Beiträge von Knopfab

    Es geht nur um den ((§7, 7§A SGB II)) ob er noch greifen kann.
    Der § sagt wirklich nicht aus wie man die 3 Stunden am Tag leisten muss oder machen soll.

    Der Amtsarzt sage nein ich kann nicht 3 Stunden arbeiten.
    Aber ich kann eine Arbeitszeit von 3-5 Stunden schaffen nur mit Pausen. ^^
    Der Amtsarzt, egal hat nicht zu entscheiden was ich wirklich kann. (nötigung)....

    Frage so gestellt:
    Also, wenn ich sage ich kann mehr als 3+X Stunden am Tag arbeiten aber nur mit mehreren Pause.
    Aber nicht durchweg.

    Frage anders gestellt.
    Also, wenn ich von 8 Stunden 3+X Stunden schaffe zu arbeite mit Pausen.

    Frage noch anders gestellt:
    Also ich, wenn ich ein Parkplatzwächter wäre mit 8 Stunden Arbeitszeit.
    Und ich jede Stunde je 25 Minuten Arbeiten muss ( Rundgang,Fegen,was arbeiten).
    (35 Minuten* 8 Stunden = 280 Minuten Pause) und (25 Minuten * 8 Stunden = 200 Minuten = 3:20 Min Arbeit zeit.)
    Wären die 8 Stunden voll.

    Frage noch komischere gestellt:
    Wenn Arbeitsamt sagt haben Sie minds. 3 Stunde an eine tag geschafft zu arbeiten.(sage ich ja)

    Ich klaube das ist zu hoch für andere was ich meine . :(

    Ob der § bla bla , das ich mehrere Stunden arbeiten kann noch greifen tut. ^^


    Ich weis nicht wie ich es noch erklären soll. Äm frage von meheren Seiten sehen^^

    Arbeitsamt gibt mir keine Auskunft !!
    Und wollen mich auf der Sozial schiene schieben .
    Und in Internet gibt es auch dazu nicht zu lesen.

    Thema:
    Hartz 4 bekommt wer mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann .
    ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindesten 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist.
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    Fragen:
    Rein hypothetisch...:
    1. Muss ich die 3 Stunden hintereinander schaffen an einen Tag , bei schwere Arbeit?????
    2. Kann ich nach 30 min 30 Minuten Pausen machen um die zeit in 6 Stunden zu schaffen.
    3. Im Sitzen kann ich sogar länger Arbeiten als 5 Stunden.
    4. Wenn ich 3 Stunden und 2 Minuten Arbeiten kann geht das auch.^^( :saint: )
    5. Ein Schreibtischjob oder was leichtes als Arbeitsplatz geht doch auch. Aber nicht auf dem Bau. ((( Arbeitswillig)))

    ((Punkt 1-5 reicht doch als Begründung auf Leistungsanspruch §7, § 7A SGB II ?))
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    Warum:
    Ich habe Fibromyalgie und muss bei schwerer Arbeit alle 20 min eine Pause machen.
    Länger stehen als 40 min auf Beton,glatten Boten geht auch nicht. :((((
    Bei leichter Arbeit kann ich mehr schaffen.

    M.F.G Grund