Beiträge von Grace

    Hallo!

    Ich widerspreche Tamar einmal vorsorglich:

    Diesbezüglich gegen den Widerspruch kommt hier ein

    Veto und bitte genau lesen, was Tamar schrieb:

    Es gibt einmal eine Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II. Da geht es um die Übernahme künftiger Mietkosten


    Dann gibt es die Zusicherung nach § 22 Absatz 6 SGB II, da geht es um Kaution, Umzugskosten etc.

    Bitte ins SGB II unter entsprechenden Paragraphen schauen.

    Gruß

    Hallo!

    Ja die Kosten sind angemessen, das wurde vom neuen Jobcenter bestätigt.

    Besteht die Zusage schriftlich? Genau diese Zusage reicht für die

    Unterschrift des Mietvertrags völlig.

    Das Problem ist jetzt die neue Vermietung, welche die Bestätigung der Notwendigkeit möchte.

    Der Vermieter möchte eine Kostenzusage vom Jobcenter,

    dass die Miete übernommen wird und wenn die vorliegt,

    kann der Mietvertrag unterschrieben werden. Wenn sich

    der Zuständigkeitsbereich ändert, ein neues Jobcenter

    zuständig ist, muss dort auch ein neuer Antrag auf

    Bürgergeld gestellt werden und sich beim alten Jobcenter

    abmelden.

    Es liegt hier die Vermutung nahe, dass Begriffe durcheinander

    geworfen werden.

    Gruß

    Hallo!

    Der Umzug wird beim alten Jobcenter beantragt. Wenn sich durch

    den Umzug das Jobcenter ändert, wird beim neuen Jobcenter

    der Mietvertrag vor Unterschrift für eine Kostenzusage vorgelegt.

    keine Bestätigung der Notwendigkeit

    Erklärungsbedürftig! Mietvertrag beim neuen Jobcenter vorlegen

    und Kostenzusage einholen, ob die Kosten der Unterkunft

    angemessen sind.

    Diese möchte aber die Bearbeiterin des neuen Vermieters.

    Was hat jetzt der Vermieter damit zu tun? Der braucht nur die

    Kostenzusage des Jobcenters, dass die Kosten der Unterkunft

    angemessen sind und schon kann der Mietvertrag unterschrieben

    werden.

    Gruß

    Hallo!

    Grundsätzlich hat das Jobcenter jederzeit das Recht die Bedürftigkeit

    zu überprüfen. Dazu gehört die Anforderung der Kontoauszüge.

    Nun fordert das JC in der aktuellen EKS die Kontoauszüge meines Ehemannes.

    Der Aufforderung ist nachzukommen und die Kontoauszüge

    des Ehemanns sind einzureichen. Selbst wenn das bisher nicht

    geschah, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die

    Anforderung nicht rechtmäßig wäre.

    Gruß

    Hallo!

    Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.

    Von einer Rückforderung steht nichts im Eingangsthema, obwohl

    extra daraufhin gewiesen wurde, dass Themen bitte so präzise

    wie möglich einzustellen sind. Bitte die Dokumente ausreichend

    anonymisiert über Dateianhänge des Forums hochladen.

    Ansonsten kann das auch selbst berechnet werden: Freibetragsrechner

    Gruß

    Hallo!

    Völlig falsche Berechnung und Korrektur:

    (3) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich

    1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,

    2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und

    3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    3Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro. 4In den Fällen des Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden.

    Gruß

    Hallo!

    Der Bürgergeld Antrag ist noch nicht bewilligt.

    Der Bürgergeld Antrag ist gestellt und wirkt auf den Monat

    komplett zurück, indem er gestellt wurde.

    Sie ist noch nicht im leistungsbezug. Hat seit September keinen Cent bekommen.

    Irrelevant, seit September unterliegt sie der SGB II Gesetzgebung

    und Tamar schrieb:

    Niemand weiß, ob die Wohnung angemessen ist. Sie ist erwachsen und kann natürlich unterschreiben. Allerdings trägt sie ohne Zustimmung des Jobcenters das Risiko, dass sie nicht alle Kosten erstattet bekommt.

    Bitte mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und nachfragen,

    wie der Bearbeitungsstand des Antrags ist. Das Jobcenter

    daraufhin weisen, dass die Zeit jetzt drängt und der Vermieter

    eine Unterschrift möchte, weil sonst die Wohnung anderweitig

    vergeben würde.

