Hallo!
Da mir heute Mittag ein Anwalt für Mietrecht bestätigt hat, dass das in dieser Form so rechtens ist, finde ich den Vertag nicht fragwürdig.
Sehr vermieterfreudlicher Rechtsanwalt allem Anschein nach, der es nicht für
nötig hält auf die Folgen eines Eintrags als Mitmieter im Mietvertag hinzuweisen.
Das ganze Gebaren des Vermieters ist sogar mehr wie fragwürdig, da er einen
ordentlichen Bürgschaftsvertrag verweigert, der deine Haftung begrenzen würde.
Nebenbei bemerkt, wir haben hier "eine klassische Verschuldungsfalle" und
in der Schuldenberatung nur zu gut bekannt:
Dennoch nehmen Bürgen auch im heutigen Alltag ein großes Risiko auf sich:
Oft sind es nahe Familienangehörige oder enge Freunde, die solch
einen einseitig verpflichtenden Vertrag unterzeichnen und auf diese Weise für die Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. Um diese Haftung des Einzelnen für die Schulden eines anderen ranken sich bereits viele Gerichtsurteile und Entscheidungen.
Das Schlimme in desem Fall, die unbegrenzte Haftung und kein Bürgsschaftsvertrag,
der diese Haftung begrenzten würde, sondern der Eintrag als Mitmieter:
Damit sichern sie sich wohl nicht nur die Miete und Nebenkosten ab, sondern auch, ob geputzt wird und weitere Dinge der Vertragsbedingugen.
Der Vermieter lädt "sein Geschäftsrisiko" auf deinen Schultern ab. Feine Sache,
denn mit dem Putzen hat das überhaupt nichts zu tun. Als Mitmieter ohne
Bürgschaftvertrag haftest du voll für jeglichen Mietausfall und für etwaige Schäden.
Falls die Miethöhe nicht der Angemesenheit in eurer Region entspricht, droht hier
das nächste Problem. Erkundige dich beim Jobcenter, ob die Miethöhe angemessen
ist. Jede Region hat andere Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft.
Mir wäre ein Bürgschaftvertag als Anlage natürlich lieber,
Ein Bürgschaftsvertrag zwingend und das Gebaren des Vermieters ausgesprochen
fragwürdig. "Abladen seines Geschäftsrisikos auf Dritte", findet man öfter auch
in anderen Bereichen, dass Firmen ihr Geschäftsrisiko versuchen auf ihr Personal
zu übertragen. Was allerdings nicht erlaubt ist! Nur hier im Wohnungsbereich scheint
dem keiner einen Riegel vorschieben zu wollen und "Unsitten" verfestigen sich.
Die Not der Menschen mit niedrigen Einkommen/Sozialleistungen wird ausgenutzt.
Abschließend siehe Tamar :
Das ist doch Quatsch mit dem "ich stehe nicht als Mitbewohnerin drin". Als Mieter der Wohnung hast du aber jederzeit das Recht, dort zu wohnen, denn das ist Sinn und Zweck einer Wohnung: dort Unterkunft zu finden.
Du hast jetzt die Meinungen hier gehört. Niemand kann voraussagen, wie das JC auf den Mietvertrag reagiert.
Fakt!
Gruß