme möglichst vermeiden.

    Bedenken habe ich tatsächlich nur wegen der Sperrzeit. Weil im Netz steht generell, wenn man selber kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, dass automatisch die Sperrzeit von 12 Wochen eintritt, habe aber nichts in meinem speziellen Fall gefunden.


    Viele Grüße

    Wunderschönen,

    ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen, habe zu der Frage noch keine sichere Antwort erhalten. Folgende Situation:

    Student arbeitet seit 03/2017 als Werkstudent bei einem Unternehmen (Probezeit 6 Monate, also bis 09/17).
    Studium wurde im 07/2017 erfolgreich abgeschlossen, Exmatrikulationsdatum ist der 31.8.2017.
    Der Student ist seit Beendigung des Studiums in der Bewerbungsphase. Will mit Ablauf der Exmatrikulation ALG 2 beantragen.
    Student ist ebenfalls schon als Arbeitssuchend gemeldet.

    Jetzt kommt das eigentliche Problem, Student will Sperrzeit vermeiden. Das Unternehmen kündigt dem Studenten selbst nicht,
    da eine Übernahme als Teilzeikraft mit einigem Aufwand möglich wäre. Daher folgende 2 Möglichkeiten:

    1: Unternehmen und Student einigen sich auf einen Aufhebungsvertrag und darin steht weiter nichts von weiterer Übernahme,
    sondern als Grund die Exmatrikulation und nicht mögliche Weiterführung des Werkstudentenstatusses.

    2: Student kündigt selbst, mit der Begründung der Exmatrikulation, ebenfalls deswegen, weil der Status Werkstudent nicht weitergeführt werden kann.
    Dem Studenten wurde erzählt (vom Unternehmen), dass keine Sperrzeit drohe, weil sich dieser noch in der Probezeit befindet.

    Ich wäre um eine aussagekräftige und sichere Antwort mehr als dankbar. =)

    Vielen Dank und viele Grüße