Beiträge von martens

    Ich habe im Januar dieses Jahres Hartz IV beantragt, es wurde mir nur als Darlehen bewilligt und muß nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (Ende diesen Monats) in voller Höhe zurückgezahlt werden. Ich habe keinen Bewilligungsbescheid sondern einen "Darlehensbescheid" erhalten und nun Schulden in Höhe mehrerer Tausend Euro angesammelt.
    Als Begründung wurde vorhandenes Vermögen angegeben. Ich habe Wertpapiere (Venturekapitalfonds) in Höhe von knapp 30.000 Euro. Diese Wertpapiere sind spekulativ, was bedeutet das ich in der Zukunft vielleicht Gewinn erwirtschafte es aber auch passieren kann das ich Verlust mache bis hin zum Totalverlust meiner Geldanlage.
    Wenn der Fall des Totalverlustes Eintritt kann ich diese Schulden nicht aus meinem Vermögen begleichen. Zum Zeitpunkt des Antrags habe ich also in diesem Fall kein Vermögen besessen. Die Ausschüttungen aus diesen Wertpapieren beginnen Ende 2017 und erfolgen über einen längeren Zeitraum in Teilbeträgen.
    Nach Ablauf des Bewilligungsbescheids kann ich die Schulden nicht in einer Summe zurückzahlen da ich nur einem Minijob in meinem Beruf nachgehe (180€ Mon./18 Std. die Woche) und evtl. auch im zweiten Halbjahr dieses Jahres Hartz IV weiterbewilligen lassen muß.

    Zu meiner Situation: Ich bin im Moment wegen einer Depression in pschotherapeutischer Behandlung und deshalb auch nur vermindert arbeitsfähig (daher der Minijob 18Std.). Ich nehme Antidepressiva bin aber nicht in einer Psychotherapie im eigentlichen Sinne. Zudem hatte ich vor 3 Wochen einen Unfall, bin jetzt aus dem Krankenhaus entlassen worden und noch mindestens 4-6 Wochen krankgeschrieben und kann mich nur auf Krücken bzw. mit einem Rollstuhl bewegen.

    Zitat von der hartziv.info Seite:

    "Feststellung des Vermögens

    Der Zeitpunkt zur Feststellung der Vermögensverhältnisse richtet sich nach dem Datum der Hartz IV Antragstellung. Dies ist in der Regel der Erstantrag oder Folgeantrag (Weiterbewilligungsantrag). Ausnahmen bestehen, sofern sich während des laufenden Leistungsbezugs Veränderungen der Vermögensverhältnisse im positiven oder negativen Sinne ergeben.

    Anrechenbares Vermögen – verwertbares Vermögen bei Hartz IV

    Von anrechenbarem oder verwertbarem Vermögen spricht man, wenn das Vermögen für den Lebensunterhalt direkt eingesetzt werden kann oder durch sein Geldwert durch einen wirtschaftlichen Verbrauch (Verkauf, Verleihung, Vermietung oder Verpachtung) für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Vermögen im In- oder Ausland befindet, solange der Inhaber freie Verfügungsgewalt über das Vermögen hat. Andernfalls ist der Hilfebedürftige in der Pflicht die eingeschränkte oder aufgehobene Verfügung nachzuweisen."

    Wenn ich das richtig deute habe ich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Vermögen besessen weil es nicht direkt eingesetzt werden konnte. Die Wertpapiere können nicht ausgezahlt werden, das ist bei dieser Anlageform nicht möglich. Das habe ich durch eine schriftliche Stellungnahme der Fondsverwaltung dem Jobcenter gegenüber nachgewiesen und wurde stillschweigend akzeptiert. Ich habe also keine freie Verfügunsgewalt über mein Vermögen in der Form das ich mir etwas auszahlen lassen könnte um das Geld für meinen Lebensunterhalt einzusetzen.

    Fragen:
    Besteht Aussicht auf Erfolg mit einer Klage festzustellen das die Entscheidung des Jobcenters auf einer falschen Annahme beruhte (Vermögen vorhanden) und damit die Rückzahlung abwenden kann.

    Wenn das scheitert, kann das Darlehen evtl. in Raten zurückgezahlt werden und von welchen Parametern (z.B. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weiterer Bewilligungszeitraum d.h. weiterhin Bezug von Hartz IV) ist die Höhe der Rückzahlungrate abhängig?

    Kann die Rückzahlung evtl. an die Auschüttungen meiner Wertanlage gekoppelt werden, zeitlich und auch in der Höhe?