    Gruß

    Hallo!

    Zum besseren Verständnis hier grundsätzlich sortiert.

    Nebenkostenabrechnung = Obergriff für Betriebskostenabrechnung

    und Heizkostenabrechnung . Betriebskosten und Heizkosten haben

    jeweils eine eigene Verordnung nach der die Abrechnungen von den

    Vermietern jährlich erstellt werden.

    Bei den generellen Nebenkosten gab es ein Guthaben.

    Bei den Betriebskosten gab es ein Guthaben.

    Das Jobcenter hat vergessen die Heizkosten mit zu beachten, die separat aufgeführt wurden und das Guthaben aus den Nebenkosten übersteigen.

    Die Nachzahlung der Heizkosten übersteigt das Guthaben

    aus den Betriebskosten und wurde nicht berücksichtigt.

    Nächste Woche bitte umgehend mit dem Jobcenter in Verbindung

    setzen und den Sachverhalt klären.

    Gruß

    Weisung 202310006 vom 23.10.2023 – Weisung zur Einführung

    des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

    Hallo!

    Und ich werde auch mit Hilfe vom VDK versuchen die Erwerbsminderungsrente selber zu Beantragen, obwohl ich auch ganz genau weiß das die Hürden dafür ziemlich hoch sind aber ob das auch Erfolg hat kann ich so nicht beurteilen.

    Das muss auch selbst gemacht werden, denn das Jobcenter

    ist die falsche Adresse für den Antrag.

    Und man hat mich nur gefragt ob ich schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe und mehr weiß ich auch nicht,

    Und? Wurde der Antrag inzwischen gestellt? Der Rentenversicherungsträger

    ist die richtige Adresse für den Antrag

    Der Ratgeber Erwerbsminderungsrente und aufmerksam lesen.

    Nur leider wurden genau diese 3 Gutachten vom Sozialgericht Negativ bewertet und somit bleibt es bei den 40 % denn laut dem 3 Gutachter stehen mir nicht mehr als 40 % GDB zu

    Einschränkungen addieren sich nicht:

    Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade

    mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und

    addiert, wie manchmal vermutet wird. Die Festlegung ist

    komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander

    auswirken.

    Erklärung zum Grad der Behinderung und warum man ihn

    feststellt.

    Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Für schwerbehinderte Menschen - ab einem GdB von 50 - gelten zum Beispiel besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben. Auch die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung sind von der Höhe des GdB abhängig.

    Ab wann gilt man als schwerbehindert?

    Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

    Gruß

    Hallo!

    Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.

    Mag sein, ändert aber nichts an den Fakten. Das Jobcenter

    benötigt einen Nachweis der Mietzahlungen. Keine Nachweise,

    keine Kosten der Unterkunft, wurde hier jetzt schon mehrfach

    erklärt.

    Tamar hat auch geschrieben:

    Und natürlich muss das Jobcenter fehlerhafte Entscheidungen nicht dauerhaft machen. Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden.

    Wurde korrigiert und Nachweis der Zahlungen notwendig.

    Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen.

    Ob dem Jobcenter das ausreicht, kann hier im Forum nicht

    beurteilt werden. Die Reaktion des Jobcenter wird es zeigen,

    wenn Nachweise eingereicht werden.

    Ich würde mich dabei auf eine Art "Gewohnheitsrecht" beziehen.

    Da Bürgergeld eine Sozialleistung ist, die von allen Steuerzahler

    finanziert wird, ist das Jobcenter gehalten Leistungen nur nach

    Prüfung der Bedürftigkeit zu zahlen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht,

    sondern eine Sozialgesetzgebung, der Jobcenter und Leistungsberechtigte unterworfen sind.

    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bitte die geforderten Nachweise einreichen.

    Gruß

    Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschlag

    - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 - L 4 AS 132/22 D

    Die Kosten einer amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklage

    zählen nicht zum Bedarf der Unterkunft nach § 22 SGB

    Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 Aktenzeichen L 4 AS 132/22 D

    Keine Übernahme der Kabelgebühren

    Urteil SG Neuruppin vom 29.09.2023 - S 26 AS 823/22

    Übersicht der wesentlichen Änderungen in der Kindergrundsicherung

    vom Referentenentwurf zur Kabinettsfassung des

    Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG)

    Hallo!

    Ich bekomme gar keinen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die Unterkunft. Begründung: Die Kosten wurden von meinem Vater zuletzt vollständig übernommen.

