Hallo!
"Neusortierung"
Was vom Themenersteller zu erläutern wäre, denn hier
ist Einiges unklar.
Die Frist, um Beanstandungen gegen die Abrechnung geltend zu machen,
sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach kann ein Mieter keine
Fehler mehr beim Vermieter melden.
Mit Ausnahme der Heizkosten hat ein Vermieter die Wahl, ob er nach
dem Leistungsprinzip oder dem Abflussprinzip rechnet. Wenn der
Vermieter in 2023 eine Rechnung erhält, in der die Leistungen aus 2022
abgerechnet wurden, so ist das völlig korrekt. Das ist das
Leistungsprinzip.
Beim Abflussprinzip geht es darum, wann die Rechnungen bezahlt wurden,
unabhängig davon, für welchen Leistungszeitraum die sind.
Die Abrechnungen des Benutzers sind als wahrscheinlich völlig in Ordnung
und der Sachbearbeiter hat eventuell keine Orientierung bezüglich des
Mietrecht und meint es aber besser zu wissen. Gleichwohl ist die
Anmerkung von Tamar zu beachten:
Es geht darum, dass der Vermieter anscheinend nicht nach mietrechtlichen Vorschriften abrechnet, der TE als Mieter nie etwas dagegen unternommen hat und es ihm jetzt unangenehm ist, dass das Jobcenter plötzlich nachhakt.
Auch das wäre möglich! Das müsste auch geprüft werden:
Zuallererst muss doch im Mietvertrag geregelt sein, wie Nebenkosten abgerechnet werden. Der Normalfall ist eine monatliche Vorauszahlung und dann eine jährliche Endabrechnung.
Tamar verwies auf den Mietvertrag.
Oder meinst du, dass du eigentlich Guthaben erwirtschaftet hast und das Jobcenter dich überzahlt hat? Wenn ja, dann bekommst du das Guthaben ja vom Vermieter. Bis 3 Jahre rückwirkend ist da möglich.
Hier wäre dann der Mieterbund einzuschalten, um gegebenenfalls
die Nebenkostenabrechnungen zu prüfen und bestehende
Ansprüche gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.
Dazu mag sich der Themenersteller bitte äußern, denn das Rätselraten
bringt hier nichts. Abschließend noch:
Wenn du also genaue Auskunft benötigst, musst du den Passus des Mietvertrages zu den Betriebskosten und deren Abrechnung hochladen.
Falls das erwünscht ist, Dateianhänge bitte ausreichend anonymisiert
über Dateianhänge des Forums hochladen.
Gruß