Beiträge von Grace

    Hallo!

    Gleiche Erklärung aus den Fachlichen Weisungen § 12 SGB II mit

    Beispiel. Tamar schrieb es bereits:

    Bei beiden gilt, dass es erst nach 3 Jahren ohne Leistungsbezug eine neue Karenzzeit gibt.

    Die Karenzzeiten werden um die Dauer der Monate ohne Leistungen verlängert.

    Gruß

    Hallo!

    1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; Satz 6 bleibt unberührt. Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Nach Ablauf der Karenzzeit ist Satz 7 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum der Karenzzeit nicht auf die in Satz 7 genannte Frist anzurechnen ist. Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

    Gruß

    Hallo!

    Ich kann leider im Moment nicht ins Detail gehen, komme aber später darauf zurück.

    Wenn ein Benutzer, der Hilfe möchte wichtige Details vorenthält,

    ist Hilfestellung nicht möglich.

    Direkte Frage und bitte beantworten! Wurde vor Unterschrift der

    Mietvertrag dem Jobcenter vorgelegt und gab es eine schriftlich

    Zusage für Kostenübernahme der Mietkosten?

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    Das wäre eventuell eine Erklärung, warum das Jobcenter die

    Miete nicht bezahlt hat.

    da das Jobcenter dies nur anteilig übernehmen will,

    Waren die Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung und Region

    angemessen? Falls nicht, wäre das auch eine Erklärung, warum

    das Jobcenter die Miete nur anteilig übernimmt.

    Gruß

    Hallo!

    Hier eine Empfehlung, falls es Pflichtverletzungen gegeben hat, die

    zur vorübergehenden Leistungseinstellung geführt haben.

    Die vorläufe sind total irrelevant.

    Anstatt sich an Telefonanrufen "aufzuhängen" wäre es bei eventuellen

    Pflichtverletzungen ratsam sich umgehend mit dem Jobcenter in

    Verbindung zu setzen, damit die Zahlung der Bürgergeld-Leistung

    wieder aufgenommen werden kann.

    Eine vorübergehende Leistungseinstellung kommt nicht mal eben so.

    Da muss schon etwas vorgefallen sein.

    Gruß

    Hallo!

    Sehr gerne erneut:

    Wir hatten dann auch einige Sachen besprochen, die ich machen sollte.

    Was?

    Durfte sie mir das Geld sperren nur weil ich nicht an das Handy ging?

    Das wird sicherlich nicht der Grund gewesen sein, sondern die

    vorübergehende Leistungseinstellung ist vermutlich in den

    Vorgängen vorher zu suchen. Da dem Forum dazu keine

    Informationen vorliegen, kann die Frage so nicht beantwortet

    werden.

    Durfte sie mir das Geld sperren nur weil ich nicht an das Handy ging?

    Auch hier die Frage, warum der Anruf nicht entgegengenommen wurde. Dadurch hätten sich jetzt die Komplikationen wahrscheinlich vermeiden lassen.

    Gruß

    Hallo!

    ich aber weder Unterlagen zum Sozialamt oder aber zum Jobcenter übergab.

    Hier passt was nicht zusammen, um was geht es hier Bürgergeld

    oder Sozialhilfe? Sind zwei verschiedene Sozialleistungen und zwei

    verschiedene Behörden. Frage bitte präzise beantworten!

    Wir hatten dann auch einige Sachen besprochen, die ich machen sollte.

    Was?

    dass sie vermutet, das ich ein Job angenommen habe

    Wurde eine Beschäftigung aufgenommen und die Veränderung

    nicht mitgeteilt?

    Nun ist das so das das die Dame mich versucht hat anzurufen, ich aber nicht dran gegangen bin.

    Warum nicht? Dadurch hätten sich jetzt die Komplikationen

    wahrscheinlich vermeiden lassen.


    Gruß

    Hallo!

    Dieses Forum wird keinen Leistungsberechtigten unterstützen,

    der mit Vorsatz seinen Pflichten im Leistungsbezug nicht

    nachkommt und Pflichten sogar grundsätzlich total verweigert.

    Es ist jede Möglichkeit zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu

    vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.

    Es besteht die Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen,

    zu der der Leistungsberechtigte geistig, seelisch und körperlich in

    der Lage ist. Das war jetzt hoffentlich klar und unmissverständlich.

