Beiträge von Largo

    @Grace @bass386

    Hier nun der Schriftverkehr bez. der Aufforderung vom Jobcenter eine günstigere Wohnung zu suchen, die Vergleichsvereinbarung zwischen Vermieter und mir sowie das Schreiben bez. der Einstellung der Zahlung.

    Seltsam finde ich, dass das Jobcenter, obwohl sie schon die Konsequenzen gezogen haben, noch den Kontoauszug mit dem Geldeingang sehen wollen. So als ob sie sich nicht sicher wären und noch einen letzten Beweis brauchen.

    @bass386

    Danke für die raschen Antworten !

    Die Aufforderung vom Jobcenter die Mietkosten zu senken ist dieses Jahr gekommen. Ich konnte dann noch mit gutem Zureden ein paar Monate "rausschinden".

    Ja richtig, in der Vereinbarung steht, dass ich eine Umzugshilfe in Höhe von Euro 5.000,- erhalte, wenn ich die Wohnung verlasse.

    (Vereinbarung und alle anderen Unterlagen kann ich erst morgen hier hochladen.)

    @bass386

    Ich hatte die Wohnung verlassen (nach 20 Jahren) da diese vor ca. 6 Jahren verkauft wurde und der neue Vermieter
    alles daran gesetzt hat um mich aus der Wohnung rauszubringen. Nach 6 Jahren Mobbing hatte ich die "Schnauze" voll.

    Zudem hat das Jobcenter nur noch einen Teil der Miete übernommen, da ich über dem Regelsatz lag.

    Ich habe dem Jobcenter den Umzug in eine günstigere Wohnung mitgeteilt und die Vereinbarung zwischen dem Vermieter und mir in
    Kopie zukommen lassen.

    Hallo,

    mir wurde, mit heutigem Schreiben, die kompletten Leistungen ab sofort bis zum 31. März 2018 eingestellt.

    Hintergrund der Maßnahme ist eine Umzugshilfe in Höhe von Euro 5.000,- die ich im Oktober d.J. von meinem ehemaligen
    Vermieter erhalten habe, damit ich aus dessen Wohnung ausziehe.

    Nun hat das Jobcenter aufgrund dessen die gesamte Leistung eingestellt und will auch die Beträge seit Oktober rückfordern.

    Meine Frage lautet nun:

    Ist das seitens des Jobcenters so richtig und mit welchen Mitteln kann ich mich dagegen wehren ?

    Vielen Dank im voraus und Grüße

    Largo

    Das ist nachvollziehbar. Das von mir Gesagte ist bereits höchstrichterlich geklärt. Somit bist du auf der sicheren Seite, wenn du keine günstigere Wohnung findest. Im Übrigen musst du dich auch nicht auf den Landkreis München verweisen lassen, wenn du im Stadtgebiet wohnst und andersherum. Es gelten für beide Gebiete andere KdU-Richtlinien.

    http://harald-thome.de/fa/harald-thom…-20.10.2016.pdf

    Danke ! Das hört sich sehr gut an. Hast Du zufällig ein Aktenzeichen zu dieser richterlichen Entscheidung.

    Meinen Vorrednern ist zuzustimmen. Allerdings muss man sich darüber klar werden, dass ein Anspruch auf Weiterzahlung der KdU bei Unangemessenheit besteht, wenn nachweislich kein günstigerer Wohnraum zu finden ist oder eine Reduzierung der KdU durch Untervermietung - und / oder falls vorgeworfen die Reduzierung unwirtschaftlichen Verhaltens - möglich ist.

    Vielen Dank, und genau das ist mein Punkt. Ich habe jeden Monat den Nachweis der Wohnungssuche erbracht und mich auch beim Wohnungsamt angemeldet. Aber jeder kennt die Wohnungslage in München, es ist eine einzige Katastrophe. Auf eine Wohnung kommen rund 100 Bewerber.