    Korrekt! Es wäre anhand von Kontoauszügen nachzuweisen, dass vor

    der Bürgergeld Antragstellung tatsächlich Geld an den Vater geflossen

    ist. Scheint hier nicht der Fall zu sein und sieht merkwürdig aus, wenn

    jetzt bei Beantragung einer Sozialleistung plötzlich Kosten der Unterkunft

    entstehen. Zumal alle Dokumente den Namen des Vaters tragen.

    Gruß

    Hallo!

    Allgemein bleibt für den geneigten Leser festzustellen, dass Veränderungen

    dem Jobcenter zeitnah zu melden sind. Das kann über die

    Veränderungsmitteilung online geschehen, oder mit dem

    Vordruck Veränderungsmitteilung der Bundesagentur für Arbeit per Post nach

    Möglichkeit nachweisbar.

    Hier erfolgte diese Mitteilung telefonisch, erst zwei Tage vor Arbeitsaufnahme

    und der Leistungsberechtigte kann nicht nachweisen, dass die

    Veränderungsmitteilung tatsächlich erfolgt ist. Das Jobcenter hat daraufhin

    ein Strafverfahren eingeleitet. Das nur zur allgemeinen Erläuterung!

    Hier in diesem Fall ist es ein schwebendes Strafverfahren und wie Tamar schon

    schrieb, kein Thema für unser Forum.

    Gruß

    Hallo!

    Allgemeine Zusammenfassung bezüglich des Bürgergeld Antrag mit

    Kind. Es bleibt festzustellen, dass Bürgergeld kein bedingungsloses

    Grundeinkommen ist, sondern eine vom Steuerzahler finanzierte

    Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.

    § 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit

    Diese Bedürftigkeit wird bei einem Bürgergeld Antrag durch Vorlage

    verschiedener Dokumente vom Jobcenter geprüft. Es sind alle Tatsachen

    anzugeben, die für die Berechnung der Leistung relevant sind:

    (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
    2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
    3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
    Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
    (2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.

    Selbst wenn kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wird das

    Jobcenter den Unterhaltsanspruch beim Kindesvater selbst prüfen.

    Das Jobcenter wird den Kindesvater bezüglich einer Unterhaltsprüfung anschreiben,

    Auskunft verlangen und den Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen.

    (1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.

    Das ist nicht zu verhindern, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die

    Mitwirkungspflicht § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen lässt auch keinen

    Raum irgendwelche Tatsachen nicht anzugeben, oder zu verschweigen.

    Falsche, fehlende Angaben bei Antragstellung § 63 Bußgeldvorschriften

    Deshalb sollte jeder Leistungsberechtigte wahrheitsgemäße Angaben

    machen. Abschließend noch das Merkblatt Bürgergeld

    Damit dürfte das Thema umfassend und ausreichend beantwortet sein.

    Gruß

    Hallo!

    Aber ich bin doch im Wechselmodell

    Nein!

    meine Ex hat sie Montag bis Donnerstag.

    Lebensmittelpunkt des Kinds bei der Mutter.

    Ich hab auch schon Urteile gelesen wo jemand eine grössere Wohnung bekommen hat obwohl er das Kind nur 50 Tage im Jahr hat.

    Quellen bitte und nicht nur Behauptungen aufstellen, die so keinesfalls

    stimmen müssen, weil Laien Urteile meist fehlinterpretieren. In Ihrem

    Fall liegt jedenfalls kein "echtes" Wechselmodell vor.

    Bei der Ermittlung der konkreten Angemessenheit sind trotz des durch Art 6 Abs 1, 2 GG geschützten Umgangsrechts von Eltern und Kind nicht grundsätzlich höhere Unterkunftskosten oder Flächenbedarfe des umgangsberechtigten Elternteils anzuerkennen. Vielmehr ist eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung ua der Ausgestaltung des Umgangsrechts, des Alters des Kindes, der Lebenssituation und der Wohnverhältnisse des umgangsberechtigten Elternteils erforderlich. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist die Entscheidung des LSG, das Umgangsrecht des alleinstehenden Klägers mit seiner damals vierjährigen Tochter werde auch in einer maximal 50 qm großen Wohnung ermöglicht, nicht zu beanstanden.

    Falls sich keine neuen Aspekte ergeben, wäre das Thema ausreichend

    beantwortet.

    Gruß