Beiträge von Mappe4

    Ein Bildungsanbieter bietet eine modulare Weiterbildung (Bildungsgutschein) an. Es wird durch den Bildungsanbieter behauptet, man hätte angeblich keinen Anspruch auf Urlaub (bzw. freie Tage). Einzige Ausnahme: das Jobcenter genehmigt dies. Deswegen haben einige Teilnehmer Urlaub (von unterschiedlicher länge) – andere wiederum nicht.
    Das Jobcenter hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. Der Teilnehmer hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. In dem Vertrag steht „Ferien nach Ferienplan" - allerdings existiert kein Ferienplan. Mich würde vor allen Dingen erst einmal interessieren – wer ist verantwortlich – der Bildungsanbieter oder das Jobcenter?
    An Gesetzen habe ich das Bundesurlaubsgesetz gefunden:
    „§ 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt".

    Das Jobcenter hat mich in eine Maßnahme in Vollzeit gesteckt, zusätzlich arbeite ich auch nebenberuflich. Das Jobcenter will jetzt auch noch von mir, das ich außerhalb und zusätzlich auf dem Jobcenter zum Termin (mit nach Laune des Sachbearbeiters festgelegter Uhrzeit) erscheine (Androhung von Sanktion, wenn ich dies nicht mache), wegen einer Angelegenheit, die sie hätten auch schriftlich klären können.
    Was kann man machen?