    Hallo Largo :)

    Du wurdest also vom Jobcenter dazu aufgefordert dir eine günstigere Wohnung zu suchen, hast aber bislang keine gefunden?

    - Wann hast du das Schreiben bzgl. der Kostensenkung erhalten?
    - Lebst du allein in der Wohnung? Welche Größe hat diese? Kosten für Miete und NK ?
    - Wann hast du den letzten Bewilligungsbescheid erhalten? Steht dort was von der angemessenen KdU ab August drin?

    In der Regel kann man bei zu großen Wohnung oder Wohnungen die ein paar über der maximalen KdU liegen hinwegsehen. Allerdings scheinst du 137,00 Euro über der angemessenen KdU zu liegen, was deutlich zu viel ist. Ich hoffe du hast alle Nachweise bzgl. der Wohnungssuche behalten, denn das kann dich retten. Versuche zuerst vernünftig mit deinem Sachbearbeiter zu reden, lege ihm die Nachweise vor und versuche dass er die Minderung aussetzt. Falls dies nicht funktioniert, kannst du immer noch mit den Vorgesetzten sprechen oder dagegen klagen. Einige Gerichte haben in ähnlichen Fällen für den ALG II Empfänger entschieden, aber wichtig ist, dass man seine Bemühungen nachweisen kann.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich suche seit einem Jahr nach einer günstigeren Wohnung. Den Nachweis in Form der Anmeldung beim Wohnungsamt sowie der mtl. Nachweise habe ich jeweils erbracht.

    Das Schreiben zu Kostensenkung habe ich vor 2 Wochen erhalten, gleich Einspruch erhoben und gestern kam die Antwort, dass das Jobcenter die Senkung um 3 Monate nach hinten verschoben hat.

    Ich lebe in der Wohnung seit 20 Jahren, sie hat 52 qm², lebe dort allein, und sie kostet Euro 780,- inkl. Nebenkosten.

    Die Nachweise der mtl. Wohnungssuche habe ich natürlich alle aufgehoben sowie die Anmeldung beim Wohnungsamt.

    Hallo@'Largo'!

    Das Gesetz (§ 22 Absatz 1 Satz 3 SGB II) spricht von "in der Regel sechs Monate(n)", in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als Bedarf anzuerkennen sind, auch soweit sie unangemessen sind.

    Liegen besondere Umstände vor, kann dieser Zeitraum auch verkürzt oder verlängert werden. Nachgewiesene ernsthafte, aber erfolglose Wohnungssuche wird häufig als Grund anerkannt, die Frist zu verlängern.

    Wann wurde das Kostensenkungsverfahren denn eingeleitet?

    Gruß
    Myrtle

    Danke für die Antwort.
    Das Kostensenkungsverfahren sollte eigentlich zum 01.06.17 greifen. Da ich bereits Einspruch erhoben haben, greift es nun zum 01.09.2017.

    Hallo,

    ich beziehe nun seit ca. 1 Jahr Alg.II und bisher hat das Jobcenter meine Miete in vollem Umfang übernommen.

    Nun wollen sie ab 01.08.2017 nur noch den Mindestanteil an der Miete bezahlen. Das bedeutet Euro 138,- pro Monat
    weniger.

    Ich habe vor einem Jahr die Anmeldung beim Wohnungsamt vorgelegt und jeden Monat eine Liste mit mindestens 15 Wohnungsbewerbungen an das Jobcenter gesendet.

    Jeder weiß wie schwierig es ist eine Wohnung zu finden, besonders wenn man in der Süddeutschen Hauptstadt wohnt.

    Trotz allem will das Jobcenter ab 01.08. d.J. nur noch den Mindestanteil an der Miete bezahlen.

    Meine Frage lautet nun, obwohl ich alle Anforderungen an eine Wohnungssuche mehr als erfüllt habe, ist das rechtens vom Jobcenter ??

    Vielen Dank im voraus und Grüße

    Largo