    Gruß

    Hallo!

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

    Gruß

    Hallo!

    von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe.

    Tamar schrieb dazu:

    Dann teile das doch so mit.

    Das muss geklärt werden, damit es keinen weiteren Ärger wegen

    einer vermeintlich nicht genehmigten Ortsabwesenheit gibt. Zu Kontoauszügen und Schwärzung! Die Schwärzung der Kontoauszüge

    ist nur insoweit möglich, als dass besonders geschützte Daten,

    Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische

    Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, nicht preisgegeben werden müssen. Es dürfen die Kontobelege, aber

    nicht die aufgewandten Beträge geschwärzt werden.

    Ist davon etwas in den Kontoauszügen enthalten? Sonst erübrigt es

    sich darüber weiter nachzudenken.

    Was ist denn mit dem Jahresrechnung für Strom, auch einfach einreichen?

    Wird mit Strom geheizt, gehört das zu den § 22 SGB II - Kosten der Unterkunft. Ansonsten einfach nachfragen, warum die Jahresabrechnung

    vom Strom gefordert wird.

    Gruß

    Hallo!

    Kontoauszüge von bereits eingereichten Monaten.

    Diese Vorlage war nicht rechtskonform, dass schrieb Tamar

    bereits:

    Nur Kontoauszüge sind Beweismittel. Umsatzanzeigen sind manipulierbar.

    Ganz klar hier erneut, wenn das Jobcenter zur Vorlage von

    Kontoauszügen auffordert ist dem nachzukommen. Das

    gehört zu den Mitwirkungspflichten, wenn Sozialleistungen

    bezogen werden. Bei Weigerung riskiert der Leistungsberechtigte

    eine vorläufige Einstellung der Leistung bis zur Nachholung der

    Mitwirkung. Zur Erinnerung:

    § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen

    § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung

    § 67 SGB I - Nachholung der Mitwirkung


    Wo bekomme ich diesen Zertifizierungsnachweis wenn überhaupt her?

    Einfach nachfolgende Information lesen und versuchen zu verstehen,

    was gemeint ist.

    All diese Unterlagen liegt dem JC vor.

    Anscheinend nicht, oder nur bedingt, sodass daraus nicht ersichtlich ist,

    ob dieser Vertrag dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) entspricht.

    Na gut, wenn er es verwechselt bekommt er aber einen Nachweis, der nicht mehr Bestand hat, den er aber so explizit angefragt hat.

    Verständnisproblem und ergänzende Information dazu. Zunächst ...

    Tamar schreibt:

    Und jetzt ist der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge notwendig.

    Dazu Folgendes:

    Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung nach § 1 Abs. 3, wenn ihr die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen sowie die Vertragsbedingungen des Altersvorsorgevertrags dem § 1 Absatz 1, 1a oder beiden Absätzen sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 1 Absatz 2 entspricht.

    Allgemeine Anmerkung! Unverständlich, warum mancher

    Leistungsberechtigte sich das Leben unnötig schwer macht,

    wenn das Ganze mit Einreichen der geforderten Dokumente

    einfach und unkompliziert zu erledigen wäre.

    Gruß

    Hallo!

    Zusammenfassung der Fakten:

    Die Rente bekam ich befristet und es wurde wieder überprüft,

    Es gab aufgrund von Einschränkungen eine befristete

    Erwerbsminderungsrente.

    Ratgeber Erwerbsminderungsrente

    Nach erneute Überprüfung lagen die Voraussetzungen dafür

    nicht mehr vor und es wurde Erwerbsfähigkeit festgestellt.

    Jetzt habe ich den Antrag auf Bürgergeld gestellt

    Ab Bürgergeld Antragstellung unterliegt der Leistungsberechtigte

    Gesetzgebung des SGB II

    und zur Information noch das

    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende


    Gruß

    Hallo!

    Fakt ist und manchmal für den Betroffenen nicht schön:

    Nochmal: das ist Recht und Gesetz, Punkt.

    Ist so, kann der Betroffene jetzt akzeptieren, oder auch ablehnen.

    Das ändert aber nichts an der Rechtslage, herbst. An Tamar

    Beitrag ist auch nichts unfreundlich und beleidigend. Tamar ist

    nicht dafür verantwortlich, wie ein Betroffener Geschriebenes

    versteht, sondern sie versucht nur bestehende Rechtslage zu

    vermitteln.

    Gruß

    Hallo!

    Zunächst vorab, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld

    für eine Existenzgründung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind,

    entscheidet der zuständige Sachbearbeiter des Jobcenter.

    Die Ablehnung lässt erahnen, dass eventuell im Zuge der Existenzgründung

    an einer Stelle die notwendigen Schritte nicht eingehalten wurden.

    Ihr Geschäftsmodell muss durchdacht und ausgearbeitet sein. Es muss belegen, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann, also „tragfähig“ ist. Sie müssen die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells von einer fachkundigen Stelle prüfen und belegen lassen. Das können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter nennt Ihnen die fachkundige Stelle, die für Sie zuständig ist.

    Was kann ich nach einer Ablehnung unternehmen ?

    Nichts! Außer erneut die notwendigen Schritte unternehmen,

    die notwendige Beratung in Anspruch nehmen, von

    fachkundiger Stelle die Tragfähigkeit des Konzepts prüfen

    lassen und bestätigen.


    Empfehlung der fachkundigen Stelle zur selbständigen Tätigkeit

    Die wichtigsten Schritte in die berufliche Selbstständigkeit

    Die Grundlage der Ablehnung auch abschließend betrachtet:

    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. 2Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen.

    (2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. 2Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.

    (3) 1Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. 2Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

    Gruß

    Hallo!

    Eine Klarstellung vorab, nur damit hier keine Missverständnisse

    entstehen.

    aber ich suche meinen Vorteil, wie alle anderen auch,

    Gibt es nicht, sondern Bürgergeld ist eine Sozialleistung. Finanziert

    wird diese von deutschen Steuerzahlern und wird nur bei Bedürftigkeit

    gezahlt. Diese Bedürftigkeit wird vom Jobcenter anhand der vorgelegten

    Dokumente geprüft.

    Ich werde bei meiner Freundin wohnen.

    Könnte eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Definition und Bedeutung im deutschen Recht vermutet werden. Dann müsste die Freundin ihre Einkommensverhältnisse offenlegen.

    Fachliche Weisung § 7 SGB II - Leistungsberechtigte

    "Welche Unterlagen aus Australien werde ich wohl brauchen?"

    Der Antrag auf Bürgergeld kann online von Australien vorab

    gestellt werden.

    Bürgergeld online beantragen

    Bürgergeld - Antrag und Bescheid

    Bürgergeld Voraussetzungen - Einkommen und Vermögen

    Alle Angaben müssen korrekt sein, auch die Anlage Vermögen

    ist wahrheitsgemäß auszufüllen und das Haus/Eigentum

    anzugeben.

    Falsche Angaben werden bestraft. Das Jobcenter wird dann

    mitteilen, welche Unterlagen letztendlich eingereicht werden

    müssen.

    § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen

    § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung

    § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften

    Rechtsgrundlage Bürgergeld das SGB II 

    Aufmerksam lesen empfohlen:

    Merkblatt Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II

    Ansonsten schrieb Tamar schon:

    Das kommt auf die Miet- und Rentenhöhe an und ob man davon ausgeht, dass du mit der Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildest.


    Die Mieteinnahmen sind Einkommen, die Kredittilgung wird dabei jedoch niemanden interessieren, so dass dieser Plan so nicht funktioniert.


    Ggf. bist du doch über die Rente versichert, das sollte im Rentenbescheid stehen, ob Beiträge zur GKV abgeführt werden.


    Ansonsten hast du noch 2 Monate Zeit, dir einen Job in Deutschland zu suchen. Muss ja nicht direkt im Bau sein. Gibt auch genug Angebote im Anlernbereich oder ähnlichem.

    Der Bürgergeld Antrag kann auch abgelehnt werden.

    Gruß

    Hallo!

    Das war eine kleine, bisher nicht angemeldete, im Zweifel offensichtlich gewerbliche Tätigkeit.

    Sieht ganz danach aus und Gewerbe hätte angemeldet werden

    müssen.

    Es ist nicht so umfangreich gewesen, tut aber auch eigentlich nichts zur Sache.

    Irrtum!

    Anlage EKS für Selbstständige

    Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger

    Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)

    Gruß

    Fachliche Weisungen § 6 SGB II - Stand 01.01.2023

    Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Außendienst

    Hausbesuch